Hallo,
hat das Amt für AlgII die Möglichkeit herauszufinden, dass ein Hilfe-Empfänger einen PKW erwirbt/besitzt?
Bsp.: Person X ist AlgII Empfänger, Bruder (Y) von X, der nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit X lebt, gibt X Geld für Erwereb eines PKW, sodass der PKW auf X angemeldet wird, Kfz-Steuer & Haftplichtversicherung ebenfalls auf X läuft. X gibt Erwerb/Besitz bei Fortzahlungsantrag/anträgen nicht an, sprich dies wird dem Amt verschwiegen. Zusätzliche Kosten wie Kfz-Steuer & Haftpflichtversicherung von X wird mit Unterstützung von Bruder Y finanziert.
Hallo,
hat das Amt für AlgII die Möglichkeit herauszufinden, dass ein
Hilfe-Empfänger einen PKW erwirbt/besitzt?
Bsp.: Person X ist AlgII Empfänger, Bruder (Y) von X, der
nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit X lebt, gibt X Geld für
Erwereb eines PKW, sodass der PKW auf X angemeldet wird,
Hallo F2K,
ein Anruf auf dem Ordnungsamt und das AA weiss, auf wen das Auto angemeldet ist.
Grüße Almut
Hallo!
Zu der Zeit, als ich noch Alg-II-Anträge bearbeitet habe (um den letzten Jahreswechsel herum), war es noch durchaus erlaubt, als Alg-II-Empfänger einen Pkw zu besitzen, sofern, es sich bei diesem nicht um eine Luxuskarosse gehandelt hat.
Ich ist mir nicht bekannt, dass sich das geändert hätte. X darf sich also sehr wohl von Y einen „angemessenen“ Pkw bezahlen lassen (mit z.B. einem gebrauchten Polo oder Fiesta dürfte es keine Schwierigkeiten geben), ohne dass die ARGE hierauf Zugriff nehmen könnte. Auch wie X die Kfz-Steuer und die Haftpflicht von seinem Alg II (oder gar von Y) bestreitet, ist der ARGE egal, solange X nicht ständig Vorschüsse haben will, weil er sich stattdessen kein Essen mehr leisten kann…
Im Gegenteil ist es den Vermittlungsbemühungen der ARGE nur zuträglich, wenn der Alg-II-Empfänger durch einen Pkw mobiler ist.
Gruß
Liza
ein Anruf auf dem Ordnungsamt und das AA weiss, auf wen das
Auto angemeldet ist.
ist damit auch: „Ein Anruf beim Ordnungsamt und AA weiss, ob auf X ein Auto angemeldet ist.“ gemeint oder nur „…auf wen das Auto angemeldet ist.“?
LG
Im Gegenteil ist es den Vermittlungsbemühungen der ARGE nur
zuträglich, wenn der Alg-II-Empfänger durch einen Pkw mobiler
ist.
Stimmt eigentlich…danke Liza.
LG,
F2K
Hallo F2K,
wenn der Verdacht besteht, also beispielsweise ein Mitarbeiter des AA den Herrn X in einem nagelneuen bayrischen Auto mit einem Stern vorne drauf sieht, dann genügt ein Anruf, um zu klären, wem dieses Auto gehört. Ich sehe auch nicht den Unterschied in Deinen Formulierungen, aber ich hab auch erst einen Kaffee intus…
Grüße Almut
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