Von der AOK auf die Straße ausgesteuert

Hallo!

Ich wende mich an Euch, weil ich verzweifelt bin und nicht weiß, was ich weiter machen soll.
Ich bin fast 24 Jahre alt und wurde von meiner Krankenkasse ausgesteuert und beim Abreitsamt mit einer Absage auf die Straße geschickt… Niemand fühlt sich für mich zuständig…

Es war bei mir so:
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wollte ich unbedingt arbeiten. Ich habe mich überall beworben und nach nur 2 Wochen Arbeitslosigkeit einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Dort habe ich 1 Jahr gearbeitet. Dann wurde ich krank (Knochenarthrose). Ich wurde operiert und laut Aussage meiner Ärzte erwartet mich die nächste OP.
Ich bin also seit mehreren Monaten (Mitte März bis heute) krankgeschrieben.

Als meine Firma von der Krankheit erfahren hat wurde ich gnadenlos gekündigt.

Meine Krankenkasse hat mir nach der Entlassung weiterhin das Krankengeld gezahlt (insgesamt 43 Wochen). Vor zwei Wochen hat man mir seitens Krankenkasse telefonisch mitgeteilt, daß die Zahlung von Krankengeld eingestellt wird und ich soll mich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden (ich habe allerdings keinen schriftlichen Bescheid erhalten!).
Ich wurde also ausgesteuert!

Beim Arbeitsamt habe ich (heute) auch eine Absage bekommen, mit folgender Begründung:

„Anspruch auf Leistungen hat nur, wer arbeitslos ist. Arbeitslos ist unter anderem aber nur derjenige, der den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies setzt Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft voraus. Arbeitsfähig ist ein Arbeitsloser, wenn er eine Versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes aufnehmen und ausüben kann und darf.
Sie haben erklärt, dass Sie seit mehreren Monaten arbeitsunfähig krank sind.

Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, sind nicht arbeitslos und haben keinen Leistungsanspruch.

Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 118 Abs. 1 Nr. 1, 119 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).“

Ich habe sofort meine Krankenkasse darüber informiert. Dort wurde mir gesagt, ich wurde ausgesteuert und im Bezug darauf ist die Krankenkasse für mich nicht mehr zuständig.

Was soll ich jetzt machen?

Darf mich meine Krankenkasse nach so kurzer Zeit und zwar ohne Grund und ohne einen schriftlichen Bescheid aussteuern?

Darf mir die Bundesagentur für Arbeit jegliche Leistungen verweigern und auf die Straße setzen?

Wie ich erwähnt habe, erwartet mich eine komplizierte OP. Muß ich die Kosten aus eigener Tasche zahlen? Bin ich überhaupt noch krankenversichert?

Ich bitte dringend um Hilfe. Ich bin wirklich verzweifelt und niemand in meinem Bekanntenkreis kann mir was Konkretes sagen.

Ich warte ungeduldig auf eure Hinweise!

Danke im Voraus.

JustineMaria

Hallo Justine!

Was Arbeitslosengeldanspruch nach Aussteuerung von der Krankenkasse betrifft, habe ich schon mal ausführlich erläutert (siehe FAQ:1791).

Lass dich von der Arbeitsagentur nicht abspeisen! Die müssen - zumindest vorerst - Alg zahlen. Vielleicht war denen nicht klar, dass du bereits ausgesteuert bist und haben deshalb deinen Antrag abgelehnt. Sofort in Widerspruch gehen!

Ich hoffe ansonsten, dass dir die FAQ bei deinem weiteren Vorgehen hilft. Sonst fragst du mich nochmal.

Gruß
Liza

Hallo Liza!

Danke für deine schnelle Antwort! Natürlich werde ich sofort in Widerspruch gehen. Ich bezweifle jedoch, daß ich irgendwas erreichen kann, da die AA-Beamtin wußte, daß ich ausgesteuert wurde. Sie hat in meiner Anwesenheit bei meiner Krankenkasse angerufen und diese hat die Tatsache bestätigt!

