Arbeitslos - Auto abgeben?

Hallo zusammen,

ein Verwandter von mir wird zum Ende des Jahres arbeitslos. Nun kam die Frage auf, ob er sein Auto abtreten muss, wenn er nach dem Arbeitslosengeld Hartz 4 bekommt. Zum Ende des Jahres wird er in eine kleinere Wohnung ziehen, die weniger Miete kostet als die bisherige.

Nun die Fragen:

  1. Was kann das Arbeits, bez. Sozialamt einem nehmen?
  2. Muss sich mein Verwandter jetzt schon arbeitssuchend melden, um keine Sperre des Arbeitslosengeldes zu bekommen?
  3. Wann bekommt man Hartz 4 und wann noch Arbeitslosengeld?
  4. Bekommt seine Frau, die bislang immer Hausfrau war, auch Geld?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Lieben Gruß*Diana

Nein
ZUVOR:

Leider stehen in deiner Vika keinerlei Ortsangaben. Ich empfehle JETZT schon z.B. bei einem Arbeitslosentreff/-café eine Beratung aufzusuchen. In Mannheim ist ein Freund von mir als Jurist tätig und könnte diese Fragen allesamt fundiert beantworten. Auch, ob man den Umzug nicht terminlich etwas „passender“ legt um eine Beihilfe zu erhalten.

Wg. Kontakten zu einer örtlichen Beratung, kann aber gerne dort angerufen werden: http://arbeitslosentreff-mannheim.de

Heisst auch, dass alls was jetzt folgt meine Meinung ist.

ein Verwandter von mir wird zum Ende des Jahres arbeitslos.
Nun kam die Frage auf, ob er sein Auto abtreten muss, wenn er
nach dem Arbeitslosengeld Hartz 4 bekommt.

Warum? Damit er sich überhaupt nirgenwo mehr bewerben kann? Wenn er sich das Fahrzeug nicht mehr leisten kann ist das sein privates Thema. Bei ALG 2 wird nicht gepfändet oder so. Es gibt einfach nur fast das gleiche wie bei Sozialhilfe, nur, dass das Arbeitsamt das verwaltet mit dem Ziel, dass der ALG-2-Empfänger möglichst wieder Arbeit findet. Da ist ein noch vorhandenes Fahrzeug sicher hilfreich.

Zum Ende des Jahres
wird er in eine kleinere Wohnung ziehen, die weniger Miete
kostet als die bisherige.

d.h. die berühmten 45 qm pro Kopf. Hmm. Siehe oben.

Nun die Fragen:

  1. Was kann das Arbeits, bez. Sozialamt einem nehmen?

Wieso nehmen? Es wird doch nichts gepfändet.

  1. Muss sich mein Verwandter jetzt schon arbeitssuchend
    melden, um keine Sperre des Arbeitslosengeldes zu bekommen?

Es wird empfohlen sich SOFORT zu melden MINDESTENS jedoch 4 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Wenn er JETZT schon weiss, das er irgenwann arbeitslos wird, würde ich JETZT zum Amt gehen, damit er auch JETZT schon neue Stellenangebote erhält.

  1. Wann bekommt man Hartz 4 und wann noch Arbeitslosengeld?
  2. Bekommt seine Frau, die bislang immer Hausfrau war, auch
    Geld?

ER ist IHR unterhaltsverpflichtet, daher erhält ER für SIE einen Zuschlag - genau wie bei der Sozialhilfe (Beihilfe zum Lebensunterhalt).

Gruß

Stefan

Hallo Stefan!

Vielen Dank für deine Antwort.

Die Sache mit dem Auto beruhigt mich schonmal.

Mein Verwandter zieht in eine 77 qm große Wohnung. Zuviel? Die Wohnung wird von einer Institution vermietet, die sich für sozial Schwache einsetzt.

Danke für den Tipp mit dem Arbeitslosencafe. Ich glaube, mein Verwandter wird sich leider eher nicht darauf einlassen. Für ihn ist es ein schwerer Schlag, arbeitslos zu werden (klar, für wen nicht?) und lässt sich hängen.

LG*Diana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung
Hallo,

Nun kam die Frage auf, ob er sein Auto abtreten muss, wenn er
nach dem Arbeitslosengeld Hartz 4 bekommt.

