bin am 28. Februar mit Studium fertig und werde zum 31. März exmatrikuliert. Jobbeginn ist am 01. Juli. Kann ich mich in der Zwischenzeit arbeitslos melden? Habe 11 Monate Zivildienst, 11 Monate Praktika und ein paar Jahre als HiWi an der Uni gearbeitet.
Problem ist, dass ich mich direkt nach dem Studium für dreieinhalb Monate auf eine Auslandsreise begebe. Kann ich mich dann überhaupt arbeitslos melden oder muss ich die ganze Zeit vor Ort sein?
Wie läuft das arbeitslos melden überhaupt ab? Einfach ins Arbeitsamt und dann …? Wie schnell geht das ganze? An einem Nachmittag durchführbar?
Auch hallo,
entschuldigung,aber auf welcher Wolke lebst du?
Du bist nicht da, stehst also dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung und möchtest für dieses Privatvergnügen Hilfe (Unterstützung) von uns.
Für dich würde nur sprechen, dass du immerhin einen Nachmittag abzwacken könntest um einen Antrag zu stellen!
Viel Spass bei deinem Auslandsaufenthalt, würde ich auch gerne.
Uwe H.
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einen Vormittag wirst Du schon opfern müssen. Ob die AA dich auch nachmittags „bearbeitet“ bezweifle ich. Das könnte aber von Ort zu Ort verschieden sein.
Wenn Du aber mehrere Monate nicht an Deinem Wohnort erreichbar bist, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du könntest höchstens darauf spekulieren, dass sich niemand um Dich kümmert und Deine monatelange Abwesenheit nicht auffällt. Sollte sie auffallen, wird Dir das Geld vermutlich gestrichen.
Da die AA gelegentlich auch Vertretungsjobs zu vergeben hat, muss Du Dir selbst überlegen, ob sich ein Antrag lohnt. Auch den moralischen Aspekt solltest Du überdenken.
aufgrund des Auslandsaufenhaltes bestehen keinerlei Ansprüche, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Solltest du dich trotzdem arbeitslos und arbeitssuchend melden wäre das schon vorsätzlich und nicht zu empfehlen, da es nicht nur zur Streichung, sondern auch zu einem Verfahren gegen dich kommen könnte.
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ich denke mal schon, dass Du Dich theorethisch arbeitslos melden kannst, aber, dann wirst Du auch melden müssen, dass Du in Urlaub gehst und in dieser Zeit nicht vermittelbar bist.
Ganz nebenbei, nach dem Studium hast Du allen vorher erarbeiteten Anspruch auf Arbeitslosengeld eh verloren, egal wie lange Du davor gearbeitest hast. Nach dem Studium arbeitslose Ex-Stdenten bekommen, wenn sie sich arbeitslos melden lediglich Zuschüsse für Bewerbungen und Vorstellungsgespäche. Geld für das normale Leben gibt es eh nicht, da kann ich meine Vorschreiber beruhigen!
ich denke mal schon, dass Du Dich theorethisch arbeitslos
melden kannst, aber, dann wirst Du auch melden müssen, dass Du
in Urlaub gehst und in dieser Zeit nicht vermittelbar bist.
Ok. Hätte gedacht, dass man vielleicht angeben kann, dass man zeitweise arbeitslos ist, aber mit nem garantierten Arbeitsverhältnis danach. Und dass man praktisch bei irgendwelchen kurzfristigen Vertretungsjobs erst gar nicht berücksichtigt wird.
Ganz nebenbei, nach dem Studium hast Du allen vorher
erarbeiteten Anspruch auf Arbeitslosengeld eh verloren, egal
wie lange Du davor gearbeitest hast. Nach dem Studium
arbeitslose Ex-Stdenten bekommen, wenn sie sich arbeitslos
melden lediglich Zuschüsse für Bewerbungen und
Vorstellungsgespäche. Geld für das normale Leben gibt es eh
nicht, da kann ich meine Vorschreiber beruhigen!
besten Dank. Wusste nicht, dass man jeglichen Anspruch nach nem Studium verliert. Insofern hat es sich dann für mich auch schon erledigt. Zuschüsse für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind für mich nicht wirklich interessant, da ich schon was in Aussicht habe und mich dazwischen eh nirgends anders noch bewerben würde.
Wohne im Tal, da hat es selten tiefstehende Wolken.
Du bist nicht da, stehst also dem Arbeitsmarkt nicht zu
Verfügung und möchtest für dieses Privatvergnügen Hilfe
(Unterstützung) von uns.
Nicht von euch im Allgemeinen, sondern von dir persönlich (Auf Wunsch kann ich dir meine Bankverbindung zukommen lassen, dann überweist du einfach in unregelmässigen Abständen einen Betrag deiner Wahl)
Da ich bislang die Dienste der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen durfte/musste, hab ich auch keine Ahnung, was mir überhaupt zusteht. Aber jetzt ist ein wenig Klarheit ins Dunkel gekommen.
Viel Spass bei deinem Auslandsaufenthalt, würde ich auch
gerne.
besten Dank. Wusste nicht, dass man jeglichen Anspruch nach
nem Studium verliert.
