§ 551 (3) BGB - Mietkaution

Hallo,

ein Untervermieter legt die Kaution auf einem Sparbuch an.
Verwendungszweck von Girokonto auf Sparbuch lautet „Mietkaution Herr x“
Das Sparbuch lautet aber auf den Namen des Untervermieters.

Zählt das im Sinne des Gesetzes als „getrennt von seinem Vermögen“?
Hier wird das so dargestellt.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ktzinsen.htm

Gruß Mariella

Hallo

ein Untervermieter legt die Kaution auf einem Sparbuch an.
Verwendungszweck von Girokonto auf Sparbuch lautet
„Mietkaution Herr x“
Das Sparbuch lautet aber auf den Namen des Untervermieters.

Zählt das im Sinne des Gesetzes als „getrennt von seinem
Vermögen“?
Hier wird das so dargestellt.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ktzinsen.htm

Ja, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Vermerk im Sparbuch wird als ausreichend angesehen.

Gruß
smalbop