Warum? Damit er sich überhaupt nirgenwo mehr bewerben kann?
Wenn er sich das Fahrzeug nicht mehr leisten kann ist das sein
privates Thema. Bei ALG 2 wird nicht gepfändet oder so. Es
gibt einfach nur fast das gleiche wie bei Sozialhilfe, nur,
dass das Arbeitsamt das verwaltet mit dem Ziel, dass der
ALG-2-Empfänger möglichst wieder Arbeit findet. Da ist ein
noch vorhandenes Fahrzeug sicher hilfreich.

Kann sein, dass das Fahrzeug hilfreich ist. Trotzdem wird es zum Vermögen gezählt, und wenn er dann über die Grenze rutscht, wird er es sehr wohl verkaufen müssen und sich dafür ein kleineres anschaffen.

Gruß
loderunner

Hallo Diana!

77qm ? Kommt drauf an wo dein Verwandter wohnt. Ich habe ebenfalls eine Wohnung von 76qm und beziehe ALG2. Meine Wohnung kostet 345,- KM + 100,- NK. Sie wurde besichtigt und ich muss nicht umziehen. In meiner Stadt (10000 Einwohner/ NI) sind zur Zeit wegen Schließung einer niederländischen Kaserne viele freie Wohnungen. Sozialwohnungen liegen ein paar wenige außerhalb der Stadt in kleineren Dörfern. Bus- und Bahnverbindungen sind sehr schlecht.
Auch ich habe ein Auto,was ich nicht verkaufen muss (BJ.96/ VW). Man sagte mir, mit dem Auto sei ich besser vermittelbar in die Großstädte und es sei ein Vorteil gegenüber anderen Arbeitslosen. Es wird allerdings schwierig das Auto zu unterhalten mit 345,-/Mo.

LG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann sein, dass das Fahrzeug hilfreich ist. Trotzdem wird es
zum Vermögen gezählt, und wenn er dann über die Grenze
rutscht, wird er es sehr wohl verkaufen müssen und sich dafür
ein kleineres anschaffen.

Quatsch, Auto bis zu 10.000€ Zeitwert kann man behalten und zählen auch nicht zum Vermögen, der einzige Vorteil gegenüber der Sozialhilfe.
Ausserdem gibts ja erst mal mindestens 1 Jahr ALG I und da interessiert das überhaupt nicht

Gruß
loderunner

LG
Mikesch

Hallo (

Hi Stefan,

weiss, das er irgenwann arbeitslos wird, würde ich JETZT zum
Amt gehen, damit er auch JETZT schon neue Stellenangebote
erhält.

Bei allem, was Du durchaus richtig beschrieben hast, woher hast Du die Mär, das Dir das AA Stellen anbietet?

Bin leider selber in der Situation. Du wirst auf das Internet verwiesen.

Ich weiss, dass ich mir gleich wieder eine Ohrfeige einfange, aber trotzdem, schaut in die Zeitungen des Wissenschaftsladen Bonn
http//:wilabonn.de
(Ich hab irgendwie Probleme, die Adresse klickbar zu machen, gebt mir einen Tipp)

Es werden dort sehr viele Zeitschriften ausgewertet und nach Berufsgruppen sortiert aufgelistet.

Gruß Volker

Hallo, Volker,

http//:wilabonn.de
(Ich hab irgendwie Probleme, die Adresse klickbar zu machen,
gebt mir einen Tipp)

Du brauchst http:// und www.

http://www.wilabonn.de/

Gruß
Kreszenz

Auch, ob man den Umzug nicht terminlich etwas
„passender“ legt um eine Beihilfe zu erhalten.

Für den Umzug gibt es keine Beihilfe. Beihilfen gibt es sowieso erst, wenn man ALG 2 bezieht, und dann nur bei erstmaligem Bezug einer Wohnung, aber nicht bei einem Umzug.

d.h. die berühmten 45 qm pro Kopf.

Nix pro Kopf. Der ersten Person stehen 45 qm zu, jeder weiteren Person 15 qm.

Gruß
Nelly

  1. Was kann das Arbeits, bez. Sozialamt einem nehmen?

Nehmen kann es einem gar nichts, höchstens geben.

