Folgender Fall: man ist beim arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. man hat auch dadurch von der deutschen rentenverisicherung einen sozialversicherungsausweis bekommen. und obwohl man kein arbeitslosengeld erhält oder sozialhilfeampänger ist und auch nicht arbeitet, bringt dieser sozialversicherungsausweis irgend welche vorteile mit sich? werden z.b. beiträge zur rentenversicherung eingezahlt? und wie kann man sich über das arbeitsamt krankenversichen lassen? muss man das der krankenkasse direkt melden oder macht man es beim arbeitsamt?
Hallo
… und obwohl man kein arbeitslosengeld erhält oder
sozialhilfeampänger ist und auch nicht arbeitet, …
„Man“ lebt also von seinem Vermögen?
… man hat auch dadurch von der deutschen
rentenverisicherung einen sozialversicherungsausweis bekommen.
bringt dieser
sozialversicherungsausweis irgend welche vorteile mit sich?
Ich dachte, der wäre dafür da, dass man nicht schwarzarbeitet, und den müsste man gegebenenfalls vorzeigen, wenn ein Betrieb auf Schwarzarbeiter überprüft wird. Oder meinst etwas anderes?
werden z.b. beiträge zur rentenversicherung eingezahlt?
Wer garnichts von keinem Amt bekommt, für den werden auch keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
wie kann man sich über das arbeitsamt krankenversichen lassen?
Das auch nur, wenn man irgendwelche Gelder erhält.
Wer von seinem Vermögen lebt, sollte sich - wenn noch möglich - freiwillig versichern lassen, aber darauf achten, dass man nicht als Selbständiger oder Millionär eingestuft wird. Als Arbeitsuchender kann man zum Mindestbeitrag versichert werden, aber … wer garnicht versichert ist, kommt in die gesetztliche KV wahrscheinlich nicht rein.
muss man das der krankenkasse direkt melden oder macht man es
beim arbeitsamt?
Was melden?
Wenn „man“ noch krankenversichert ist wegen einer früheren Anstellung, sollte „man“ sich bei der Krankenkasse melden und eine freiwillige Weiterversicherung beantragen.
Viele Grüße
Thea
Hallo Amela!
Da es für die Ausführung deinerseits meiner E-Mails nun zu spät ist (es hat schon jemand geantwortet), versuche ich, mal Deine Fragen zu beantworten.
Folgender Fall: man ist beim arbeitsamt als arbeitssuchend
gemeldet. man hat auch dadurch von der deutschen
rentenverisicherung einen sozialversicherungsausweis bekommen.
Richtig. In den Arbeitsamts-Computersystemen ist die Eingabe einer RV-Nr. zwingend erforderlich.
und obwohl man kein arbeitslosengeld erhält oder
sozialhilfeampänger ist und auch nicht arbeitet, bringt dieser
sozialversicherungsausweis irgend welche vorteile mit sich?
Nicht das ich wüsste. Jedenfalls nicht vonseiten der AA her.
werden z.b. beiträge zur rentenversicherung eingezahlt?
Nein. Allerdings: Wenn man „arbeitslos ohne Leistungen“ gemeldet ist (der Unterschied zu „nur“ Arbeit-suchend-Sein ist, dass man zusätzlich auch noch beschäftigungslos sein muss), dann wird der Zeitraum der Arbeitslosigkeit ohne Leistungen an den RV-Träger als Rentenanwartschaftszeit gemeldet.
und wie kann man sich über das arbeitsamt krankenversichen lassen?
Nur, wenn man Alg I bezieht.
muss man das der krankenkasse direkt melden oder macht man es
beim arbeitsamt?
Wenn Du Alg I bekommst, meldet Dich die AA automatisch bei der von Dir angegeben KK an.
Gruß
Liza