Hallo,
gleich ganz viele ??? .
Ich bin seit November 2000 in Mutterschutz und anschliessend in Elternzeit gegangen. Während der ersten Elterzeit kam unser zweites Kind auf die Welt.
Nun ist im März 2006 meine Elternzeit beendet.
Ich hatte vorher einen 28 Std. Vertrag, den ich nun nicht mehr erfüllen kann.
Erst mal meine Frage: Muss ich nun selbst kündigen, oder müssen das meine Chefs tun?
(Als info: der betrieb hat 5 Mitarbeiter und kein Interesse, meine Stelle umzuwandeln).
Und wann muss ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
Ich habe mal etwas von 3 Monate vorher gehört, stimmt das?
Aber da habe ich doch noch gar nicht die Kündigung??
Und habe ich dann Anspruch auf ALG1, auch wenn ich nun so lange nicht gearbeitet habe?
Vorher habe ich 13 Monate Vollzeit gearbeitet und davor 3 Jahre eine Ausbildung gemacht, mit Ausbildungsgehalt oberhalb der Lohnsteuerfreien Grenze.
Ich freue mich über jede Information, die mich weiterbringt!
Tausend Dank
Ich bin seit November 2000 in Mutterschutz und anschliessend
in Elternzeit gegangen. Während der ersten Elterzeit kam unser
zweites Kind auf die Welt.
Nun ist im März 2006 meine Elternzeit beendet.
Ich hatte vorher einen 28 Std. Vertrag, den ich nun nicht mehr
erfüllen kann.
Erst mal meine Frage: Muss ich nun selbst kündigen, oder
müssen das meine Chefs tun?
(Als info: der betrieb hat 5 Mitarbeiter und kein Interesse,
meine Stelle umzuwandeln).
Und wann muss ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
Ich habe mal etwas von 3 Monate vorher gehört, stimmt das?
Aber da habe ich doch noch gar nicht die Kündigung??
Und habe ich dann Anspruch auf ALG1, auch wenn ich nun so
lange nicht gearbeitet habe?
Ich bin seit November 2000 in Mutterschutz und anschließend
in Elternzeit gegangen. Während der ersten Elterzeit kam unser
zweites Kind auf die Welt.
Nun ist im März 2006 meine Elternzeit beendet.
Ich hatte vorher einen 28-Std.-Vertrag, den ich nun nicht mehr
erfüllen kann.
Erst mal meine Frage: Muss ich nun selbst kündigen, oder
müssen das meine Chefs tun?
(Als Info: der Betrieb hat 5 Mitarbeiter und kein Interesse,
meine Stelle umzuwandeln).
Soweit ich weiß, darf dein Chef sehr wohl zum Ende des Erziehungsurlaubes (vorher geht’s arbeitsrechtlich nicht) kündigen!
Solltest du selbst kündigen, weil dein Chef dir keine niedrigere Arbeitszeit (wg. Kinderbetreuung) anbieten kann, dann lass dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen, dass dies „aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse“ geschieht. So kannst du eine Sperrzeit vermeiden.
Und wann muss ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
Wenn du selbst kündigst: innerhalb von sieben Kalendertagen nach Datum der Kündigung.
Wenn der AG kündigt: innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Kündigung.
Und habe ich dann Anspruch auf ALG1, auch wenn ich nun so
lange nicht gearbeitet habe?
Ja. Seit 01.01.03 sind Mutterschaftsgeld und Erziehungsszeiten von Kindern unter 3 Jahren wieder versicherungspflichtig (auch wenn du davon nicht viel mitkriegst…), so dass auch in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Alokeit Versicherungspflicht nachgewiesen werden kann.
Vorher habe ich 13 Monate Vollzeit gearbeitet und davor 3
Jahre eine Ausbildung gemacht, mit Ausbildungsgehalt oberhalb
der lohnsteuerfreien Grenze.
Weil dein letztes Arbeitsentgelt aber solange zurückliegt, wirst du „fiktiv eingestuft“. D.h., dein Alg richtet sich danach, in welche sog. „Qualifikationsstufe“ du eingeordnet wirst (davon gibt’s vier). Da kann ich dir jetzt aber keine nähere Auskunft zu geben; das wird dann in der Arbeitsvermittlung bestimmt, wo du eingestuft wirst.
Nein Liza, darf er nicht. Da die Kündigung während der
Elternzeit nicht zulässig ist, kann er logischerweise auch
nicht zum Ende der Elternzeit kündigen.
Hm, dann müssen die AG-Kündigungen zum Ende des Erziehungsurlaub in meinen Alg-Akten wohl ungültig sein. Gut sowas mal zu wissen. In den allermeisten Fällen schließen die Parteien jedoch einen Aufhebungsvertrag oder die AN kündigt selbst.