Hallo liebe Experten,
mein Arbeitsvertrag läuft am 31.03. aus, beim Arbeitsamt war ich schon vor 3 Monaten und hatte auch schon ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung. Meine Arbeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber noch ausfüllen und demnach wird ja das Arbeitslosengeld festgesetzt.
Neben dem Arbeitslosengeld kann man doch etwas dazu verdienen, weiß jemand wieviel das wäre und wie wäre es denn mit einem Minijob? Wie wird das alles zum Arbeitslosengeld berechnet?
Leider kenne ich mich damit nicht aus.
Vielen Dank
Liebe Grüße - Heike
Hallo!
Neben dem Arbeitslosengeld kann man doch etwas dazu verdienen,
weiß jemand wieviel das wäre und wie wäre es denn mit einem
Minijob? Wie wird das alles zum Arbeitslosengeld berechnet?
Du darft soviel dazu verdienen, wie Du willst, solange
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die monatl. Höhe des Nebeneinkommen (NEK) nicht regelmäßig das montliche Arbeitslosengeld (Alg) übersteigt (sonst giltst Du nicht mehr als arbeitslos) und/oder
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die Nebentätigkeit in ihrem Umfang unter 15 Std./Wo. bleibt (sonst bist Du auch nicht mehr arbeitslos).
Allerdings wird alles monatl. NEK, dass den Freibetrag von 165 €/Monat (ggf. plus anerkannte Werbungskosten) übersteigt, im nächsten Monat („Folgemonat“) vom Alg gekürzt.
Gruß
Liza