Vormieter zieht nicht aus, eigene Wohnung vermiete

Hallo in die Runde,

mich beschäftigt gerade die Frage, wie man in folgender Situation reagieren kann.

Angenommen eine Mutter mit einem behinderten Kind (25), einer noch bei ihr lebenden Tochter (14 Jahre) und zwei Hunden sucht ein neues Haus. Sie findet im Nachbarort eine ideales Haus mit zwei Wohnungen (eine für sich und ihre Tochter und eine für Ihren behinderten Sohn und unterschreibt mit dem Vermieter einen Mietvertrag, in dem steht, dass sie ab dem 01.11. beide Wohnungen beziehen kann. Daraufhin kündigt Sie ihre bisherige Wohnung zum 31.10.

Seit mitte Oktober wird sie immer wieder vertröstet, wenn es darum geht, dass sie einziehen möchte. Ende Oktober wurde versprochen, dass die bisherigen Mieter bis zum 05.11. aus den Wohnungen ausgezogen sind. Heute wurde sie wieder vertröstet, diesmal ohne einen konkreten Termin, wann die Wohnung geräumt wird.

Bei mündlichen Gesprächen mit dem Vermieter wurde von VM gesagt, dass sie sich ein Hotelzimmer auf seine Kosten nehmen solle, jedoch gab es hierzu keine schriftlichen Dokumente.

Ebenfalls heute hat sie erfahren, dass die bisherige Wohnung ab dem 15.11. weitervermietet ist und sie jetzt über das jugendamt eine Pflegestelle für ihre Tochter suchen soll und sie selber solle sich im Obdachlosenasyl melden.

Kann das denn wirklich so sein?
Was könnte man in diesem Fall der neuen Mieterin raten?
Kann Sie in Ihrer bisherigen Wohnung leben bleiben und die Kosten, die wiederum ihren Nachmietern entstehen würden auf den neuen Vermieter abwälzen?

Viele Grüße
Thunderbirdy

Kann das denn wirklich so sein?

Wenn sie will, kann es.

Was könnte man in diesem Fall der neuen Mieterin raten?

Man könnte ihr empfehlen, das Hotel zu nehmen. Und zwar nicht „ein Zimmer“, sondern mehrere, denn es handelt sich ja um mehrere Leute. Und die Möbel und den Hausrat könnte man von einem Umzugsunternehmen witterungsgeschützt einlagern lassen. Das kostet alles beträchtlich viel Geld. Deswegen teilt man das vorher eingeschrieben dem Vermieter mit, verbunden mit der Aufforderung, in seinem eigenen finanziellen Interesse für die vertraglich bereits überfällige Bezugsfreiheit möglichst bald zu sorgen. Und weil solche windigen Vermieter oft ein schlechtes Gedächtnis haben, hat man einen unabhängigen Zeugen dabei vom Zeitpunkt, an dem dieser das Einschreiben gelesen hat bis zu dem, an dem man es am Postschalter abgegeben hat.

Kann Sie in Ihrer bisherigen Wohnung leben bleiben und die
Kosten, die wiederum ihren Nachmietern entstehen würden auf
den neuen Vermieter abwälzen?

Das sollte sie unterlassen, sonst macht sie sich selbst womöglich schadenersatzpflichtig gegenüber den Nachmietern. Ihr Problem mit der neuen Wohnung ist nämlich nicht das des alten Vermieters oder der Nachmieter.

Gruß
smalbop

Hallo,

Kann Sie in Ihrer bisherigen Wohnung leben bleiben und die
Kosten, die wiederum ihren Nachmietern entstehen würden auf
den neuen Vermieter abwälzen?

Das sollte sie unterlassen, sonst macht sie sich selbst
womöglich schadenersatzpflichtig gegenüber den Nachmietern.
Ihr Problem mit der neuen Wohnung ist nämlich nicht das des
alten Vermieters oder der Nachmieter.

ein solcher Schadensersatzanspruch ist m. E. bereits entstanden. Kündigungstermin war der 31.10. Es ist bereits der 5.11. und der Nachmieter hat einen Vertrag ab 15.11… Bis dahin steht dem VM der alten Wohnung m. W. eine Nutzungsentschädigung zu, da die Wohnung nicht fristgerecht übergeben wurde.

