Kann ich in eine 'bestimmte' Wohnung gezwungen wer

Hallo ,
falls sich herausstellt , daß ich in einer zu großen Wohnung lebe , kann mich dann das Amt zwingen , in eine "bestimmte "Wohnung zu ziehen ?
Könnte ja sein , daß da zufälliger Weise etwas frei ist , was mir aber nicht gefällt . Was mache ich dann ?
Danke und Grüße
robbel

Hallo, solche Postings mag ich…

falls sich herausstellt , daß ich in einer zu großen Wohnung

Was ist eine zu große Wohnung, wer legt das fest und warum sollte es jemanden interessieren?

lebe , kann mich dann das Amt zwingen , in eine "bestimmte
"Wohnung zu ziehen ?

Warum? Braucht das Amt die Wohnung? Ist das hier ein Polizeistaat?? Schliesslich hast DU den Mietvertrag!

Könnte ja sein , daß da zufälliger Weise etwas frei ist , was
mir aber nicht gefällt . Was mache ich dann ?

Dann ziehst Du da halt nicht ein, gehst weiter Deinem Job nach und solange Du Deine Miete pünktlich überweißt, wird Dir weder irgendein Amt noch Dein Vermieter Schwierigkeiten machen. ich weiß das aus eigener Erfahrung, ich habe rund 80qm und keine Sau schert sich drum.

Danke und Grüße

Gern geschehen, genieß die Sonne!

Teutoburger

Auch hallo.

Der Vorposter hat schon recht: ein paar Details mehr wäre nett.
Das müssen neue Mitglieder eben noch lernen :wink:

Hallo ,
falls sich herausstellt , daß ich in einer zu großen Wohnung
lebe , kann mich dann das Amt zwingen , in eine "bestimmte
"Wohnung zu ziehen ?
Könnte ja sein , daß da zufälliger Weise etwas frei ist , was
mir aber nicht gefällt . Was mache ich dann ?

Als HartzIV Empfänger muss man sich hier durchaus einiges bieten
lassen: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…
http://www.lawchannel.de (nur IE/Konqueror) - „Hartz IV: Die Angst der Mieter vor dem Zwangsumzug“

HTH
mfg M.L.

Hallo,
war etwas blöd von mir , ich habe nähmlich vergessen zu sagen , als AlgII Emfänger , der eine zu große Wohnung hat .
Tschuldigung
Grüße
robbel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

war etwas blöd von mir , ich habe nähmlich vergessen zu sagen
, als AlgII Emfänger , der eine zu große Wohnung hat .

Die Größe der Wohnung ist letztlich nicht entscheidend. Entscheident ist die Miete. Nehmen wir an, für einen 1-Personen-Haushalt würden 50 qm als angemessen gelten (ich kenne die genauen Zahlen nicht, sind aber im Moment nicht wichtig) und das ortsübliche Mietniveau läge bei 4 €/qm. Dann bezahlt die zuständige Behörde eine Miete von 50 qm x 4 €/qm = 200 € zuzüglich Heizung. Ist die Wohnung geringfügig teurer, wird niemand einen Umzug verlangen, weil der ja auch nicht kostenlos zu haben ist. Ist die Wohnung erheblich größer, kostet aber einschließlich Heizung nicht mehr als eine Wohnung angemessener Größe, wird auch in solchem Fall niemand einen Umzug verlangen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

was Wolfgang Dreyer geschrieben hat, ist schon richtig.

Hinzufügen möchte ich noch: du kannst ÜBERHAUPT nicht zum Umzug gezwungen werden, und schon gar nicht zum Umzug in eine bestimmte Wohnung. Es kann natürlich sein, dass man dir nur noch die angemessene Miete zahlt, wenn deine Wohnung unangemessen ist, aber man kann dich nicht zum Umzug zwingen. Siehe auch Artikel 11 Grundgesetz.

Gruß
Nelly

Ist die Wohnung erheblich größer,
kostet aber einschließlich Heizung nicht mehr als eine Wohnung
angemessener Größe, wird auch in solchem Fall niemand einen
Umzug verlangen.

Hallo,
und ist die Wohnung sowohl größer als auch wesentlich teurer, wird einfach nur der angemessene Betrag gezahlt, und den Rest muss man selber drauflegen - wenn man es sich denn leisten kann. Umziehen muss man in keinem Fall, sofern man die Miete bezahlen kann.

Beatrix

Hallo!

Hinzufügen möchte ich noch: du kannst ÜBERHAUPT nicht zum
Umzug gezwungen werden, und schon gar nicht zum Umzug in eine
bestimmte Wohnung. Es kann natürlich sein, dass man dir nur
noch die angemessene Miete zahlt, wenn deine Wohnung
unangemessen ist, aber man kann dich nicht zum Umzug zwingen.

Das stimmt soweit alles. ABER: Wenn deine Wohnung deutlich teurer sein sollte als das, was die Alg-II-zahlende Stelle dir an KdU zahlt, dann werden die mal gaaanz genau hingucken, woher du denn dafür die Mittel nimmst!

Gruß
Liza