Mich würde interessieren, ob die Krankenkasse mich ohne einen schriftlichen Bescheid, d. h. ohne schriftiliche Begründung und ohne ein Widerspruchsrecht eifach so aussteuern kann. Ist die Zahlung vom Krankengeld in meinem Fall rein „freiwillig“ gewesen?

Ich mache mir wirklich sorgen, da ich - wie ich schon erwähnt habe - bald erneut operiert werde und habe Angst, daß ich nicht versichert bin und die dabei entstandenen Kosten selbst tragen muß.

Gruß

JustineMaria

Hallo!

Es ist ja eigentlich klar, dass Du bedürftig bist. Deshalb hast Du auch Anspruch auf Unterstützung. Kenne mich zwar nicht genau aus, aber könnte es nicht sein, dass man bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Sozialgeld hat? Ist zwar die gleiche Höhe, wird aber meiner Meinung nach bei einer anderen Stelle beantragt. Nimm einfach die Ablehnung des Jobcenters mit und geh zum Sozialamt oder wie das jetzt inzwischen heißt (weiß nicht, ob sie da den Namen auch geändert haben). Und dann mach da richtig Ärger. Nicht abwimmeln lassen :smile:
Ansonsten würde ich bei der Krankenkasse nachfragen, ob Du Dich bei Ihnen freiwillig versichern lassen kannst. Dass Du wenigstens erstmal versichert bist, bis sich die andere Sache geklärt hat. Meine KK war da sehr kulant - man muß allerdings bedenken, dass Du natürlich für die eine recht teure Krankengeschichte hast. Aber ich würde es mal versuchen. Kostet Dich zwar monatlich Geld, aber wenigstens bist Du versichert.
Wo wohnst Du denn genau in Bayern? In einer Großstadt? Dann gibt es auch oft Beratungsstellen, die Dir weiterhelfen können.
Zur allergrößten Not und wenn gar nichts mehr geht: Hilfesuchend an die Redaktion Eurer Zeitung wenden :wink:
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und gute Besserung!

Gruß,

M.

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Hallo!

Danke für deine Antwort.

Deine Hinweise im Bezug auf Sozialamt bzw. auf die freiwillige Krankenversicherung werde ich überdenken.

Eine Frage lässt mich jedoch nicht in Ruhe. Warum eigentlich Sozialamt, wenn ich Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt habe. Ich bin nicht als Behinderter auf die Welt gekommen und bin nicht behindert… Und ich bin nicht seit mehreren Jahren krank, sondern erst seit einigen Monaten…

Ich habe gearbeitet, wurde krank und bin vorübergehend arbeitsunfähig. Jeder, der krankgeschrieben ist ist doch arbeitsunfäig oder verstehe ich etwas falsch?

Du schreibst, ich soll mich freiwillig krankenversichern. Wenn ich das Geld hätte, hätte ich es längst getan. Als ich noch vor 8 Monaten gearbeitet habe, habe ich 700 € verdient… Bei der Höhe von Einkommen bleibt kaum was übrich…

Sobald ich gesund bin, werde ich alles unternehmen, um einen Job zu kriegen.

Momentan bin ich von allen wie ein Blutsauger behandelt, der auf Kosten des Staates leben will. Der beste Beweis dafür, daß ich kein Parasit oder Schmarotzer bin, ist das, daß ich bereits die Arbeit in der Leihfirma angenommen habe, obwohl nur wenige für dieses Geld arbeiten würden…

Manchmal denke ich, ich lebe nicht in Deutschland sondern in der antiken Sparta. Dort wurden Kranke, Schwache und Behinderte ausgesetzt bzw. im Namen des Gesetzes umgebracht…

Oder doch???

Gruß!

JustineMaria

Hallo!

