Hallo,
ich werde wie schon in einem meiner letzten Beiträge erwähnt Ende des Monats arbeitslos so wie es aussieht.
Jetzt stellt sich mir die Frage, da ich öfters kleinere Aufträge im Bereich Webdesign bekomme (für Freunde & Bekannte) ob man sich neben der Arbeitslosigkeit auch mit solchen Aufträgen ein kleines Zubrot verdienen kann…
Dazu muss ich aber ja ein GEwerbe anmelden.
Ich habe im Netz nun schon mehrfach gelesen, dass man neben dem ALG sich noch nebenher etwas verdienen kann, wenn es 15 STunden /WOche und 150 € im MOnat nicht übersteigt.
Wenn ich einen GEwerbeschein anmelde, und dann selbstständig nebenher arbeite, wie kann das Arbeitsamt das denn überprüfen, dass ich nicht mehr al 15h die Woche arbeite oder max. 150 € / Monat verdiene ?
einen Gewerbeschein brauchst du nur, wenn du etwas verkaufen willst, sprich, deinem Auftraggeber noch Software oder Hardware verscherbelst. Sonst reicht es, als freier Mitarbeiter (freiberuflich) zu arbeiten. Wenn du nicht mehr als 150 Euro im Monat arbeitest, brauchst du noch nicht mal eine Steuernummer.
Gruß
André
Nachtrag
das mit den 150 Euro im Monat stimmt meines Wissens nicht. Erstens musst du beachten dass du Aufwendungen für die freiberufliche Tätigkeit vom Einkommen abziehen kannst (pauschal - 30 Prozent!). Was übrig bleibt, wird nach einem komplizierten Schema mit dem ALG2 verrechnet. Wenn es soweit ist, sprich am besten mit deiner Sachbearbeiterin. Die fördern unter Umständen sogar den Gang in die Selbständigkeit. Außerdem bist du vor unliebsamen Überraschungen recht sicher (1-Euro-Job-Zwang!), wenn sie wissen, dass du selbständig tätig bist.
Gruß
André
Ich bin ja noch gar nicht ALG II-Empfänger. Bei mir gehts ja gerade erst mit ALG 1 los.
Ändert sich die Sachlage da ?
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Hallo!
Jetzt stellt sich mir die Frage, da ich öfters kleinere
Aufträge im Bereich Webdesign bekomme (für Freunde &
Bekannte), ob man sich neben der Arbeitslosigkeit auch mit
solchen Aufträgen ein kleines Zubrot verdienen kann…
Kann man.
Dazu muss ich aber ja ein Gewerbe anmelden.
Nein. Wie mein Vorredner bereits richtig festgestellt hast, (ver)kaufst du ja keine Waren, sondern bietest Dienstleistung an. Das fällt dann unter freiberufliche Tätigkeit, wofür man kein Gewerbe anmelden muss.
Ich habe im Netz nun schon mehrfach gelesen, dass man neben
dem ALG sich noch nebenher etwas verdienen kann, wenn es 15
Stunden/Woche und 150 € im Monat nicht übersteigt.
Fast. Der wöchentliche Arbeitsaufwand muss UNTER 15 Std. bleiben, und alle Gewinne abzgl. Werbungskosten, die 165 €/Monat übersteigen, werden im nächen Monat auf das Alg angerechnet.
Wenn ich einen Gewerbeschein anmelde, und dann selbstständig
nebenher arbeite, wie kann das Arbeitsamt das denn überprüfen,
dass ich nicht mehr als 15h die Woche arbeite oder max. 150 € /
Monat verdiene?
Im Prinzip muss sich die AA erstmal auf deine Angaben verlassen. I.d.R. werden zusätzlich zu dem regulären Vordruck, wo einmal/Monat u.a. die wöchentl. Arbeitszeit und die Ausgaben und Einnahmen angegeben werden müssen, auch Kopien deiner Rechnungen an die Kunden sowie Belege aller deiner beruflichen Ausgaben angefordert.
Im nächsten Jahr wird dann auch i.d.R. der Steuerbescheid des betreffenden Jahres angefordert und die dort aufgeführten Einnahmen mit den AA-Unterlagen verglichen.
Wichtig ist auch, dass du deinen Nebenverdienst rechtzeitig (am besten vor Aufnahme der Tätigkeit) bei der AA anzeigst. Wenn es nämlich aufgrund einer verspäteten Anzeige zu einer Überzahlung von Alg kommt, bekommst du ein Ordnungswidrgkeitenverfahren an den Hals.
Gruß
Liza
Hallo,
nur eine kurze Bemerkung: Soweit ich informiert bin, wird die 15-Stunden-Grenze bei Freiberuflern nicht so rigide gehandhabt. Abgesehen davon, dass es eh nicht nachvollziehbar ist, wie lange jemand tatsächlich arbeitet, wenn er ein pauschales Honorar bekommt.
Gruß
André
Ich bin ja noch gar nicht ALG II-Empfänger. Bei mir gehts ja
gerade erst mit ALG 1 los.
Ändert sich die Sachlage da ?
Ja klar zum einen hast du die schwere entscheidung ob du gestaltend und damit freiberuflich arbeitest, oder ob du Dienstleistungen als freier mitarbeiter auf Gewerbeschein anbietest. Ist nur ein Behördengang mehr und ein Brief an die IHK, dass du unter der Grenze für Kleingewerbetreibende bleibst und dich damit von den Kammerbeiträgen befreien lassen willst. Dafür bekommst du aber dennoch die Zeitschrift von denen und darin viele Hinweise, wie es potentiellen Kunden gerade geht.
Als ALG I Empfänger kannst du Vollzeit auf Ich-AG oder Überbrückungsgeld arbeiten
oder
Teilzeit-Arbeitslos /Teilzeit selbstständig arbeiten, näheres was deine Agentur dafür gerne hätte, kannst du nur bei denen erfragen, denn vieles liegt auch im Ermessenspielraum deines Beraters (musst du ihm die Rechnungen und §Stundenzettel" vorweisen oder nicht), wichtig du musst noch genug Zeit für reguläre Bewerbungen haben.
Also ALGi als Ruhekissen geht im allgemeinen nicht, wird aber manchmal auch geduldet, denn so ist es zT ja auch möglich sich aus der Arbeitslosigkeit herauszuarbeiten, kann ja nicht jeder gleich 100 Kunden haben. Kommt auf die Art des Gewerbes an und sorry Webdesigner gibts zuviele auch wenn alle anderen schlechter sind.
Aber zB. bei meinem Motorradwerkstattfuzzi hats geklappt. Denen war auch klar, dass er TAg und NAcht arbeiten musste um die Fixkosten reinzubekommen, aber da ICH-AG bei ihm nicht ging haben sie ein Auge zugedrückt und inzwischen kann er auch ohne Hilfe vom Amt überleben.
Und hat sogar eine 400Eu-Kraft für den Bürokram eingestellt.
Bei mir ist es ihnen auch egal, aber ich bekomm eh keine Leistungen, da ich nie eingezahlt hab (nur geringfügig gearbeitet und nun Teilzeit-Freiberuflerin)
Schöne Grüsse
Susanne