muss das Sozialamt für eine nicht krankenversicherte, mittellose Person die Arztkosten tragen ? Kann das Sozialamt Verwandte zur Kasse bitten ? Im konkreten Fall wäre das die Ehefrau; falls auch diese nicht zahlen kann, dann deren erwachsene Kinder ? (Die Kinder sind nicht mit der mittellosen Person verwandt).
Die „nicht-leiblichen“ Kinder können m.E. auf keinen Fall zur Kasse gebeten werden.
Übrig bleibt die fRage, ob die Ehefrau zur Kasse gebeten werden kann. Wenn sie solvent ist, dann bestimmt. Stellt sich nur die Gegenfrage, wieso die mittelose Person nicht über die Ehefrau familienversichert ist.
Stellt sich
nur die Gegenfrage, wieso die mittelose Person nicht über die
Ehefrau familienversichert ist.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
da die Ehefrau privat versichert ist, ist ihr Ehepartner nicht automatisch mitversichert, und kommt auch in keine Versicherung rein, denn er stammt von außerhalb der EU, ist im Rentenalter und hält sich erst kurze Zeit hierzulande auf…
MOD: Artikel abgeschlossen
Da sich das Versicherungsbrett als geeigneter für die Frage heraus gestellt hat, habe ich diesen Artikel hier abgeschlossen und bitte weitere potentielle Poster ihre Antworten im Brett „Versicherungen“ zu geben.