Naja, ich bin leider Laie, deshalb kann ich es Dir nicht genau sagen. Aber die Sozialgeldleistung ist die gleiche wie bei ALGII. Ich würde es einfach mal versuchen. Bei mir ist es auch schwierig. Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil ich schwanger bin - habe vorher freiberuflich gearbeitet und deshalb keinen Anspruch auf ALGI. Mir hat eine Frau von der Beratungsstelle das so erklärt, dass ich, weil ich schwanger bin ALG II beantragen kann (weil das nicht als „krank oder arbeitsunfähig“ gilt, obwohl ich nicht arbeiten kann) - wenn ich jedoch arbeitsunfähig bin, dann muß das Sozialgeld herhalten.
Das ist wahrscheinlich keine Unterteilung in „krank, aussondern“ und „fit zum arbeiten“, sondern vielleicht einfach nur dazu da, dass man Dir - während Du arbeitsunfähig bist - nicht ständig irgendwelche Jobangebote zukommen läßt wo Du Dich dann vorstellen sollst. Ich denke, das hat eher planungstechnische und organisatorische Gründe. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du, wenn Du wieder arbeiten kannst, wieder ins ALG aufgenommen wirst. Und dann fände ich das nicht so schlimm.

Also - ich würde das so machen:
Einspruch beim Arbeitsamt
zeitgleich Aufsuchen des Sozialamtes mit Bitte um Hilfe

Dass die Leute Dich so behandeln, würde ich mir nicht so zu Herzen nehmen. Und den Vergleich mit Sparta finde ich leicht übertrieben :wink:
Zeig denen mal, dass man nicht alles mit Dir machen kann - und nicht abwimmeln lassen.

Und mit der Krankenversicherung, das meinte ich jetzt eher für den Übergang. Du wirst es ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dann vom Amt (welchen auch immer) wiederbekommen, wenn festgestellt wurde, ab wann Du Anspruch hast auf ALG/Sozialgeld (ist ja dann auch rückwirkend).
Und wenn Du ganz lieb mit der Krankenkasse sprichst und denen das erklärst, bekommst Du ja vielleicht den günstigsten Tarif (dürfte so bei 130,00 Euro liegen). Bekommst Du dann vom Amt wohl wieder, bzw. von der Krankenkasse. Also, zur Not vielleicht einfach mal leihen oder so, die Chancen stehen sehr gut, dass die Kohle wieder zurückkommt. Eines von beiden Ämtern MUSS für Dich aufkommen.

ALLE diese Angaben von mir sind ohne Gewähr, d.h. ich bin mir nicht absolut sicher…

Weiterhin noch viel Glück und laß Dich nicht entmutigen :smile:

Gruß,
M.

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Hallo Lisa!

Verziehe mir bitte, dass ich dich so oft belästige. Ich sitze schon seit Tagen am PC und suche verzweifelt nach Personen bzw. Informationen, die mir weiterhelfen können.

Was Arbeitslosengeldanspruch nach Aussteuerung von der Krankenkasse betrifft, habe ich schon mal ausführlich erläutert (siehe FAQ:1791).

Ich habe diesen Beitrag mehrmals gelesen, vor allem deshalb, weil ich in einer fast identischen Situation bin. Deine Aussagen sind deutlich und klar aber es bleiben für mich einige Fragen offen. Du schreibst folgendes:

Deine Freundin meldet sich nach dem letzten Tag Krankengeldbezug ganz normal arbeitslos und bringt auch gleich den Wisch von der Krankenkasse (KK) mit, dass sie ab tt.mm.jj ausgesteuert ist und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat.

Ihr wird dann zunächst Alg gezahlt und sie schriftlich dazu aufgefordert, innerhalb eines Monats beim zuständigen Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zu beantragen. I.d.R. wird dem vom RV-Träger rückwirkend stattgeben und dann halt von diesem fortan EM-Rente gezahlt.

