hallo liebes forum,
folgender konstruierter fall:
mieter beziehen ein 2-familienhaus (vermieter wohnt nicht dort)mit gas-etagenheizung. nach mehreren jahren hat die heizung leider einen unreperablen defekt. sie ist nur noch ca. täglich 5 std. funftionstüchtig. nach acht!! wochen wird ohne zustimmung des mieters eine zentralheizung installiert.
im oktober schickt der vermieter seine selbsterstellte heizkostenabrechnug. der mieter widerscpricht, weil mit falschen qm abgerechnet ist, der vermieter eine abrechnungsgebühr über 50.00 euro beansprucht und 40 euro für die gekauften wärmezähler veranschlagt.
nach 4 wochen bekommt der mieter eine neue abrechnung von einer messdienstfirma. nun soll der mieter 40.oo euro abrechnungsgebühr und 35.00 euro für einen wartungsvertrag der wärmezähler bezahlen. die qm sind korrekt berechnet.
der mieter meint aber, die 1. abrechnung des vermieters ist maßgeblich, allerdings ohne abrechnungsgebühr und ohne wärmezählerberechnung, weil gekauft.
was meint ihr ?
viele liebe grüße
moosy