Alles schief gelaufen

hallo,

ich habe nun schon etwas herum geschaut und wage mal einen versuch, um hier im forum etwas hilfestellung zu erhalten.

das letzte jahr markiert in beruflicher und persönlicher hinsicht den tiefpunkt meines daseins.

ende vom lied: ich habe nach einer auseinandersetzung mit meinem chef im dezember 05 den job quittiert. meine kündigungsfrist beträgt 6 monate zum quartalsende, bis ablauf des 30.06.06 stehe ich also vielleicht auf der straße.

meine fragen:
ich muss mich, nachdem ja feststeht, dass ich arbeitssuchend bin, beim arbeitsamt melden. hätte dies bereits geschehen müssen ? im allgemeinen wohl ja. auch im hinblick auf die lange kündigungsfrist?

da die kündigung ja von mir selbst ausgesprochen wurde, ich mich ggf. also selbst in die arbeitslosigkeit katapultiert haben könnte, steht es mit meinem anspruch auf arbeitslosengeld ja nicht gerade zum besten.

allerdings liegen die dinge hier vielleicht etwas spezieller, weil ich inzwischen mehrere jahre unter hohem druck, und zuletzt unerträglichem , in diesem betrieb stand und an diesem tage einfach das fass übergelaufen ist. es wäre so oder so früher oder später zur kündigung gekommen, im nachhinein bedauere ich meine entscheidung vielleicht, aber lediglich deshalb, weil ich im moment in der luft hänge und noch keine anschlussbeschäftigung habe. bewerbungen laufen bereits.

zwar habe ich nicht auf anraten eines hausarztes oder eines psychotherapeuten das arbeitsverhältnis beendet, ich könnte mir jedoch vorstellen, dass eine derartige empfehlung in meinem interesse mal im raum gestanden hätte. nach meinem empfinden war die beschäftigung in diesem betrieb nicht mehr länger zumutbar, allerdings dürfte mein eindruck für die beurteilung hinsichtlich des arbeitslosengeldes wohl keine wesentliche rolle spielen, oder ?
ist es sache eines amtsarztes, dies festzustellen ? und wenn ja, hat das vor einer kündigung zu geschehen?

nun, für eure freundliche hilfe danke ich bereits an dieser stelle und würde mich auch über eine pm in dieser sache sehr freuen.

vielen dank.

(verzeiht die kleinschreibung, sie ist für mich zur zeit das mit abstand entspannendste was ich habe… )

Schnell machen

ende vom lied: ich habe nach einer auseinandersetzung mit
meinem chef im dezember 05 den job quittiert. meine
kündigungsfrist beträgt 6 monate zum quartalsende, bis ablauf
des 30.06.06 stehe ich also vielleicht auf der straße.

meine fragen:
ich muss mich, nachdem ja feststeht, dass ich arbeitssuchend
bin, beim arbeitsamt melden. hätte dies bereits geschehen
müssen ? im allgemeinen wohl ja. auch im hinblick auf die
lange kündigungsfrist?

Hmm. Wenn Du gekündigt WIRST musst Du dich binnen 1 Woche beim Arbeitsamt melden! Egal wie lange die Kündigungsfrist läuft. Ich denke, das gilt in deinem Fall auch.

da die kündigung ja von mir selbst ausgesprochen wurde, ich
mich ggf. also selbst in die arbeitslosigkeit katapultiert
haben könnte, steht es mit meinem anspruch auf
arbeitslosengeld ja nicht gerade zum besten.

Hmm. Da deine Kündigungsfrist evtl. deutlich länger als die gesetzliche (von der die Sperrzeiten auch ausgehen) könnte es sein (Sachbearbeiter fragen), dass Du nur eine sehr kurze Sperrzeit oder gar keine hast.

ist es sache eines amtsarztes, dies festzustellen ? und wenn
ja, hat das vor einer kündigung zu geschehen?

Kann ich jetzt nicht sage, aber wenn man VORHER von Dritten eine Empfehlung bzw. sogar die Diagnose für psychosomatische Erscheinungen hat, dürfte das sicher einfacher sein, als hinterher angedackelt zu kommen „Könnten Sie vielleicht…“.

Aber egal.

Geh auf jeden Fall sofort zum AA und evtl. kann die Empfangsdame zur Erfassung Dir schon weiterhelfen, wenn nicht SCHNELLSTMÖGLICH einen Termin mit dem eigentlichen Sachbearbeiter!