Was ist hier mit der so genannten Wartezeit (Grundvoraussetzung für die Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbfähigkeit ist zunächst, dass die „allgemeine Wartezeit“ von 5 Jahren (= 60 Kalendermonate) nach § 50 I S.1 Nr.2 SGB VI erfüllt ist, bevor die Erwerbsminderung eintritt (§ 43 I S. 1 Nr. 3 SGB VI). Die „Freundin“ hat doch erst eine Ausbildung hinter sich und hat bestimmt keine 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Ich weiß nicht, ob sie überhaupt berechtigt ist solchen Antrag zu stellen…

Weiterhin schreibst du:

Sollte dem Rentenantrag nicht stattgegeben werden, muss geprüft werden - über den med. Dienst der KK und den Ärztlichen Dienst der AA -, ob die Leistungsfähigkeit wirklich mind. 6 Monate (gerechnet ab Beginn der A’lomeldung) gemindert ist, sprich: ob mind. 6 Monate Arbeitsunfähigkeit vorliegt, denn nur dann kann auch für den Rest der Anpruchsdauer (in diesem Fall ca. 200 Tage nach deinen Angaben) wirklich Alg (gm. § 125 SGB III) gezahlt werden.

Verstehe ich hier was falsch? Das Alg wird dann gezahlt, wenn mind. 6 Monate Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Was wenn die Arbeitsunfähigkeit überhaupt nicht festgestellt wird? Hat sie auch dann kein Anspruch auf Alg? Das würde doch heißen, dass sie arbeiten kann und ggf arbeitsuchend ist…

Was, wenn die Arbeitsfähigkeit nur eingeschränkt ist (z. B. sie kann alles machen mit Ausnahme von schwerer, körperlichen Arbeit)?

Dann schreibst du:

Sollte - wie du vermutest - nur noch 3-4 Monate AU vorliegen, dann könnten wir also weder „normales“ Alg noch Alg gem. § 125 SGB III zahlen, was bedeuten würde, dass - dann auch rückwirkend ab Antragstellung! - bis zum Ende der AU das Sozialamt Sozialgeld zahlen müsste.

Meine Frage dazu: Die „Freundin“ hat möglicherweise Eltern mit einem festen Einkommen, mit denen sie in einem Haushalt lebt. Müsste auch dann das Sozialamt Sozialgeld zahlen? Wenn nicht. Müssten dann auch die Eltern die Krankenversicherung für die „Freundin“ bezahlen?

Fragen über Fragen. Ich bin in gleicher Lage und frage mich alle 2 Minuten, was ich in der nächsten Zukunft machen soll.

Und am Ende komme ich ungewollt zu einem vielleicht nicht unbedingt vernünftigen Schluss: ich gehe zu keinem Arzt mehr, werde tonnenweise Schmerztabletten schlucken und nach Arbeit suchen. Meine Krankheit werde ich verschweigen - sowohl beim Arbeitsamt als auch bei potenziellen Arbeitgebern… Ich werde mich so lange kaputt machen, bis das Arbeitsamt meine mind. 6 Monate dauernde Arbeitsunfähigkeit feststellen kann bzw. so lange unter höllischen Schmerzen arbeiten, bis ich die von der RV-Träger festgelegte „Wartezeit“ erreicht bzw. überschritten habe.

Verzieh mir bitte meinen Ton. Ich bin aber zutiefst verzweifelt. Ich sitze seit Monaten zu Hause, denke über die Zukunft nach und siehe wirklich keinen Ausweg. Ich möchte mich selbstverständlich weiter behandeln lassen. Wer soll aber das alles bezahlen? Die Krankenkasse hat mich ausgesteuert, das Arbeitsamt abgewiesen, RVA ist für mich noch nicht zuständig… Ich dachte ich lebe in einem Soziastaat mit einer Solidargesellschaft…
Ich war vor kurzem wieder mal bei meiner Uniklinik. Dort liegen tausende kranke Menschen… Haben sie gleiche Probleme wie ich?

