Unberechtigter Einbehalt Mietkaution

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am So, 28. Jun 2009
Hallo,

kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?
Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?

Welcher Tatbestand liegt vor, wenn ein VM noch vor der Schlussabrechnung die Mietkaution an sich nimmt? (Sparbuch aufgelöst, hatte wohl keinen Sperrvermerk).
Der VM ist doch sicherlich verpflichtet, das aufgelöste Sparbuch zurückzugeben?

ms

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
    kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?
    Natürlich kann er sich weigern, wenn er der Meinug ist, dass er noch berechtigte Forderungen an den Mieter hat. Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?
    Auf den Mietvertrag, wenn der Mieter der meinugn ist, alle berechtigten Forderungen des vermieters beglichen zu haben. Welcher Tatbestand liegt vor, wenn ein VM noch vor der
    Schlussabrechnung die Mietkaution an sich nimmt?
    Das hängt davon ab, welche offenen Forderungen noch im Raum stehen.
    • Antwort von (abgemeldet) nach 46 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
      Hallo,

      danke. Das ist mir schon alles klar. Er kann die Kaution zurückbehalten, bis sei8ne Forderungen befriedigt sind.

      Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

      Es geht nicht darum ob und wann der VM sich weigern kann, sondern darum, ob er verweigern kann die Kaution BAR auszuzahlen.
      Weißt du das?

      Z.B. Nebenkostenabrechnung Mitte Oktober -> ergibt Guthaben für Mieter.
      Anfang Dez. Abhebung der kompletten! Kaution in bar.

      -> liegt hier kein Tatbestand vor? Z.B. unerlaubte Bereicherung Veruntreuung? Er kann doch nicht einfach die gesamte Kaution bar an sich nehmen, obwohl er weiß, dass der Mieter sogar ein Guthaben hat.
      Die muss doch verzinst werden, bis sie fällig wird. (ca. 6 Monate, sofern Forderungen befriedigt wurden)

      Zählt hier nicht auch der Zeitpunkt?

      Geld wurde schließlich zu einem Zeitpunkt geholt, zu dem der M ein Guthaben hatte.

      Mitte Dez. Rechnung über Entkalkung.
      Anfang März kommt Schlussabrechnung. Gutschirft aus NK, Abzug der Entkalkung -> Auszahlungsbetrag. Soweit alles korrekt.

      Wenn sich VM dann aber weigert den Rest der Kaution bar auszuzahlen, was kann man dann machen? Hat man einen Anspruch auf Barauszahlung?

      Falls nicht, müsste der VM dann die Kosten für eine Überweisung an die Erben in den USA selbst tragen?

      ms
      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
        Also zunächst sollte man hier im Forum immer Anfragen"fiktiv" stellen, d.h. Du darfst nicht "ist mir dies passiert" oder "was soll ich da machen" schreiben, denn hier im Forum darf nur über fiktive Fälle diskutiert werden.

        Wenn ich das Wirrwarr was Du da schreibst, richtig verstanden habe, dann geht es um einen Erbfall. Mieter M ist verstorben und ein Erbe E aus den USA kümmert sich nun um die Auflösung der Wohnung in Deutschland. Aus der Nebenkostenabrechnung für 2007 ergibt sich ein Guthaben für den Mieter M, zur gleichen Zeit wird vom Vermieter VM das Kautions-Sparbuch aufgelöst.

        Dieser Fall wirft allerdings noch einige Fragen auf:
        1) Wann ist der Mieter verstorben? Denn die Mietkaution darf vom Vermieter bis zu sechs Monate einbehalten werden (wenn ich das noch richtig im Kopf habe)
        2) Was steht im Übergabeprotokoll? ^Wenn die Wohnung aufgrund des Todes des Mieters gekündigt wurde, muss eine Wohnungsbesichtigung mit VM und dem Erben stattgefunden haben. Alles, was der Vermieter bemängelt (abgenutzter Wohnraum, viell. noch Möbel in der Wohnung, etc.) wird dort festgehalten und kann zu einem Einbehalt der Kaution führen, bis die Mängel beseitigt sind oder man sich geeinigt hat, dies mit der Kaution zu verrechnen.
        • Antwort von (abgemeldet) nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
          Also zunächst sollte man hier im Forum immer Anfragen"fiktiv"
          stellen, d.h. Du darfst nicht "ist mir dies passiert" oder
          "was soll ich da machen" schreiben, denn hier im Forum darf
          nur über fiktive Fälle diskutiert werden.
          Löblich, dass das jemand weiß, der erst seit Ende Mai hier angemeldet ist.
          Mein Beitrag ist FAQ 1129 konform, sonst wäre er gelöscht, statt hierher verschoben worden ;)
          Wenn ich das Wirrwarr was Du da schreibst
          wieso Wirwarr? Ich musste meine für meine Begirffe eigentlich konkrete Frage spezifizieren, da die Frage flasdch interpretiert/verstanden wurde. habe, dann geht es um einen Erbfall.
          'das ist doch völlig irrelevant. Die Fragen sind doch eindeutig.