  1. Muss sich mein Verwandter jetzt schon arbeitssuchend
    melden, um keine Sperre des Arbeitslosengeldes zu bekommen?

Warum sollte er eine Sperre bekommen? Hat er selbst gekündigt?

  1. Wann bekommt man Hartz 4 und wann noch Arbeitslosengeld?

1 Jahr bekommt man ALG, danach ALG 2 (nicht Hartz 4, das kann man nicht bekommen. Hartz 4 ist ein Konzept.)

  1. Bekommt seine Frau, die bislang immer Hausfrau war, auch
    Geld?

Beim ALG kenne ich mich nicht so aus, das wird ja nach dem letzten Einkommen berechnet. Beim ALG 2 bekommt die Frau auch den sogenannten Regelsatz.

Gruß
Nelly

Hallo Kreszenz,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruß Volker

Hallo (

Hallo (

Hallo,

Quatsch, Auto bis zu 10.000€ Zeitwert kann man behalten
und zählen auch nicht zum Vermögen, der einzige Vorteil
gegenüber der Sozialhilfe.

http://www.bankmitarbeiter.de/html/hartz_4_urteile.html
Ganz unten auf der Seite.
Es kommt also auf den Einzelfall an.

Ausserdem gibts ja erst mal mindestens 1 Jahr ALG I und da
interessiert das überhaupt nicht

In der Frage ging es konkret um ALG2 NACH dem ALG1.

Gruß
loderunner

hi

Hallo (

verspätete Asume und Sperrzeit
Hi!

  1. Muss sich mein Verwandter jetzt schon arbeitssuchend
    melden, um keine Sperre des Arbeitslosengeldes zu bekommen?

Warum sollte er eine Sperre bekommen? Hat er selbst gekündigt?

Wenn einem Alg (I) zusteht und man sich zu spät Arbeit suchend (gem. §37b SGB III) meldet (sprich: nicht innerhalb von drei Tagen, nachdem man Kenntnis von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlangt hat), gibt’s keine Minderung beim Alg mehr, sondern nun 'ne 1-wöchige Sperrzeit.

Gruß,
Liza

Wenn einem Alg (I) zusteht und man sich zu spät Arbeit suchend
(gem. §37b SGB III) meldet (sprich: nicht innerhalb von drei
Tagen, nachdem man Kenntnis von der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses erlangt hat), gibt’s keine Minderung beim
Alg mehr, sondern nun 'ne 1-wöchige Sperrzeit.

Ach so, das wusste ich nicht. Heißt das, wenn man schon ein halbes Jahr vorher weiß, dass man arbeitslos wird, dass man sich dann schon Arbeit suchend melden muss?

Gruß
Nelly

Wenn einem Alg (I) zusteht und man sich zu spät Arbeit suchend
(gem. §37b SGB III) meldet (sprich: nicht innerhalb von drei
Tagen, nachdem man Kenntnis von der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses erlangt hat), gibt’s keine Minderung beim
Alg mehr, sondern nun 'ne 1-wöchige Sperrzeit.

Ach so, das wusste ich nicht. Heißt das, wenn man schon ein
halbes Jahr vorher weiß, dass man arbeitslos wird, dass man
sich dann schon Arbeit suchend melden muss?

Ja! In der Regel gilt als Zeitpunkt der Kenntnisnahme das Datum auf dem Kündigungsschreiben des AG (wenn nicht persönlich ausgehändigt + 3 Werktage Postzugangsfiktion), das Datum auf dem Kündigungsschreiben des AN (bei Eigenkündigung) oder das Datum der Unterschrift des AN unter dem Aufhebungsvertrag.

Dabei ist es für die Pflicht zur frühzeitigen Asume unerheblich, wie lange es noch dauert, bis A’lokeit tatsächlich eintritt; das kann auch ein Jahr vorher sein.

Ausnahme sind befristete Arbeitsverhältnisse: Hier entsteht die Pflicht zur frühzeitigen Asume frühestens drei Monate vorher.
Soll heißen: Bei einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag muss ich mich nicht schon zu Beginn asu melden, sondern erst drei Monate vor Auslaufen des Vertrages. Ist der Arbeitsvertrag aber z.B. nur auf zwei Monate befristet, muss ich mich sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses auch wieder asu melden!

Gruß
Liza