Gruß

JustineMaria

Hallo,
habe mir die ganzen Beiträge mal durchgelesen. Ich glaube das Problem ist das du momentan nicht ins ALG II sondern ins SGB XII 3.Kapitel gehörst. ALG II bekommt man ja wenn man erwerbsfähig, bzw. nur vorrübergehend erwerbsunfähig ist (nicht länger als 6 Monate). Soweit ich das ganze aber jetzt verstanden habe, ist das bei dir jedoch nicht der Fall. Dann gibt es noch das SGB XII 3.Kapitel, dieses gilt für alle die nicht nur vorübergehend erwerbsgemindert sind, aber auch nicht auf Dauer. Die Leistungen sind genau die selben wie beim ALG II, nur das keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das wichtigste für dich ist, das ein Krankenversicherungsschutz sicher gestellt wird und dieser wird dabei gewährleistet. Die Leistungen nach dem SGB XII werden in der Regel von dem Sozialamt deiner Stadt/Gemeinde bewillgt. Melde dich am besten einfach mal telefonisch dort.
Hoffe dir geholfen zu haben und wünsche viel Glück.
Rebecca

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Hallo Justine!

Verzeihe mir bitte, dass ich dich so oft belästige.

No problem!

Deine Aussagen sind deutlich und klar aber es bleiben für mich
einige Fragen offen. Du schreibst Folgendes:

Ihr wird dann zunächst Alg gezahlt und sie schriftlich dazu aufgefordert, innerhalb eines Monats beim zuständigen Rentenversicherungsträger Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zu beantragen. I.d.R. wird dem vom RV-Träger rückwirkend stattgeben und dann halt von diesem fortan EM-Rente gezahlt.

Was ist hier mit der so genannten Wartezeit
(Grundvoraussetzung für die Zahlung einer Rente wegen
verminderter Erwerbfähigkeit ist zunächst, dass die
„allgemeine Wartezeit“ von 5 Jahren (= 60 Kalendermonate) nach
§ 50 I S.1 Nr.2 SGB VI erfüllt ist, bevor die Erwerbsminderung
eintritt (§ 43 I S. 1 Nr. 3 SGB VI). Die „Freundin“ hat doch
erst eine Ausbildung hinter sich und hat bestimmt keine 5
Jahre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Ich weiß nicht, ob
sie überhaupt berechtigt ist solchen Antrag zu stellen…

Das ist eine rentenversicherungsrechtliche Frage, die ich dir nicht beantworten kann. Was passiert, wenn der Antrag auf EM-Rente abgelehnt wird, beantwortet ebenfalls die FAQ (s.a. Zitat nächster Absatz).

Weiterhin schreibst du:

Sollte dem Rentenantrag nicht stattgegeben werden, muss geprüft werden - über den med. Dienst der KK und den Ärztlichen Dienst der AA -, ob die Leistungsfähigkeit wirklich mind. 6 Monate (gerechnet ab Beginn der A’lomeldung) gemindert ist, sprich: ob mind. 6 Monate Arbeitsunfähigkeit vorliegt, denn nur dann kann auch für den Rest der Anpruchsdauer (in diesem Fall ca. 200 Tage nach deinen Angaben) wirklich Alg (gm. § 125 SGB III) gezahlt werden.

Verstehe ich hier was falsch? Das Alg wird dann gezahlt, wenn
mind. 6 Monate Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Was wenn die
Arbeitsunfähigkeit überhaupt nicht festgestellt wird? Hat sie
auch dann kein Anspruch auf Alg? Das würde doch heißen, dass
sie arbeiten kann und ggf arbeitsuchend ist…

Also: Alg wird zunächst bewilligt, ohne zu wissen, ob die Vorraussetzungen nach § 125 SGB III erfüllt sind.

