Selber kündigen

hallo,

ich arbeite 17,5 Stunden/Woche auf Steuerkarte und bekomme ca. 480 € Netto im Monat, mein Mann bekommt ALG II.
Zusätzlich bekommen wir (als Bedarfsgemeinschaft)die Miete vom Landkreis gezahlt.
Meine eigentlich Frage:
wenn ich selber meinen Job kündigen würde, würde das bedeuten, das wir wegen einer Sperre 12 Wochen lang mit den 311,- € auskommen müßten die mein Mann bekommt ???
Mein AG will mich leider nicht kündigen.
Hat einer von Euch einen Rat für mich ??

LG Petra

Hallo Petra,
ja dann bekommst Du eine Sperre. Warum willst Du denn kündigen?
Grüße
Almut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Petra!

wenn ich selber meinen Job kündigen würde, würde das bedeuten,
das wir wegen einer Sperre 12 Wochen lang mit den 311,-
€ auskommen müßten die mein Mann bekommt ?

Wenn Du die Notlage durch eigene Kündigung selbst herbei führst, mußt Du mit einer Sperre beim Bezug von Unterstützungszahlungen rechnen.

Suche statt dessen erst eine andere Anstellung, die Dir besser gefällt. Dann kannst Du beim jetzigen Arbeitgeber kündigen, hast ohne Unterbrechung ein eigenes Einkommen und alles ist gut.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich danke Euch für Eure schnellen Antworten.

Kurz zu Euren Fragen an mich - Neue Arbeit ist bei uns leider nicht so einfach zu finden. Und kündigen will/muß ich, weil ich psychisch und physisch sonst kaputt gehe. Hört sich jetzt theatralisch an, ist aber leider so.

danke für Eure Mühe

LG Petra

Hi!

Und kündigen will/muß ich, weil
ich psychisch und physisch sonst kaputt gehe.

Da sich dies sicher durch ärztliche Befunde belegen lässt, sollte eine Sperre nicht zwangsläufig verhängt werden!

Einfach mal beim Amt vorbei schauen und DORT fragen (und Dir alle Zusagen SCHRIFTlICH geben lassen)…

LG
Guido

Kein Sperrzeit, wenn …
Hallo!

Und kündigen will/muß ich, weil
ich psychisch und physisch sonst kaputt gehe.

Wenn Du Dich vor Deiner Kündigung von (D)einem Arzt beraten lässt, und Dir dieser (für die Arbeitsagentur) schriftlich bestätigt, dass er Dir „aus gesundheitlichen Gründen dringend zur schnellst möglichen Arbeitsaufgabe“ geraten hat, dann gibt’s auch keine Sperrzeit.

Es reicht auch, wenn Du das erst später mit dem entsprechenden Fragebogen der Arbeitsagentur („Fragebogen zur Kündigung auf ärztlichen Rat“) nachweist, in dem u.a. auch Dein Arzt einen entsprechenden Passus unterschreiben muss.
Den Fragebogen bekommst Du ausgehändigt, wenn Du bei der Arbeitslosmeldung Deinen Fall schilderst.

Gruß
Liza