Der Mieter A stellte im Oktober 2009 einen Schimmelpilzbefall seines fensterlosen Badezimmers fest. Wies daraufhin den Vermieter B darauf hin, der allerdins verwies auf Fehler beim Lüften. Da allerdings im Vorjahr ein Defekt der im Badezimmer installierten Kleinhebeanlage einen Wasserausbruch auslöste, der vom Vermieter B behoben und instandgesetzt wurde. Der Mieter A geht nun davon aus das die Wände damals nicht ausreichend getrocknet wurden und nun der feuchte Lehm(Altbau anno 1830) nach und nach die Rigipswände verfaulen lässt. Im Bodenbereich sind die Tapeten mittlerweile pechschwarz. Der Mieter A forderte den Vermieter 2 mal auf jeweils mit einer Frist von 2 Wochen, den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter reagierte jedoch uninteressiert und hat sich bisher noch nicht einmal die Zeit genommen den Mangel zu begutachten. Da am 30.11 die letzte Frist zur Beseitigung abgelaufen ist, teilte der A dem B per SMS mit das er nunmehr kein Interesse mehr an einem Fortbestehen des Mietverhältnisses habe und zum 15.12.2009 ausserordentlich kündigen wird wird. Heute kam der A von der Arbeit nach Hause und fand in seinem Briefkasten einen Brief von B mit dem Hinweis „per Boten“ vor. Hierdrin eine ordentliche Kündigung aufgrund von Eigenbedarf datiert mit dem 29.11.2009 vor. Darf bzw. kann A dennoch fristlos aufgrund des Schimmels kündigen?
hier erscheint es sinnvoll sich mit seinem Vermieter an einen runden Tisch zu setzten und mit diesem ein Aufhebungsvertrag auszuhandeln zumal der Vermieter den Mietvertrag eh beenden möchte.
Die Schimmelursache ist leider immer eine sehr umstrittene Sache, bis da abschließend alles geklärt ist entstehen in der Regel hohe Kosten und viele blankliegenden Nerven.
Rechtlich gesehen müßte der Mieter nachweisen, dass der Schimmel aufgrund des Wasserschadens entstanden und nun die Wohnung unbewohnbar ist um eine außerordentliche Kündigung durchsetzen zu können. Da gibt es viele Hürden zu überwinden.
Ich glaube, der ein oder andere käme auf die Idee herzufinden, ob der Vermieter die Wohnung später wirklich für den Eigenbedarf nutzen will oder es nur ein „versteckter Rausschmissversuch“ ist.
Falls es letzteres sein sollte, könnte man ihn damit konfrontierten, dass dies rechtswidrig ist und man sich den Auszug dann gerne vom Vermieter bezahlen lässt.
Daraufhin könnte der Mieter dem Vermieter ja das Alternativangebot darlegen, den Mietvertrag schon wesentlich eher in beiderseitigem Einverständnis schriftlich zu beenden, entsprechend eher auszuziehen und dafür auf eine Übernahme der Umzugskosten durch den Vermieter zu verzichten (sowie ggf. ausserdem anfallende Gerichtskosten etc. zu vermeiden).
Eine Kündigung per SMS ist meines Laienwissens nach nicht rechtskräftig und wer weiß, vielleicht war man da ja auch betrunken und hat sich später wieder bei klarem Verstand gedacht „Och, ist eh nicht rechtskräftig, was solls…“