Hallo!
Endlich habe ich eine schöne, auch günstige Wohnung für meine Familie und mich gefunden.
Nun habe ich den ersehnten Anruf bekommen, dass die Wahl der Vermieter auf uns gefallen ist…
…dann der Schock!!! DREI MONATSMIETEN KAUTION!!!..
jetzt bin ich fix und fertig, weil ich die gar nicht aufbringen kann. Nun zu meiner Frage: Bezahlt die ARGE die Kaution? Ich erhalte ALG 2.
Oder hat jemand sonst eine Idee, was man machen kann???
Bitte helft mir!!! Dringend!!!
Ratenzahlung
Hallo!
DREI MONATSMIETEN KAUTION!!!
jetzt bin ich fix und fertig, weil ich die gar nicht
aufbringen kann. Nun zu meiner Frage: Bezahlt die ARGE die
Kaution? Ich erhalte ALG 2.
Oder hat jemand sonst eine Idee, was man machen kann???
Ob die Arge für die Kaution ein Darlehen gewährt (mehr ist wenn überhaupt auf keinen Fall drin), kann ich Dir nicht sagen.
Aber ich habe die Tage gelesen (oder bei PlusMinus gesehen?), dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, die Kaution in Ratenzahlung zu akzeptieren. Ich weiß aber nicht mehr, wo da jetzt die Obergrenze an Monatsraten war. Das wäre eine Frage für das Mietrecht-Brett.
Gruß
Liza
Hi,
red mit der Arbeitsargentur.
Kautionen können meines Erachtens übernommen werden. Siehe:
§ 22 Abs. 3 SGB II:
- Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Gruß
Anna
Quellen bitte
Aber ich habe die Tage gelesen (oder bei PlusMinus gesehen?),
dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, die Kaution in
Ratenzahlung zu akzeptieren. Ich weiß aber nicht mehr, wo da
jetzt die Obergrenze an Monatsraten war. Das wäre eine Frage
für das Mietrecht-Brett.
Hallo,
grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Jeder Vermieter kann sich daher aussuchen, an wen er vermietet. Mich würde daher sehr interessieren, welche „gesetzliche Verpflichtung“ hier greifen soll.
Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die durch eine Ratenzahlung ad absurdum geführt werden würde.
Gruß
S.J.
§ 551 Absatz 2 Satz 1 BGB
Hallo!
In § 551 II 1 BGB ist geregelt, dass der Mieter zu Teilzahlungen berechtigt ist, diese Bestimmung ist zugunsten des Mieters zwingend, was st. Rechtsprechung entspricht.
Die Aussage ist also vollkommen richtig.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Aber ich habe die Tage gelesen (oder bei PlusMinus gesehen?),
dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, die Kaution in
Ratenzahlung zu akzeptieren. Ich weiß aber nicht mehr, wo da
jetzt die Obergrenze an Monatsraten war.
Das mit dem Raten ist richtig, die Grenze der erlaubten Kautionshöhe liegt aber bei drei Monatsmieten, so dass der Vermieter diese Kaution hier verlangen kann.
Aber: Ratenzahlung muss er akzeptieren, allerdings zu drei gleichen Teilen. Das läuft leider im Endeffekt immer noch darauf hinaus, dass man drei Monate lang die doppelte „Miete“ zahlen muss.
Weil aber Kautionen doch nun wirklich nicht unüblich sind, sollte man das mal mit dem Amt besprechen, ob die nicht eine Lösung finden - die werden ja nicht das erste mal damit konfrontiert sein.
Gruß,
Florian.
Danke für Eure Antworten!
Ich werde selbstverständlich persönlich beim Amt nachfragen. Wie es aussieht, treffen die Sachbearbeiter sehr individuell ihre Entscheidungen. Also wünscht mir Glück.
liebe Grüsse Anja
Ja, ja, das setzt aber voraus, dass der Vermieter überhaupt einen Mietvertrag mit dem potentiellen Mieter abschließt.
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Hallo!
Ja, ja, das setzt aber voraus, dass der Vermieter überhaupt
einen Mietvertrag mit dem potentiellen Mieter abschließt.
Du hast gefragt, aufgrund welcher Rechtslage der Vermieter verpflichtet sein soll, Teilzahlungen zu akzeptieren, ich habe Dir die Grundlage genannt. Niemand hat behauptet, der Vermieter wäre verpflichtet, irgendwen als Mieter zu akzeptieren.
Weil die Kaution erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird, kommt auch erst dann die Frage nach der Kaution ins Spiel, so dass sich der Mieter natürlich auf sein Recht zur Teilzahlung berufen kann.
Wenn ich im Februar ab 01.04. eine Wohnung mieten würde, würde sicherlich kein Vermieter bereits im Februar die Kaution verlangen - ich würde sie auch nicht zahlen. Wenn ich mich dann bei Mietbeginn entscheide, doch in drei Raten zu zahlen, obwohl meinetwegen im Vertrag was anderes vereinbart ist, dann ist auch das in Ordnung, der Vertrag ist ja dann schon lang in trockenen Tüchern.
Gruß,
Florian.