Arbeitsamt

Grüßt Euch,

was versteht das Arbeitsamt zwischen Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsverhältnis?

Wenn das Arbeitsamt meint, dass man das Beschäftigungsverhältnis auflösen soll, aber nicht das Arbeitsverhältnis???

Grüße Walter

Hallo Walter,

Ich würde das mit der 15 Stunden Klausel begründen.
In einem Arbeitsverhältnis stehen sie immer dann wenn sie 15 Stunden und mehr in der Woche arbeiten. Geringfügig beschäftigt sind sie etwa dann wenn bei einem Bezug von Arbeitslosengeld I weniger als 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird. Das ist auch meistens der Grund warum bei vielen Leuten das Arbeitslosengeld gestrichen wird weil sie dem Arbeitsamt dies nicht rechtzeitig angezeigt haben.

schönes Wochenende,

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Hallo,
bei mir ist es so…bei mir lauft das Krankengeld aus….jetzt hatte ich ein Beratungsgespräch beim AA…anschließend eine Ärztliche Untersuchung bei AA Arzt…der meinte ich könne meinen Beruf und schwere Tätigkeiten nicht mehr machen…aber alles andere über 15 std.pro Woche…anschließend meinte die Sachbearbeiterin beim AA…da mein Antrag bei der BFA auf Umschulung abgelehnt wurde ( aber ein Widerspruchverfahren lauft) ich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe und es egal sei dass ich in einem Arbeitsverhältnis stehe…ich müsse mein Beschäftigungsverhältnis auflösen jedoch nicht das Arbeitsverhältnis !
(in diesem Zusammenhang war das gemeint)

so sei ich auf dem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten vermittelbar…wenn mir mein Arbeitgeber keine leichtere Arbeit geben könne!!!

Ist das so…denn ich möchte ja meine Betriebszugehörigkeitsjahre ( und meinem Arbeitsvertrag) nicht verlieren…denn wenn der Antrag auf Umschulung noch zugestimmt wird und ich mich für einen anderen Arbeitsplatz in meine Firm Qualifiziert habe….würde ich ja wieder in meiner Firma weiterarbeiten …nur halt eine andere Tätigkeit…und so würde ich alles behalten können…Vertrag…und Betriebszugehörigkeitsjahre!!!

Oder nicht?
Also……wenn jemand mir helfen kann….helft mir …ok :wink:

Walter

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Hallo,

hilft dies weiter?
http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehr
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Besch%C3
und http://www.handelskammer-bremen.ihk24
und http://www.aus-innovativ.de/themen/51
und http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_ak
Ansonsten google selber mit beiden Begriffen.

Gruß
Otto

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Hallo!

http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehr
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Besch%C3
und http://www.handelskammer-bremen.ihk24
und http://www.aus-innovativ.de/themen/51
und http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_ak
Ansonsten google selber mit beiden Begriffen.

Die Links funktionieren leider nicht, weil die URL nicht vollständig kopiert ist.

Mal ganz davon abgesehen - hier der Unterschied zwischen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis anhand eines Beispiels aus der Praxis:

Angenommen, man wird zum 31.12.2006 gekündigt, aber vereinbart eine unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung ab 01.10.2006. Dann besteht das Arbeits verhältnis fort bis 31.12.2006, das Beschäftigungs verhältnis endet jedoch bereits mit Ablauf des 30.09.2006.

Gruß
Liza

Hallo Liza,

Die Links funktionieren leider nicht, weil die URL nicht
vollständig kopiert ist.

kopiert habe ich immer vollständig, doch beim Einfügen fehlt ein Teil. Wie kann ich das ändern?
Wenn der Fragesteller meinen Tipp mit googeln beherzigt, kommt er auf die gleichen Fundstellen.

Mal ganz davon abgesehen - hier der Unterschied zwischen
Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis anhand eines Beispiels
aus der Praxis:

Angenommen, man wird zum 31.12.2006 gekündigt, aber vereinbart
eine unwiderrufliche Freistellung von der
Arbeitsleistung ab 01.10.2006. Dann besteht das
Arbeits verhältnis fort bis 31.12.2006, das
Beschäftigungs verhältnis endet jedoch bereits mit
Ablauf des 30.09.2006.

Gruß
Liza

Der Fragesteller ist doch ungekündigt. Oder sehe ich was falsch?

Gruß
Otto (Leistungsrecht ist nicht meine Stärke)