Arbeitslos und neuer Geringv.-Job beim alten AG

Hallo,
meiner Freundin soll nach 5 Jahren aus betrieblichen (Kosten) Gründen gekündigt werden. Sie ist vollzeitbeschäftigt. Der Chef hat ihr angeboten, sie danach noch mit 5-8 Wochenstunden als Geringverdiener zu beschäftigen. Kann sie trotzdem Arbeitslosengeld bekommen.
Wieviel darf man überhaupt dazu verdienen. Vielleicht bei einem anderen Betrieb.

Kann sie trotzdem
Arbeitslosengeld bekommen.

Hallo Werner, (bezogen auf alg I) ja kann sie, wenn sie unter 15 h pro Woche tätig ist. Ab 15 h Tätigkeit pro Woche zählt sie nicht mehr als arbeitslos und hätte keinen Anspruch mehr auf alg I.

Wieviel darf man überhaupt dazu verdienen.

Nebeneinkommen siehe bitte -> http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE0…

MfG

Ergänzung

Kann sie trotzdem
Arbeitslosengeld bekommen.

Hallo Werner, (bezogen auf alg I) ja kann sie, wenn sie
unter 15 h pro Woche tätig ist. Ab 15 h Tätigkeit pro Woche
zählt sie nicht mehr als arbeitslos und hätte keinen Anspruch
mehr auf alg I.

Außerdem darf das monatliche Gesamteinkommen aus der Nebentätigkeit nicht 165,00 Euro übersteigen.

Gruß, David

Hallo David!

Außerdem darf das monatliche Gesamteinkommen aus der
Nebentätigkeit nicht 165,00 Euro übersteigen.

Nein, nein, nein!!! Es darf 165,00 € übersteigen, solange

  • es nicht dauerhaft den monatlich gezahlten Alg-Betrag übersteigt und/oder

  • es nicht in Regionen kommt, wo es sozialversicherungspflichtig wird.

Und beide Punkte sind in der Praxis die Ausnahme, nicht die Regel!

165 € sind der monatliche Freibetrag, den der arbeitslose Nebenjobber von seinem Nebenlohn ganz alleine für sich behalten darf. Alles, was 165 € - ggf. zuzüglich Werbungskosten! - übersteigt, wird auf das monatliche Alg angerechnet.

Gruß
Liza