Ausnahme ist z.B ein BA-Studium, weil man da ja Geld verdient und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Bei anderen Studiengängen geht man leer aus, da man um einen Anspruch zu haben in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss.
Vorstellungsgespäche. Geld für das normale Leben gibt es eh
nicht, da kann ich meine Vorschreiber beruhigen!
Es gibt keinen vernünftigen Grund, der dagegen spräche, einem arbeitslosen Ex-Studenten Leistungen nach dem SGB II zu gewähren, also Grundischerung für Arbeitssuchende. Was im angesprochenen Fall dagegen spricht ist einzig und allein der Aufenthalt im Ausland.
Ob Du nun überhaupt Ansprich hast auf ALg oder nicht, solltest Du prüfen lassen.
Ansonsten geht es mit dem Ausland sehr wohl, Du darfst Dich nämlich für 3Monate auf Jobsuche ins (europäische) Ausland * begeben und erhälst weiterhin Deine Leistungen. Das ganze musst Du beim Amt anmelden vorher natürlich.
* irgendwie gab es auch Einschränkungen bei den Ländern, das kriege ich aber nicht mehr zusammen.
Super …
Na da haben wir ja doch noch eine Möglichkeit gefunden … Gott sei dank !!!
Dann wünsch ich einen schönen Urlaub, ich freue mich dazu etwas finanziel beitragen zu können!
Grüße, ILAY
Vorstellungsgespäche. Geld für das normale Leben gibt es eh
nicht, da kann ich meine Vorschreiber beruhigen!
Es gibt keinen vernünftigen Grund, der dagegen spräche, einem
arbeitslosen Ex-Studenten Leistungen nach dem SGB II zu
gewähren, also Grundischerung für Arbeitssuchende.
Du meinst damit Harzt 4 bzw. Sozialhilfe? Aber ich habe doch schon richtig verstanden, dass er keinen Anspruch auf ALG hat, da er die letzten drei Jahre nicht eingezahlt hat, oder? Das meinte ich nämlich!
Naja, ließ doch einfach die Postings…
Ich fasse mal zusammen, ok?
Jemand beendet sein Studium, das weiß er natürlich schon ein paar Monate im Vorraus.
Dieser Jemand bekommt einen Job (Gott sei dank…) ein paar Monate nach Studien-Ende (so gehts Tausenden)
Die Zeit dazwischen nutzt er für einen Auslandsaufenthalt. Auch das plant er schon länger. Finanziell scheint das alles klar zu gehen, schließlich ist es ja so geplant. Plötzlich fällt jemanden ein, man könne ja schaun, ob man über irgend einen Weg noch Geld vom Staat holt. Ach ja, man meldet sich Arbeitslos. Und dann gehts hier im Brett hin und her, nee du bekommst nix, doch vielleicht über Harz IV, nee wieder doch nicht - und plötzlich…ein Lichtblick, Arbeitssuche im Ausland.
Leute, ich habe weiter unten mich schon mal über die Denke in unserem Land ausgelassen. Mich kotzt es einfach an, wie man Schlupflöcher sucht, um doch noch Geld aus den Sozialkassen zu bekommen. Das ist schlicht unsozial, selbst wenn es rechtens ist. Das strotzt vor Verantwortungslosigkeit unserem Staat gegenüber, selbst wenn es das Gesetz zuläßt. Und den Neutral-Aposteln, die wieder argumentieren werden, „man wird doch noch mal fragen dürfen“ und „es ist doch sein gutes Recht“ denen möchte ich sagen, daß es eben nicht immer nach gutem Recht gehen sollte, sondern auch mal nach gutem Gewissen und daß die Frage alleine eine Tendenz zum Schmarozen erkennen läßt. Schließlich scheint ja keine Notlage vorzuliegen.
Daher die Häme… ich habe jedenfalls keine Lust einem fertigen Studenten aus der Sozialkasse über irgend einen Trick seinen Urlaub zu finanzieren. Punkt.
Du könntest höchstens
darauf spekulieren, dass sich niemand um Dich kümmert und
Deine monatelange Abwesenheit nicht auffällt. Sollte sie
auffallen, wird Dir das Geld vermutlich gestrichen.
Nicht nur das. Neben der Rückzahlung wird er auch ein Bußgeldverfahren (wg. Ordungswidrigkeit) bekommen, dass sich gewaschen hat. Sollte Vorsatz nachgewiesen werden können, droht sogar ein Strafverfahren.
UNBEDINGT Arbeitslos melden nach Studiumsende
Hallo Rüdiger!
In der Frage, das ALG zu beantragen, kann ich mich allen Vorschreibern nur anschliessen, wär schon ziemlich frech…
Aber du kannst dich arbeitslos melden OHNE Arbeitslosengeld zu beantragen, und das solltest du auf jeden Fall tun, denn du kannst ohne die Meldung beim Arbeitsamt des Zeitraumes hinterher (ganz viel später mal…) keinen lückenlosen Nachweis für die Rentenversicherung vorlegen, und das ist wichtig, Fehlzeiten führen zu unangenehmen Fragen und Papierkrieg- du hast ja vorher schonmal gearbeitet, das würde aber quasi hinten über fallen und erst wieder ab deinem Arbeitsbeginn im Juli gerechnet werden.
