ALGI-Bezug nach Beschäftigung in eigener Firma!

Hallo Experten,

kann ich einen ALG-I Anspruch erwerben, wenn ich:

  • ohne Leistungsbezug zurzeit bin (Student)
  • eine Firma gründe (z.B. U.-beratung)
  • mich selbst als Angestellten voll versicherungspflichtig, z.B. mit einem Monatslohn von 2000 Euro, anmelde
  • Sämtliche Beiträge, Steuern, Versicherungen (gesetzliche SV, BG, betriebliche Abgaben, … usw) bezahle
  • mich selbst auf diese Weise 12 Monate beschäftige
  • danach die Firma aufgebe/auflöse
  • dann zur AA gehen und mit einer Arbeitgeberbescheinigung meiner eigenen Firma das ALGI beantragen.

Welcher Haken / Hindernisse sind hier zu sehen.
Kann ich mich als Firmeneigner überhaupt selbst anstellen.
Ich möchte dann natürlich die Lohnkosten Gewinnsenkend verrechnen, natürlich aber sämtliche Abgaben leisten.
Genügend Gewinn vorausgesetzt.

Vielleicht habt Ihr einige Tipps und Ratschläge

mfG - DL

Hallo,
ich kenne mich zwar mit ALG I nicht so gut aus, habe jedoch vor kurzem mitbekommen, dass z.B. ein Geschäftsführer wohl kein ALG I bekommen kann, obwohl er Arbeitslosenversicherung zahlen muss. Hängt wohl damit zusammen, das er eine Leitungsfunktion hat. Denke das es sich bei einem Firmeneigentümer nicht anders verhält. Die andere Frage ist halt wirklich ob du dich selber anstellen kannst, was ich nicht für möglich halte, ist aber nur meine persönliche Meinung.
Bye Rebecca

Hallo Experten,

kann ich einen ALG-I Anspruch erwerben, wenn ich:

  • ohne Leistungsbezug zurzeit bin (Student)
  • eine Firma gründe (z.B. U.-beratung)
  • mich selbst als Angestellten voll versicherungspflichtig,
    z.B. mit einem Monatslohn von 2000 Euro, anmelde
  • Sämtliche Beiträge, Steuern, Versicherungen (gesetzliche SV,
    BG, betriebliche Abgaben, … usw) bezahle
  • mich selbst auf diese Weise 12 Monate beschäftige
  • danach die Firma aufgebe/auflöse
  • dann zur AA gehen und mit einer Arbeitgeberbescheinigung
    meiner eigenen Firma das ALGI beantragen.

Nein - zumindest bis 31.12.05. Ab 01.01.06 können Arbeitgeber (die ansonsten NICHT sv-pflichtig sind!) freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenverischerung bezahlen und so einen Anspruch erwerben. Die von dir genannte Variante ist nicht möglich! Ja geradezu ungesetzlich.

Gruß
Liza

Hallo,

bin jetzt da nicht der Mega-Experte, aber mE. kannst du dich nur dann selber einstellen, wenn du eine GmbH o.ä. (natürlich mit entsprechenden Kosten/Einlagen) gründest und dann als geschäftsführenden Gesellschafter. Wie es sich da mit ALG verhält, hat ja einer meiner Vorredner schon ausgeführt. Bei einer Einzelfirma ist es nicht möglich, dass du dich selber anstellst. Ist auch extrem unwirtschaftlich, wenn ich Leistungen aus ALG I gegen die dir entstehenden Kosten aufrechne…

Meines Wissens bist du auch als Ex-Student mit abgeschlossenem Studium ALGI-berechtigt. Erkundige dich doch mal bei der AA. Ein Bekannter fand nach abgeschlossenem Medizinstudium ca. 5 Monate keine Stelle und bekam ALG, dass nach irgendwelchen Durchschnittssätzen berechnet wurde, obwohl er nie in die ALV einbezahlt hatte. Ist allerdings schon ein paar Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch so gilt.

Grüßle vom Teddy

Alg nach Studium
Hallo!

Ein Bekannter fand nach abgeschlossenem Medizinstudium ca. 5
Monate keine Stelle und bekam ALG, dass nach irgendwelchen
Durchschnittssätzen berechnet wurde, obwohl er nie in die ALV
einbezahlt hatte. Ist allerdings schon ein paar Jahre her, ich
weiß nicht, ob das heute noch so gilt.

Das kann eigentlich nicht sein. Ich weiß nicht, was „ein paar Jahre“ sind, aber wenn das in den letzten 10 Jahren war, dann garantiert nicht. Die Vorschrift, dass man in den letzten drei Jahren vor Arbeitslosmeldung mind. 12 Monate sozialversicherungs- (und damit arbeitslosenversicherungs-)pflichtig gearbeitet haben muss, um einen Anspruch zu haben, ist schon ein paar Jahre alt.

Evtl. fiel der Fall deines Bekannten noch in die Zeit vor 1998, als man noch Arbeitslosen hilfe bekommen konnte, ohne vorher einen Alg-Anspruch erworben zu haben.

Gruß
Liza