auf die Leistungen vom Arbeitsamt, Sozialamt oder Wohngeld angerechnet?
Tag, erst mal und danke für’s Lesen.
Eine Nachbarin möchte ein Tagespflegekind aufnehmen. Die Entschädigung dafür beträgt vermutlich 285,–€. Nun möchte sie wissen, ob diese Aufwandsentschädigung auf ALG II Leistungen, evt. Sozialhilfeleistungen oder Wohngeld angerechnet werden.
Nach meinem Verständnis ist es ja kein Arbeitsverdienst, könnt Ihr mir weiterhelfen.
Danke
Marion
auf die Leistungen vom Arbeitsamt, Sozialamt oder Wohngeld
angerechnet?
Nun möchte sie
wissen, ob diese Aufwandsentschädigung auf ALG-II-Leistungen
angerechnet werden.
Nach meinem Verständnis ist es ja kein Arbeitsverdienst, könnt
Ihr mir weiterhelfen.
Hallo!
Es ist unerheblich, ob das ein Arbeitsverdienst ist oder nicht, denn es ist Einkommen. Und das wird auf Alg II angerechnet. (Bei Sozial- bzw. Wohngeld kenne ich mich nicht aus.)
Aber m.E. ist es auch ein _Arbeits_einkommen, weil die Tagesmuttertätigkeit ja eine Nebenbeschäftigung ist. Nebeneinkommen wird gestaffelt je nach Höhe auf das Alg II angerechnet. (Die Alg-II-Experten hier im Brett können die sicherlich auch die Staffelung nennen.)
Gruß
Liza
Hallo
Es ist unerheblich, ob das ein Arbeitsverdienst ist oder
nicht, denn es ist Einkommen. Und das wird auf Alg II
angerechnet. (Bei Sozial- bzw. Wohngeld kenne ich mich nicht
aus.)
Früher war das auf jeden Fall nicht so, denn diese Aufwandsentschädigung soll dafür da sein, dass man dem Kind was zu Essen, Eintrittskarten für den Zoo, Farbkästen und Malpapier und ähnliches kauft.
Ich weiß nichts genaues, aber eine Aufwandsentschädigung dürfte nicht als Einkommen gelten, denn man gibt es ja wieder aus. Eine Tagesmutter arbeitet ja mehr oder weniger ehrenamtlich. Zur Not muss man eine Buchführung machen, ich glaube aber eher nicht, dass das notwendig ist.
Aber das Einfachste wäre doch, bei der Agentur für Arbeit anzufragen. Sie müsste allerdings darauf achten, dass sie es so hinbekommt, dass sie noch 3 Stunden täglich arbeiten gehen kann, denn sonst kann sie ja kein ALG II bekommen.
Viele Grüße
Thea
Tageselternverein fragen!
Hallo,
verbindlich kann diese Fragen ganz bestimmt ein Tageselternverein beantworten. Falls es bei Euch keinen gibt, es gibt auch entsprechende Landesverbände und einen Bundesverband.
So weit ich weiß, wird die Hälfte angerechnet. Der Rest bleibt für Essen, Bastelmaterial, Pampers usw.
Außerdem hast Du ja auch noch einen Freibetrag.
Viele Grüße,
Annette.