Ebenfalls heute hat sie erfahren, dass die bisherige Wohnung ab dem 15.11. weitervermietet ist

Diese Kosten (Nutzungsentschädigung) müsste der neue VM doch ebenfalls zahlen?!

unterschreibt mit dem Vermieter einen Mietvertrag, in dem steht, dass sie ab dem 01.11. beide Wohnungen beziehen kann. Daraufhin kündigt Sie ihre bisherige Wohnung zum 31.10.

Hallo

ein solcher Schadensersatzanspruch ist m. E. bereits
entstanden. Kündigungstermin war der 31.10. Es ist bereits der
5.11. und der Nachmieter hat einen Vertrag ab 15.11… Bis
dahin steht dem VM der alten Wohnung m. W. eine
Nutzungsentschädigung zu, da die Wohnung nicht fristgerecht
übergeben wurde.

Ja, aber das ist (begrifflich) kein Schadenersatz, sondern einfach Miete.

Ebenfalls heute hat sie erfahren, dass die bisherige Wohnung ab dem 15.11. weitervermietet ist

Diese Kosten (Nutzungsentschädigung) müsste der neue VM doch
ebenfalls zahlen?!

Wieso - sie zieht vor dem 15.11. aus, zahlt für die 2 Wochen weiterhin Miete, ab dann zahlt ihr Nachmieter. Alles weitere (Hotelkosten usw.) spielt sich nur noch zwischen ihr und dem neuen Vermieter ab.

Gruß
smalbop

Ja, aber das ist (begrifflich) kein Schadenersatz, sondern
einfach Miete.

Egal, wie man es nennen mag. Kännten diese Kosten nicht zumindest mit der anteiligen Miete der neuen Wohnung gegengerechnet werden?
Zumindest wenn die neue Miete günstiger ist als die alte.
Hätte die Differenz dann der VM zu tragen?

Wieso - sie zieht vor dem 15.11. aus, zahlt für die 2 Wochen
weiterhin Miete, ab dann zahlt ihr Nachmieter. Alles weitere
(Hotelkosten usw.) spielt sich nur noch zwischen ihr und dem
neuen Vermieter ab.

Noch eine Frage. Besteht auch für die Mieterin Kostenminderungspflicht, oder wie das heißt? Also dass man eher eine Pension mietet, statt eines Hotels?

Danke

Ja, aber das ist (begrifflich) kein Schadenersatz, sondern
einfach Miete.

Egal, wie man es nennen mag. Kännten diese Kosten nicht
zumindest mit der anteiligen Miete der neuen Wohnung
gegengerechnet werden?
Zumindest wenn die neue Miete günstiger ist als die alte.
Hätte die Differenz dann der VM zu tragen?

Alle Kosten, die aufgrund der Situation am Vermögen der Mieterin zehren, gehen zu Lasten des neuen Vermieters. Also auch höhere Mietzahlungen.

Noch eine Frage. Besteht auch für die Mieterin
Kostenminderungspflicht, oder wie das heißt? Also dass man
eher eine Pension mietet, statt eines Hotels?

Schadenminderungspflicht bedeutet, dass man einen entstandenen Schaden nicht durch Nachlässigkeit vergrößern darf. Hier greift dieses Prinzip nur soweit, dass die Mieterin nicht spürbar besser gestellt wird, als wäre nichts geschehen. Im Kfz-Bereich etwa muss sich der schuldlos um seinen Audi A4 gekommene Fahrer von der generischen Haftpflicht ja auch nicht auf einen Fiat 500 als Ersatzwagen verweisen lassen. Eine S-Klasse darf er sich aber auch nicht genehmigen, ohne selbst was draufzuzahlen.

Gruß
smalbop

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Danke für deine Mühe.

Ich hoffe ja, ich bin nicht zu unverschämt.
Ich hätte da ja noch eine eigene Frage zur Mietkaution 2 Beiträge weiter oben, wenn du mal Zeit und Lust hast und drüber schauen magst :wink:

/t/551-3-bgb-mietkaution/7032073

Grüße Mariella