  1. Stellt sich dann im Laufe des Ermittlungsverfahrens heraus, dass die Arbeitsunfähigkeit (AU) weniger als 6 Monate in die Zukunft bestehen wird, müsstest du beim Sozialamt Sozialgeld beantragen (SGB XII). (Kein Alg II (SGB II), weil du ja nicht arbeitsfähig wärst.) Das Sozialamt würde dann rückwirkend Sozialgeld zahlen, welches mit dem bereits gezahlten Alg verrechnet würde. (D.h., die Agentur wäre in „Vorleistung“ getreten.)

  2. Stellt sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens heraus, dass gar keine AU besteht, würde die Agentur „ganz normales“ Alg zahlen, denn du wärst ja ab Tag der Antragstellung arbeitsfähig. Dieses Szenario halte ich aber für unwahrscheinlich.

Was, wenn die Arbeitsfähigkeit nur eingeschränkt ist (z. B.
sie kann alles machen mit Ausnahme von schwerer, körperlichen
Arbeit)?

Dieser Fall würde ebenfalls unter den gerade genannten Punkt 2 fallen, sofern du mind. 15 Std./Wo. arbeiten kannst - egal in welch anspruchsloser Tätigkeit dies auch sein mag.

Dann schreibst du:

Sollte - wie du vermutest - nur noch 3-4 Monate AU vorliegen, dann könnten wir also weder „normales“ Alg noch Alg gem. § 125 SGB III zahlen, was bedeuten würde, dass - dann auch rückwirkend ab Antragstellung! - bis zum Ende der AU das Sozialamt Sozialgeld zahlen müsste.

Meine Frage dazu: Die „Freundin“ hat möglicherweise Eltern mit
einem festen Einkommen, mit denen sie in einem Haushalt lebt.
Müsste auch dann das Sozialamt Sozialgeld zahlen? Wenn nicht.
Müssten dann auch die Eltern die Krankenversicherung für die
„Freundin“ bezahlen?

Das ist eine Frage, die ganz speziell das SGB XII betrifft. Daher kann ich dir das nicht beantworten. Ich kenne mich nur im SGB III (Alg I) aus…

Verzieh mir bitte meinen Ton. Ich bin aber zutiefst
verzweifelt.
Ich möchte mich
selbstverständlich weiter behandeln lassen. Wer soll aber das
alles bezahlen? Die Krankenkasse hat mich ausgesteuert, das
Arbeitsamt abgewiesen,

Was es nicht hätte tun dürfen! Bei Ausgesteuerten IST zunächst IMMER Alg unter Vorbehalt des § 125 SGB III zu zahlen.

Gruß
Liza

Hallo Liza!

Danke für alles, was du geschrieben hast.
Vor allem deshalb, weil ich es alles - dank DIR - mit etwas „anderen Augen“ sehe…

Danke hezlichst!

JustineMaria

Servus,

gehe sofort zum nächsten Sozialgericht, und trage dies dort vor.
Dort ist man Dir bei der Klagestellung behilflich.
Abgesehen davon, stelle Deinen Anspruch auf Krankengeld bei deiner Krankenkasse, ein Telefonanruf genügt nicht - es muß in jedem Fall etwas schriftliches existieren - gehe also persönlich hin, nicht alleine und nimm deine Unterlagen mit.

Hallo!

Ich wende mich an Euch, weil ich verzweifelt bin und nicht
weiß, was ich weiter machen soll.
Ich bin fast 24 Jahre alt und wurde von meiner Krankenkasse
ausgesteuert und beim Abreitsamt mit einer Absage auf die
Straße geschickt… Niemand fühlt sich für mich zuständig…

Es war bei mir so:
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wollte ich
unbedingt arbeiten. Ich habe mich überall beworben und nach
nur 2 Wochen Arbeitslosigkeit einen Job bei einer Leihfirma
angenommen. Dort habe ich 1 Jahr gearbeitet. Dann wurde ich
krank (Knochenarthrose). Ich wurde operiert und laut Aussage
meiner Ärzte erwartet mich die nächste OP.
Ich bin also seit mehreren Monaten (Mitte März bis heute)
krankgeschrieben.

