Wartungsvertrag

hallo liebe wissende,

angenommen der VM schließt einen wartungsvertrag über wärmezähler. der abschluss des vertrages ist im dez. 2008, als vertragsbeginn wird februar 2008 vereinbart und dementsprechend in der heizkostenabrechnung umgelegt. was haltet ihr davon ?

für antworten dank im voraus
viele grüße
moosy

Hallo,

angenommen der VM schließt einen wartungsvertrag über
wärmezähler. der abschluss des vertrages ist im dez. 2008, als
vertragsbeginn wird februar 2008 vereinbart und
dementsprechend in der heizkostenabrechnung umgelegt. was
haltet ihr davon ?

Gehts um die Umlagefähigkeit? Wenn der VM die Mieter vorher informiert hat, auch darüber dass er die Kosten umlegen wird.
Heizkostenverordnung:
http://www.witter.de/infothek/heizkostenverordnung.h…
Umlagefähigkeit Betriebskostenverordnung:
http://bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html

Gruß
Maja

hi,
ja, es geht um die umlagefähigkeit, insbesondere um den merkwürdigen vertagsabschluß im dezember rückwirkend für februar. der mieter soll für etwas bezahlen, obwohl die fa. im februar noch gar nichts wußte. der VM hat auch keine umlage angekündigt. muß er das denn ? lt. HKV sind die kosten doch immer umlagefähig ? oder nicht ???

gruß u. danke
moosy

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Hi,

wenn die Mieter im Vorfeld über die Maßnahme informiert wurden, dann kann die Umlage frühestens ab dem Tag der Information erfolgen. Vorausgesetzt, dass im Mietvertrag keine entsprechende Klausel steht (was meistens der Fall ist).

Ist aus dem Wartungsvertrag ersichtlich, dass dieser erst ab Tag x gilt, so kann auch die Umlage erst ab Tag x erfolgen.

Es stellt sich aber die Frage, ob eine Wartung schon vorher durch eine andere Firma durchgeführt wurde. Dann könnten diese Kosten natürlich entsprechend umgelegt werden.

LG

Hallo,

nicht der Vertrag sondern die Rechnung ist entscheidend.

Christian

hi,

ja, es geht um die umlagefähigkeit, insbesondere um den
merkwürdigen vertagsabschluß im dezember rückwirkend für
februar. der mieter soll für etwas bezahlen, obwohl die fa. im
februar noch gar nichts wußte.

Der VM kann neue Betriebskosten nicht zu einem Zeitpunkt umlegen zu dem sie noch gar nicht existierten also frühestens dann, wenn die Neuerung eingetreten ist.
FA? Steht das für Firma? Vorsicht das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich von dem privaten Mietrecht mitunter.

der VM hat auch keine umlage

angekündigt. muß er das denn ? lt. HKV sind die kosten doch
immer umlagefähig ?

Kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Was ich aber wegen der Ankündigungsfrist gefunden habe:
http://www.zeppenfeld-immobilien.de/index2.php?optio…
„…Aus dem Urteil ergibt sich zugleich, dass die Umlage der neu entstandenen Kosten den Mietern nicht vorher, also vor Beginn des fraglichen Abrechnungszeitraums, angekündigt werden muss.“
BGH VIII ZR 80/06, Urteil vom 27.9.2006

Gruß
Maja

hi,
1.)die massnahme wurde nicht angekündigt.
2.)im mietvertrag stehen diesbezüglich keine klauseln.
3.)der wartungsvertrag wurde am 4.12.08 geschlossen, die wartung aber rückdatiert auf den 1.2.08.und von dem zeitpunkt an soll bezahlt werden.
4.)es gab keine firma vorher, da eine gasetagenheizung in eigenregie betrieben wurde (jetzt zentralheizung).

schon mal danke

gruss moosy

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hi, mit „fa.“ ist die messdienstfirma gemeint.
im mietvertrag steht nichts von derartigen kosten, da vorher eine gasetagenheizung in eigenverantwortung betrieben wurde. die umstellung
war eine instandsetzng und plötzlich war eine zentralheizung vorhanden.
gruß
moosy

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Hallo,

1.)die massnahme wurde nicht angekündigt.

Nachdem ich das BGH Urteil gefunden habe, muß er das anscheinend auch nicht :o/
Sofern der Mietvertrag vorsieht auch neue Betriebskosten umlegen zu können.

2.)im mietvertrag stehen diesbezüglich keine klauseln.

Da würde ich nochmal den genauen Wortlaut zum Thema Betriebskosten lesen…entweder steht da, dass auch zukünftige BK umgelegt werden können, oder es gibt einen Verweis auf die Betriebskostenverordung…sowas wäre ausreichend.

3.)der wartungsvertrag wurde am 4.12.08 geschlossen, die
wartung aber rückdatiert auf den 1.2.08.und von dem zeitpunkt
an soll bezahlt werden.

