Beurlaubung nach Kündigung

Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Feb 2009

Hallo,

X will jetzt (Ende Februar) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende (also Ende Mai). X hat noch 13 Tage Urlaub für das Jahr 2009.

Nun hat der AG angekündigt, dass X bei einer Kündigung eventuell früher beurlaubt wird (voraussichtlich für den ganzen Monat Mai)

X hat nun Urlaub geplant (der wurde dem AG auch schon in einer "Jahresgesamtübersicht" am Anfang des Jahres 2009 angekündigt, aber noch nicht explizit beantragt):

1 Woche im April
1 1/2 Wochen Ende Mai

Kann der AG von X verlangen, dass er den gesamten Urlaub im Mai nimmt und ihm den Urlaub im April verbieten, damit ihn die "Beurlaubung" so wenig wie möglich kostet?

Wird X im Falle einer solchen Beurlaubung voll bezahlt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Grüße,
Anja

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
    Re: Beurlaubung nach Kündigung

    Nun ja... da der geplante Urlaub noch nicht genehmigt ist, stellt sich m.E. die Frage gar nicht.

    Gruss HighQ

    • Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Beurlaubung nach Kündigung

      Aber normalerweise muss Urlaub statt gegeben werden, wenn er langfristig geplant ist, oder?

      In dieser Woche im April hat X die Taufe seiner Kinder geplant, Gäste sind eingeladen, Raum ist reserviert, Catering ist bestellt... wenn er einen Flug gebucht hätte, müsste man ihm den doch auch genehmigen, oder?

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Beurlaubung nach Kündigung

        Hallo, Aber normalerweise muss Urlaub statt gegeben werden, wenn er
        langfristig geplant ist, oder?
        Nö. wenn er einen Flug gebucht hätte, müsste man
        ihm den doch auch genehmigen, oder?
        Umgekehrt wird ein Schuh draus. So lange der Urlaub nicht vom AG genehmigt ist, geht der AN ein Risiko ein, wenn er von einer Genehmigung ausgeht und etwas plant/bucht. Es sei denn, in der Firma wäre es so geregelt, dass die Urlaubsbeantragung/-planung automatisch ''abgesegnet' ist, wenn der AG z.B. X Wochen/Monate nach Eintragung in den Urlaubsplan nicht widerspricht.

        MfG

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