hallo,
habe mit einer Partnerin in einer GBR einen Kinderladen gegründet und werde Ende März aus gesundheitlichen Gründen aussteigen.
Da ich Überbrückungsgeld bekomme werde ich dem Arbeitsamt mitteilen.
Wie ist das geregelt, wird man dann wieder arbeitslos?
vielen Dank für Eure Informatioen
gruß beate
Hallo,
hier die Definition zu „arbeitslos“ aus SGB III: (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE0…)
§ 16
Arbeitslose
(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
-
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
-
eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
-
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
(2) Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.
Gruß
Otto
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Hallo Beate!
habe mit einer Partnerin in einer GBR einen Kinderladen
gegründet und werde Ende März aus gesundheitlichen Gründen
aussteigen.
Da ich Überbrückungsgeld bekomme werde ich dem Arbeitsamt
mitteilen.
Wie ist das geregelt, wird man dann wieder arbeitslos?
Ich nehme an, Du willst wissen, ob Du dann wieder Alg I bekommst. I.d.R. ja - es sei denn, Du hast vor dem ÜG Deinen letzten Alg-I-Anspruchstag verbraucht. Wenn aber noch ein Restanspruch Alg I von vor der selbstständigen Tätigkeit da ist, kannst Du diesen quasi reaktivieren.
Gruß
Liza
hi.
aus gesundheitlichen Gründen aussteigen.
Wie ist das geregelt, wird man dann wieder arbeitslos?
wenn du krank bist stehst du dann dem arbeitsmarkt
uneingeschränkt zur verfügung?
schon komisch die antworten, gell?
cu
alex
Hallo Alex,
aus gesundheitlichen Gründen aussteigen.
Wie ist das geregelt, wird man dann wieder arbeitslos?
wenn du krank bist stehst du dann dem arbeitsmarkt
uneingeschränkt zur verfügung?
Das stimmt schon. Blinde, Querschnittsgelähmte, Menschen mit künstlichen Darmausgang usw. stehen dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung und bekommen ALG2 und keine Erwerbsunfähigkeitsrente, falls sie nach 1961 geboren und und nichts finden.
Gruß
Carlos
Blinde, Querschnittsgelähmte, Menschen mit
künstlichen Darmausgang usw. stehen dem Arbeitsmarkt
uneingeschränkt zur Verfügung und bekommen ALG2
Schade nur, dass es hier um Alg I geht…
Gruß
Liza
Hallo Liza,
Schade nur, dass es hier um Alg I geht…
Stimmt, das ändert aber nichts an der angezweifelte Möglichkeit, dass Jemand aus gesundheitlichen Gründen die Selbstständigkeit aufgibt, aber dennoch weiterhin arbeiten kann/will.
Gruß
Carlos