Berechnung ALGI bei selbstständiger Nebentätigkeit

Hallo,

ich hab mal eine Frage zur Berechnung von Arbeitslosengeld I bei bestehender selbstständiger Nebentätigeit.

Wie wird denn vom Arbeitsamt berechnet, wie hoch die Einkünfte des Antragstellers sind, reichen da wohl alte Einkommensteuerbescheide oder wird da Einblick in aktuelle Umsätze genommen?

Wie ist das mit dem max. Zuverdienst (160 Euro oder so?) und was passiert man darüber hinaus kommt?

Und was passiert wenn man in einer Woche mal 16 Stunden (statt der erlaubten max. 15 Stunden) arbeitet?

Über Hinweise zu diesem Themenkomplex würde ich mich sehr freuen :smile:

Grüße Sven

Hallo,

ich hab mal eine Frage zur Berechnung von Arbeitslosengeld I
bei bestehender selbstständiger Nebentätigeit.

Hallo Sven,

Wie wird denn vom Arbeitsamt berechnet, wie hoch die Einkünfte
des Antragstellers sind, reichen da wohl alte
Einkommensteuerbescheide oder wird da Einblick in aktuelle
Umsätze genommen?

ja, das wird dann jeden Monat neu berechnet.

Wie ist das mit dem max. Zuverdienst (160 Euro oder so?) und
was passiert man darüber hinaus kommt?

Alles darüber hinaus wird auf das ALG gerechnet, dh. davon abgezogen.

Und was passiert wenn man in einer Woche mal 16 Stunden (statt
der erlaubten max. 15 Stunden) arbeitet?

Alles was über 15 Stunden hinausgeht, ist eine versicherungspflichtige Tätigkeit, und Du bist nicht mehr arbeitslos.

Über Hinweise zu diesem Themenkomplex würde ich mich sehr
freuen :smile:

Grüße Sven

Grüße
Almut

Hallo Sven!

Wie wird denn vom Arbeitsamt berechnet, wie hoch die Einkünfte
des Antragstellers sind,

Es gibt ein Formular („Erklärung zu selbstständiger Tätigkeit“ bzw. „Selbsteinschätzung“), dass Du jeden Monat nachträglich („Folgemonat“; also z.B. das Nebeneinkommen von März 2006 ist bis spätestens 15. April 2006 mit dem Formular nachzuweisen) einreichen musst. Dort gibst Du u.a. an, wie viele Stunden Du pro Wochen in dem entsprechenden Monat gearbeitet hat, wie hoch Deine Einnahmen und Ausgaben waren und wie viel unterm Strich als Gewinn übrig geblieben ist.

reichen da wohl alte
Einkommensteuerbescheide

Nein. „Altes“ Einkommen, dass Du vor dem Alg-Bezug hattest ist grundsätzlich unerheblich.
Wenn Du aber eine selbstständige Neben tätigkeit die letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit neben einem sozialvers.pflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hast, kannst Du Nachweise über Deinem Gewinn dieser letzten zwölf Monate einreichen. Der durchschnittliche Gewinn pro Monat wird dann als Freibetrag für Dein Alg angesetzt (§ 141 (3) SGB III), statt der üblichen 165 €.

Hinweis: Auf dem Formular wird nach dem Einkommensteuerbescheid gefragt. Ich habe bis heute nicht rausgekriegt, warum, weil die AA (wenn überhaupt…) jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres mit selbstst. Nebeneinkommen neben Alg-Bezug den aktuellen Steuerbescheid anfordert, um zu überprüfen, ob die von Dir auf dem Formular gemachten Angaben mit dem Einkommensteuerbescheid übereinstimmen.

oder wird da Einblick in aktuelle Umsätze genommen?

S.o.

Wie ist das mit dem max. Zuverdienst (160 Euro oder so?)

165 € (§ 141 (1) SGB III) bzw. ein erhöhter Freibetrag gem. § 141 (3) SGB III (Voraussetzung s.o.).

und was passiert man darüber hinaus kommt?

Die monatl. Gewinnsumme, die das Alg übersteigt, wird im nächsten Monat („Folgemonat“; s.o.) vom Alg gekürzt.

Und was passiert wenn man in einer Woche mal 16 Stunden (statt
der erlaubten max. 15 Stunden) arbeitet?

Achtung! Falle! Dein Nebeneinkommen muss unter 15 Std./Wo. bleiben, sonst bist Du nicht mehr arbeitslos!

Gruß
Liza

Danke Liza,

das hilft mir doch schon weiter :smile:

Grüße Sven

Danke für die schnelle und gute Antwort :smile:

Grüße Sven