Was noch? Hat es bei Dir ein Arbeitslosenzentrum o.ä.?

Gruß

Stefan

Hallo,

meine fragen:
ich muss mich, nachdem ja feststeht, dass ich arbeitssuchend
bin, beim arbeitsamt melden. hätte dies bereits geschehen
müssen ? im allgemeinen wohl ja. auch im hinblick auf die
lange kündigungsfrist?

beachte http://www.olaf-nensel.de/sgbiii/aktuell.html#a37b - also 3 Monate vor dem 1.7.

da die kündigung ja von mir selbst ausgesprochen wurde, ich
mich ggf. also selbst in die arbeitslosigkeit katapultiert
haben könnte, steht es mit meinem anspruch auf
arbeitslosengeld ja nicht gerade zum besten.

beachte http://www.olaf-nensel.de/sgbiii/aktuell.html#a144

ist es sache eines amtsarztes, dies festzustellen ?

ja!

und wenn

ja, hat das vor einer kündigung zu geschehen?

nein. Der wird erst aktiv, wenn du den Antrag auf Alg stellst.

Gruß
Otto

Hallo!

ich habe nach einer auseinandersetzung mit
meinem chef im dezember 05 den job quittiert. meine
kündigungsfrist beträgt 6 monate zum quartalsende, bis ablauf
des 30.06.06 stehe ich also vielleicht auf der straße.

meine fragen:
ich muss mich, nachdem ja feststeht, dass ich arbeitssuchend
bin, beim arbeitsamt melden. hätte dies bereits geschehen
müssen?

Ja. Da Du noch in 2005 gekündigt hast, gilt für Dich noch das alte Recht, soll heißen: Du hättest dich innerhalb von sieben „Arbeitsamtstagen“ (= Mo-Fr) bei der AA Arbeit suchend melden müssen.
Jetzt erwartet Dich eine Minderung des Alg, wenn es denn tatsächlich zu Arbeitslosigkeit kommen sollte.
Andererseits musst Du Dich jetzt auch nicht mehr mit der Arbeit-suchend-Meldung beeilen, dann gemindert wird für max. 30 Verspätungstage - und die sind jetzt eh rum.

da die kündigung ja von mir selbst ausgesprochen wurde, ich
mich ggf. also selbst in die arbeitslosigkeit katapultiert
haben könnte, steht es mit meinem anspruch auf
arbeitslosengeld ja nicht gerade zum besten.

Richtig. Eigenkündigung zieht grundsätzlich eine zwölfwöchige Sperrzeit nach sich.

allerdings liegen die dinge hier vielleicht etwas spezieller,
weil ich inzwischen mehrere jahre unter hohem druck, und
zuletzt unerträglichem, in diesem betrieb stand und an diesem
tage einfach das fass übergelaufen ist.

es wäre so oder so früher oder später zur kündigung gekommen,

Das ist für die Sperrzeitentscheidung unerheblich.

zwar habe ich nicht auf anraten eines hausarztes oder eines
psychotherapeuten das arbeitsverhältnis beendet, ich könnte
mir jedoch vorstellen, dass eine derartige empfehlung in
meinem interesse mal im raum gestanden hätte. nach meinem
empfinden war die beschäftigung in diesem betrieb nicht mehr
länger zumutbar, allerdings dürfte mein eindruck für die
beurteilung hinsichtlich des arbeitslosengeldes wohl keine
wesentliche rolle spielen, oder?

Auch wieder richtig. In diesem Fall hätte nur ein vor der Kündigung ausgestelltes ärztl. Attest, in dem Dir „aus gesundheitlichen Gründen dringend zur schnellstmöglichen Arbeitsaufgabe“ geraten wird, eine Sperrzeit abwenden können.

ist es sache eines amtsarztes, dies festzustellen?

Grundsätzlich nein. Die Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens hinsichlich der gesundheitlichen Kündigungsgründe kann aber vom zuständigen Arbeitsvermittler ( nach der Arbeitslosmeldung, die frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen kann) auf Deine Ausführungen hin in die Wege geleitet werden. Da es aber erfahrungsgemäß einige (mehrere…) Wochen dauern kann, bis das Gutachten vorliegt, wird zunächst eine vorläufige Sperrzeit verhängt (= ohne rechtskräftigen Sperrzeitbescheid), die dann ggf. nachgezahlt wird - je nach Ergebnis des Gutachtens.

und wenn ja, hat das vor einer kündigung zu geschehen?

Nein. S.o.

Gruß
Liza