Arbeitslosengeld nach der Lehre

Hallo,

mich interessiert wie sich das Arbeitslosengeld - nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung - zusammensetzt.
Wird hierbei „nur“ das Bruttoeinkommen des letzten Jahres zur Berechnung hinzugezogen oder fließt auch ein Teil des Einstiegsentgelts des jeweiligen Berufs in die Berechung ein?!
Bitte um Antwort…

Hallo,
soviel ich weiss, wird ALG komplett nach dem tariflichen Gehalt als Geselle berechnet.

Gruss
Carsten

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Danke für die Antwort.
Wie setzt sich aber das ALG dann zusammen, wenn die tarifliche Bezahlung für die Berechnung relevant ist? Ich vermute, dass die Hälfte des Tariflohns mit 12 multipliziert und durch 360 dividiert werden muss, um auf das Tagesentgelt zu kommen. Dann müssten ja die Soz.vers. (21%) abgezogen werden… doch jetzt die Frage: muss ich jetzt davon auch noch 40% abziehen, weil man ja normalerweise 60% von dem bekommt, was man vorher verdient hat?!

Nee leider nicht, mein Freund hat dasselbe Prob. Er hat letztes Jahr erfolgreich seine Lehre als Groß- und Außenhandelskaufmann abgeschlossen. Wir dachten auch ihm müsste das Arbeitslos zustehen, gerechnet nach dem Gehalt was er als Geselle verdient hätte.
Aber Pustekuchen - Arbeitsamt meinte, das gäb es so seit 2 Jahren nicht mehr, das war mal so :frowning:
Tja ganze 357 Euronen stehen ihm nun zu…ein Witz ist das!!!

Gruß,
Katze

Hallo,

Da war ich wohl auch nicht mehr auf den neusten Stand.
Das ist wirklich ein Witz!!!

gruss
Carsten

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Warum sollte dir das AG vom Gesellengehalt zustehen? du hast doch noch gar nicht als Geselle gearbeitet? Sei froh, dass du überhaupt was bekommst! Was hast du denn schon in die Kasse eingezahlt? Natürlich ist es absolute Schei…, dass Azubis nachj der Ausbildung oft keinen Job finden oder nicht übernommen werden, aber diese anspruchshaltung geht mir echt auf den Nerv!

Sabine

Hallo!

Hallo,
soviel ich weiss, wird ALG komplett nach dem tariflichen
Gehalt als Geselle berechnet.

Das sehe ich anders. in § 129 SGB III steht doch recht eindeutig drin, dass das Arbeitslosengeld 60 v.H. des pauschalierten Nettoentgelts, das sich aus dem Bruttoentgelt ergbibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum („tatsächlich“ steht da nicht, aber macht es deutlicher) erzielt hat.
Demnach ist maßgeblich, was man an Einkommen hatte, nicht, was man hätte haben können, wäre man dazu gekommen, mal als Geselle zu arbeiten.

Gruß,

Florian.

Leider hat mir die AfA gestern bestätigt, dass das Einkommen der letzten 12 Monate relevant ist. Die Sache mit der Berechnung nach Gesellenlohn hätte man ab 2006 abgeschafft.
Da frag´ ich mich trotzdem aber wie sich die Agentur das vorstellt, dass jemand mit PKW mit ca. 350€ im Monat auskommen kann bzw. muss?! Das ist ja wirklich schon mehr als mager!
Kann man da eventl. andere Leistungen beantragen??

Hallo!

Die Auskunft meiner Kollegen war nicht ganz richtig.

Abgeschafft wurde „das mit dem Gesellenlohn“ bereits ab 01.01.05. Hintergrund: Nun konnte man aufstockend Alg II beantragen. (Alg II hat ja u.a. die Arbeitslosenhilfe abgelöst, die nicht gleichzeitig mit Alg I bezogen werden konnte.)

Bis 31.12.04 war es allerding auch nicht so, dass sich das Alg nach dem „Gesellenlohn“ gerichtet hat!

Vielmehr war es so, dass im entsprechenden Tarifvertrag geguckt wurde, was der ehemalige Azubi im 1. Jahr nach der Ausbildung verdient hätte. Davon wurde die Hälfte abgezogen und mit dem verglichen, was als Azubi tatsächlich verdient wurde. Jenachdem, ob nun die 50% vom Tarifgehalt oder der Azubilohn höher waren, hat sich das Alg berechnet.

