Hallo Liza,
Die Links funktionieren leider nicht, weil die URL nicht
vollständig kopiert ist.
kopiert habe ich immer vollständig, doch beim Einfügen fehlt ein Teil. Wie kann ich das ändern?
Wenn der Fragesteller meinen Tipp mit googeln beherzigt, kommt er auf die gleichen Fundstellen.
Mal ganz davon abgesehen - hier der Unterschied zwischen
Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis anhand eines Beispiels
aus der Praxis:
Angenommen, man wird zum 31.12.2006 gekündigt, aber vereinbart
eine unwiderrufliche Freistellung von der
Arbeitsleistung ab 01.10.2006. Dann besteht das
Arbeitsverhältnis fort bis 31.12.2006, das
Beschäftigungsverhältnis endet jedoch bereits mit
Ablauf des 30.09.2006.
Gruß
Liza
Der Fragesteller ist doch ungekündigt. Oder sehe ich was falsch?
Gruß
Otto (Leistungsrecht ist nicht meine Stärke)