Unberechtigter Einbehalt Mietkaution
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am So, 28. Jun 2009
Hallo,
kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?
Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?
Welcher Tatbestand liegt vor, wenn ein VM noch vor der Schlussabrechnung die Mietkaution an sich nimmt? (Sparbuch aufgelöst, hatte wohl keinen Sperrvermerk).
Der VM ist doch sicherlich verpflichtet, das aufgelöste Sparbuch zurückzugeben?
ms
kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen?
Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?
Welcher Tatbestand liegt vor, wenn ein VM noch vor der Schlussabrechnung die Mietkaution an sich nimmt? (Sparbuch aufgelöst, hatte wohl keinen Sperrvermerk).
Der VM ist doch sicherlich verpflichtet, das aufgelöste Sparbuch zurückzugeben?
ms