So und nicht anders war’s. Also nix mit vollem Gesellenlohn!

Gruß
Liza

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Danke Liza,
mich würd aber trotzdem interessieren, ob man nicht zusätzlich Leistungen beantragen kann, da es für mich rätselhaft ist, dass jemand mit ca. 350€ monatlich auskommt, wenn ich bedenke, dass ich allein an Spritkosten ca. 150€ im Monat bezahle!?

Hallo!

mich würd aber trotzdem interessieren, ob man nicht zusätzlich
Leistungen beantragen kann, da es für mich rätselhaft ist,
dass jemand mit ca. 350€ monatlich auskommt, wenn ich bedenke,
dass ich allein an Spritkosten ca. 150€ im Monat bezahle!?

Die Lösung lautet: Das Auto verkaufen und sich so auch noch die Spritkosten sparen. Die Frage, ob jemand ein Auto besitzt, kann ja für die Höhe des Arbeitslosengeldes keine Rolle spielen. Sonst könnte man ja auch noch Sonderzahlungen für Golfer, Reiter und Menschen einführen, die regelmäßg Tennisunterricht nehmen wollen. Das alles ist genauso Luxus wie ein eigenes Auto.
In manchen Lebenslagen muss man sich halt einschränken. Und weil ich bis zu diesem Monat noch Student bin und sehr gut weiß, dass man mit 350 Euro im Monat sehr wohl zurechtkommen kann, kann ich daran auch nichts schlimmes finden.

Gruß,

Florian.

Da ich aber nicht ewig Arbeitslos bleiben möchte und hoffe, dass ich bis spätestens Juli wieder Arbeit hab, denke ich nicht, dass es sehr sinnvoll ist mein Auto zu verkaufen. Ausserdem finde ich, dass man ein PKW in diesem Fall nicht unbedingt als Luxus ansehen muss, sondern eher als Mittel zum Zweck, weil einige Firmen z. B. einen eigenen PKW voraussetzen.

Danke Liza,
mich würd aber trotzdem interessieren, ob man nicht zusätzlich
Leistungen beantragen kann, da es für mich rätselhaft ist,
dass jemand mit ca. 350€ monatlich auskommt, wenn ich bedenke,
dass ich allein an Spritkosten ca. 150€ im Monat bezahle!?

Ich habe ja geschrieben, dass man zusätzlich aufstockendes Alg II beantragen kann! Bei 350 € Alg I monatl. wird zwar wohl nicht der Grundbetrag (hier: 311 €) gezahlt, aber es besteht die Chance auf anteilige KdU (Kosten der Unterkunft).

Gruß
Liza

Da geb ich dir völlig recht, viele Firmen verlangen das.
Und ich denke auch nicht, das ein Auto Luxus ist, je nach dem was für eine Schüssel Du fährst.
Wir wohnen z.B. in einem echten Kaff da bin ich mit dem Flieger schneller in Rom als mit dem Bus in der nächsten Stadt.
Zum Thema: ich weiss ja nicht wie alt du bist, aber mein Freund hat jetzt Kindergeld beantragt, das dürften (wenn die Vögel den antrag mal endlich bearbeiten) nochmal zusätzlich 150 € sein, dann haste wenigstens dein Sprit schonmal wieder raus :smile:

MfG,
Katze

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Hallo!

Da ich aber nicht ewig Arbeitslos bleiben möchte und hoffe,
dass ich bis spätestens Juli wieder Arbeit hab, denke ich
nicht, dass es sehr sinnvoll ist mein Auto zu verkaufen.

Gut - worum es mir eigentlich ging war auch nur die Tatsache, dass man natürlich nur, weil man ein Auto hat, das getankt werden will, keinen höheren Anspruch hat.
Man kann aber ein Auto auch mal ein paar Wochen stehenlassen, davon wird’s ja nicht schlechter und man spart sich dennoch die Spritkosten.

Gruß,

Florian.

Hallo Katze,

danke für deinen Tip. Das wars z. B. worauf ich hinaus wollte. Das sind eigentlich so simple Sachen, wo man von selbst nicht drauf kommt. Ich werd mal die Tage nen Antrag stellen.
Danke nochmals an alle, die geholfen haben!!!
ciao