          Darf ein VM sichg weigern einen Kautionsanspruch bar zurückzuzahlen,
          Darf ein VM bevor überhaupt Forderungen geltend gemacht werden, die gesamte Kaution an sich nehmen.

          Danke dennoch für deine Mühe und umfangreichen Ausführungen. Aber darum geht es nicht. Deshalb hatte ich den Beitrag ja in allg. Rechtsfragen und nicht in Mietrecht gepostet.

          ms
          • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
            Hallo,

            wo ist das Problem ?

            Nach Abzug der berechtigten und anerkannten Forderungen "überweist" der VM den Restbetrag auf das Konto des legitimierten Erben.

            Gruß

            Wolfgang
            • Antwort von (abgemeldet) nach 10 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
              Das Problem liegt darin, dass ich einfach nur gerne meine konkreten Fragen beantewortet wüsste.

              Aber ich formuliere es gerne nochmal um

              Kann der VM darauf bestehen, dass er die ersttungsfähige Kaution nur durch Überweisung erstattet. Oder anders, und wie bisher formuliert:
              Kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?

              Ich verstehe echt nicht, was an meiner Frage so unklar und schwierig ist. Bitte helft mir!!! und gebt mir Feedback, damit ich wenigstens weiß, was ich falsch gemacht habe und nicht denken muss, die Leser sind "schuld", weil sie nicht richtig lesen können.

              Was ist an meinen Fragen unverständlich?

              Danke!
            • Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
              Re^7: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
              Hallo,

              sorry, das mit der Kostentragung bezüglich Überweisung nach USA habe ich leider überlesen.

              Also, ich würde mir vom VM schriftlich bescheinigen lassen, warum er die Kaution nicht in bar auszahlen möchte und wenn er diese Auszahlungsform weiterhin ablehnt, dass er dann für die erhöhten Kosten für die Überweisung in die USA aufkommen muss.

              Der Mieter/Erbe kann dem Vermieter sicherlich behilflich sein, da er in den USA lebt, in dem er ihm dann die kostengünstigste Überweisungsmöglichkeit benennt.

              Vorausgesetzt, dass der Erbe sich auch legitimiert hat.

              Gruß

              Wolfgang
            • Antwort von (abgemeldet) nach 12 Stunden 0 hilfreich
              Re^8: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
              Hallo Wolfgang,

              danke für deine tolle Antwort! Diese Vorgehensweise dachte ich mir auch so ungefähr. So eine Bescheinigung wird man kaum bekommen, wenn bisherige Verhandlucngen fruchtlos verliefen. Dann lieber gleich Fristen setzen und den Mahnbescheid erlassen.

              Das mit den Kosten für die USA ist eigentlich zweitrangig. Das ergab sich nur so als Zusatzkonstrukt ;-)

              Aber was ich anscheinend ums verrecken nicht rüber bringen kann ist, worauf es mir letztlich ankommt.

              Ich will wissen, ob es strafrechtliche, schuldrechtliche, oder sonstige §§ oder Tatbestände gibt, die hier zutreffen. (Bereicherung, Untreue, keine Ahnung)
              Also als allgemeine rechtliche Frage. Das fiktive Beispiel ist halt dummerweise eine Mietkaution und ich bin hier gelandet.

              Naja kann halt passieren, dass man nicht die Antwort erhält, die man im Sinn hatte *gg*. Dafür wird aber auch sehr vieles super beantwortet.

              Jedenfalls Danke!!!

              ms
            • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
              Re^9: Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
              Hallo ms,

              was ich zum verrecken nicht verstehe ist, dass die Kosten für die Überweisung in die USA zweitrangig sind und dass die Mietkaution nur ein fiktives Beispiel darstellt.

              Also, was möchte man beantwortet wissen.

              Sorry

              Wolfgang


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