Als meine Firma von der Krankheit erfahren hat wurde ich
gnadenlos gekündigt.

Meine Krankenkasse hat mir nach der Entlassung weiterhin das
Krankengeld gezahlt (insgesamt 43 Wochen). Vor zwei Wochen hat
man mir seitens Krankenkasse telefonisch mitgeteilt, daß die
Zahlung von Krankengeld eingestellt wird und ich soll mich
beim Arbeitsamt als arbeitslos melden (ich habe allerdings
keinen schriftlichen Bescheid erhalten!).
Ich wurde also ausgesteuert!

Beim Arbeitsamt habe ich (heute) auch eine Absage bekommen,
mit folgender Begründung:

„Anspruch auf Leistungen hat nur, wer arbeitslos ist.
Arbeitslos ist unter anderem aber nur derjenige, der den
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung
steht. Dies setzt Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft
voraus. Arbeitsfähig ist ein Arbeitsloser, wenn er eine
Versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich
umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des
für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes aufnehmen und
ausüben kann und darf.
Sie haben erklärt, dass Sie seit mehreren Monaten
arbeitsunfähig krank sind.

Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung,
sind nicht arbeitslos und haben keinen Leistungsanspruch.

Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 118 Abs. 1 Nr. 1, 119 Abs.
1 Nr. 3, Abs. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).“

Ich habe sofort meine Krankenkasse darüber informiert. Dort
wurde mir gesagt, ich wurde ausgesteuert und im Bezug darauf
ist die Krankenkasse für mich nicht mehr zuständig.

Was soll ich jetzt machen?

Darf mich meine Krankenkasse nach so kurzer Zeit und zwar ohne
Grund und ohne einen schriftlichen Bescheid aussteuern?

Nein, etwas schriftliches muß vorliegen!

Darf mir die Bundesagentur für Arbeit jegliche Leistungen
verweigern und auf die Straße setzen?

Ja, zuständig ist das Sozialamt, da Du nicht arbeitsfähig bist.

Wie ich erwähnt habe, erwartet mich eine komplizierte OP. Muß
ich die Kosten aus eigener Tasche zahlen? Bin ich überhaupt
noch krankenversichert?

Das solltest Du genau mit deiner Kasse abklären !

Ich bitte dringend um Hilfe. Ich bin wirklich verzweifelt und
niemand in meinem Bekanntenkreis kann mir was Konkretes sagen.

Ich warte ungeduldig auf eure Hinweise!

Danke im Voraus.

JustineMaria

Danke für deine Antwort!

Ich war am Montag bei der Krankenkasse und habe mit meinem „Berater“ gesprochen. Ich war mit meinem Vater zusammen, da er auch das alles für unmöglich gehalten hat…

Der „Berater“ bestand weiterhin darauf, dass ich noch ein Mal zum Arbeitsamt gehe und sage, ich kann und will arbeiten… sonnst bin ich ab dem 05.12.05 nicht mehr krankenversichert, kann mich nicht weiterbehandeln lassen usw. (es sei denn ich kann es aus eigener Tasche bezahlen…)

Als wir ihm gesagt haben, dass meine Ärzte mich weiter als arbeitsunfähig eingestuft haben und ein weiterer Gang zum Arbeitsamt sinnlos ist, hat er gesagt ich könnte z. B. leichte Arbeiten machen - z. B. Briefmarken kleben…

Der wollte uns den angeblich existierenden Bescheid über Einstellung der Leistungen nicht aushändigen und auch nicht zeigen… Er hat aber versprochen, ihn unverzüglich per Post zu senden…

Es sind schon 4 Tage vergangen und ich habe nichts Schriftliches erhalten, wogegen ich klagen bzw. einen Widerspruch einlegen könnte…

Sollte ich bis morgen nichts erhalten haben, werde ich mich tatsächlich an das Sozialgericht wenden müssen…

JustineMaria