eigentlich kenne ich mich selbst gut aus mit dem SGB II und SGB XII.
Jetzt habe ich aber eine Wissenslücke, ich hatte das Thema schonmal mit Dozenten besprochen kann mich an die Antwort aber nicht erinnern
(war auch ein extrem wirrer Dozent ;o) )
Eine Bekannte erzählte mir, das ihre 18 jährige Tochter, die vollzeit zur Schule geht, ALG II bekommt.
Meines wissens wäre das nicht gegangen. ALG II (SGB II) ist für die, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (3Std.). Als Vollzeitschüler ist das nicht der Fall. Für Leistungen aus dem SGB XII hat eine 18 jährige auch nicht die nötigen Voraussetzungen.
Ich glaube die Antwort meines Dozenten war, dass es keine Leistungen gibt und die 18 jährige angehalten ist zu hause wohnen zu bleiben.
Wäre auch meine Auffassung.
Oder halt BaB oder Bildungskredit.
Weiss wer mehr?
Hallo,
soweit ich weiß muß man für ALG II NICHT zwangsläufig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Man kann mit seinem Fall-Manager zum Beispiel auch als Kleinunternehmer Zahlungen zur Überbrückung von Auftragsengpässen vereinbaren und steht dem Arbeitsmarkt trotzdem nicht zur Verfügung. Was leider die meisten Menschen nicht wissen ist der enorme Spielraum, den ein Fall-Manager hat. Ziel ist stets, den Mensch in Lohn und Brot zu halten oder zu bringen.
Wie das allerdings bei einer Schülerin ist, das weiß ich auch nicht. Es klingt in der tat etwas abenteuerlich, daß sie ALG II bekommen soll
Meine Alg-II-Kenntnisse sind inzwischen ein Jahr alt, aber in diesem Punkt hat sich m.W. nichts geändert:
Eine Bekannte erzählte mir, das ihre 18-jährige Tochter, die
Vollzeit zur Schule geht, ALG II bekommt.
Meines Wissens wäre das nicht gegangen. ALG II (SGB II) ist
für die, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (3Std.).
Als Vollzeitschüler ist das nicht der Fall.
Nein. Man muss mind. 3 Std./Tag arbeitsfähig sein, und nicht zur Verfügung stehen. Eine gesunde Schülerin ist sehr wohl arbeitsfähig. Die Verfügbarkeit wird zumindest in diesem Fall außer Betracht gelassen, da hier gilt: Schulbildung vor Arbeitsvermittlung.
Für Leistungen aus dem SGB XII hat eine 18-jährige auch nicht die
nötigen Voraussetzungen.
Richtig. Sozialgeld ist für die, die eben nicht mind. 3 Std./Tag arbeitsfähig sind.
Da die Schülerin volljährig ist, begründet sie glaube ich auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft und bekommt daher (als Alleinstehende) 345 € Alg II plus (anteilige) KdU (anteilig, wenn sie noch zu Hause wohnt; voll, wenn sie allein lebt).