Mein Freund hat das Ganze auch gerade hinter sich (ohne ALG II zu beantragen) und bei ihm hat das Ganze 30 Minuten gedauert.
In der Frage, das ALG zu beantragen, kann ich mich allen
Vorschreibern nur anschliessen, wär schon ziemlich frech…
Die Frage war auch ziemlich allgemein formuliert gewesen. Da ich absolut keine Ahnung habe, was mir ZUSTEHT und was mir NICHT ZUSTEHT, wollte ich das einfach nur mal etwas konkretisiert wissen. An Diskussionen wie ‚du bist nen Sozialschmarotzer‘ o.ä. werde mich erst gar nicht beteiligen, dass soll jeder für sich ausmachen. Und keine Angst: der Staat wird sich von mir in den nächsten Jahren noch mehr als genug holen. Sollen doch gerade in naher Zukunft diverse steuerliche Regelungen überarbeitet werden (wie zum Beispiel Pendlerpauschale erst ab dem 20. Kilometer und haste-nicht-gesehen). Insofern könnte man vielleicht gar den Staat als Schmarotzer bezeichnen … aber das nur mal so als abwegiger Gedanke, denn das war nicht das primäre Ziel meiner ursprünlichen Frage.
Aber du kannst dich arbeitslos melden OHNE Arbeitslosengeld zu
beantragen, und das solltest du auf jeden Fall tun, denn du
kannst ohne die Meldung beim Arbeitsamt des Zeitraumes
hinterher (ganz viel später mal…) keinen lückenlosen
Nachweis für die Rentenversicherung vorlegen, und das ist
wichtig, Fehlzeiten führen zu unangenehmen Fragen und
Papierkrieg- du hast ja vorher schonmal gearbeitet, das würde
aber quasi hinten über fallen und erst wieder ab deinem
Arbeitsbeginn im Juli gerechnet werden.
Mein Freund hat das Ganze auch gerade hinter sich (ohne ALG
II zu beantragen) und bei ihm hat das Ganze 30 Minuten
gedauert.
Kann ich das nur in der Stadt machen, wo ich einwohneramts-technisch gemeldet bin? Bin nämlich nicht mehr in meinem Studienort, sondern bei meinen Eltern.
Vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag!
Gruss Rüde
Ich fasse mal zusammen, ok?
Jemand beendet sein Studium, das weiß er natürlich schon ein
paar Monate im Vorraus.
Dieser Jemand bekommt einen Job (Gott sei dank…) ein paar
Monate nach Studien-Ende (so gehts Tausenden)
Die Zeit dazwischen nutzt er für einen Auslandsaufenthalt.
Auch das plant er schon länger. Finanziell scheint das alles
klar zu gehen, schließlich ist es ja so geplant. Plötzlich
fällt jemanden ein, man könne ja schaun, ob man über irgend
einen Weg noch Geld vom Staat holt. Ach ja, man meldet sich
Arbeitslos. Und dann gehts hier im Brett hin und her, nee du
bekommst nix, doch vielleicht über Harz IV, nee wieder doch
nicht - und plötzlich…ein Lichtblick, Arbeitssuche im
Ausland.
Tolle Geschichte! Was haben wir gelacht! NUR: wenn du mein erstes Posting (und eventuelle weitere Erklärungen) gelesen UND verstanden hättest, dann hättest auch du merken können, dass es nichts mit meiner Situation zu tun hat. Und noch eins oben drauf: zufällig habe ich mich auch noch bei zwei Unternehmen im Ausland beworben, wo ich quasi on-the-trip die Bewerbungsgespräche mitnehmen werde.
Daher die Häme… ich habe jedenfalls keine Lust einem
fertigen Studenten aus der Sozialkasse über irgend einen Trick
seinen Urlaub zu finanzieren. Punkt.
Bislang ist auch noch keine Gutschrift deinerseits auf meinem Konto gutgeschrieben worden. Schade eigentlich, dass jeder nur an sich denkt!
Also, ob du dich in deinem „Heimatort“ arbeitslos melden kannst oder dafür nochmal zurück in den Studienort musst, wo du auch gemeldet bist, kann ich dir nicht beantworten, aber das lässt sich mit Sicherheit auch am Telefon klären, wo du das machen mußt.
Was mir aber eingefallen ist, weshalb du dich noch wirklich dringend arbeitslos melden solltest ist deine Krankenversicherung, für einen Monat nach Studienende gibt es da eine Übergangsfrist in der du weiter versichert bist (ist bei der AOK so, muß man aber auch melden- telefonisch reicht auch da aus) aber bei deinen 3 1/2 Monaten müsstest du dir aber sicher noch was anderes einfallen lassen- es sei denn du bist noch unter 25 und kannst wieder in die Familienversicherung…?
Nicht unterkriegen lassen und nochmal viel Spaß in der Freiheit bis dich dann das Arbeitsleben hat,
Anja