Das geht nicht.

4.)es gab keine firma vorher, da eine gasetagenheizung in
eigenregie betrieben wurde (jetzt zentralheizung).

OK die Wartung läuft dennoch unter neue Betriebskosten.

Der Mieter kann sich mitsamt Mitvertrag und Abrechnung beim Mieterschutz beraten lassen.

Gruß
Maja

Hi,

2.)im mietvertrag stehen diesbezüglich keine klauseln.

bist du sicher? „Die Heizkosten trägt der Mieter“ :wink:

TM

hi, die heizkosten trägt der mieter, stimmt, das steht da auch.
aber mehr nicht. der mieter zahlt eine bruttokaltmiete.

moosy

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hi, doch, ist mit dem wartungsvertrag wirklich so geschehen. mieter hat einsicht in unterlagen angefordert und erhalten. der vertrag wurde im dezember geschlossen und die laufzeit beginnt im februar. ist in der heizkostenabrechnung auch so umgelegt.

grüße
m

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Hallo,

nicht der Vertrag sondern die Rechnung ist entscheidend.

Christian

hi, guter tip, danke.
zumal rechnundsdatum ausserhalb des abrechnungszeitraumes.
viele grüße

Hallo,

hi, die heizkosten trägt der mieter, stimmt, das steht da
auch.
aber mehr nicht. der mieter zahlt eine bruttokaltmiete.

das wäre eine Info, die ganz zu anfangs wichtig gewesen wäre ;o)
Bei der Bruttokaltmiete ist die Heizksotenabrechnung dennoch eine separate Position abseits der kalten Nebenkosten.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Bei der Heizkostenabrechnung gilt die Heizkostenverordnung und in dieser sind unter anderem auch Wartungen inbegriffen.
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Der Mieter könnte den VM ja einfach mal auf die Diskrepanz der Daten ansprechen.

Gruß
Maja

Hallo,

zumal rechnundsdatum ausserhalb des abrechnungszeitraumes.

das kann bei einer Ölheizung auch passieren, ohne dass man dann kostenlos heizen darf.
Ich verstehe immer noch nicht, worin das Interesse des Vermieters besteht, den Vertrag zurück zu datieren. Kann es sein, dass nur dann die komplette Heizkostenberechnung von der Ablesefirma ausgeführt wird, wenn auch ein Vertrag über den kompletten Ablesezeitraum besteht?
Gruß
loderunner (ianal)

hi maja,

erstmal herzlichst danke für deine mühe und interesse.
mit dem VM ist nicht mehr zu reden. seit dem einbau der zentralheizung nur noch ärger, ärger…
der mieter könnte doch auch anführen, dass sich die wohnung nicht mehr im vertragsgemässen zustand befindet, da vorher gasetagenheizung. es fallen jetzt kosten an, die vorher nicht vorhanden waren. ER wollte die die z.heizung, nicht der mieter.
gruß moosy

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hi,
nein, nein , mieter will nicht kostenlos heizen.
mieter hat vor einbau der zentralheizung im februar eine gasetagenheizung, die leider unreperabel defekt war, mit eigenem versorgungsvertrag betrieben. vielleicht ist es wichtig zu wissen, dass VM die wärmezähler der z.-heizung gekauft hat.
in mieters wohngegend rechnet der e.-versorger immer im oktober ab, d.h. abrechnungszeitraum bis 31.9.08.
im okt. erhält mieter selbsterstellte h.-kostenabrechnung des VM, in der die wärmezähler (gekauft) umgelegt werden. mieter widerspricht und erhält im dezember h.-kostenabrechnung einer messdienstfirma.
mieter erbittet einsicht in wartungsvertrag u. rechnung.
im wartungsvertrag steht wörtlich: als vertragsbeginn wird der 1.2.08 vereinbart, unten bei den unterschriften der 4.12.08. die rechnung ist mitte dez. datiert.

für antwort schon mal vielen dank
gruß
moosy

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Hallo,

kleiner lieb gemeinter Tipp am Rande. Lass nur die Zitate stehen, auf die du Bezug nimmst, und nicht die komplette vorherige Antwort. So wird es übersichtlicher.

der mieter könnte doch auch anführen, dass sich die wohnung
nicht mehr im vertragsgemässen zustand befindet, da vorher
gasetagenheizung. es fallen jetzt kosten an, die vorher nicht
vorhanden waren. ER wollte die die z.heizung, nicht der
mieter.

in diesem Falle eben nicht, wie wir in dem anderen Thread - der z.T. schon im Archiv ist - …
/t/mieter-erhaelt-zwei-heizkostenabrechnungen/4969725/8
/t/mieter-erhaelt-zwei-heizkostenabrechnungen/4969725/4
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/news031299.htm
…ja feststellten, kann der VM die Art der Heizanlage einseitig ändern.
Was aber auf keinen Fall geht, dass er Kosten rückwirkend erhebt.

TM