Frage zum arbeitslos Melden

Hallo, habe eine Frage zum arbeitslos Melden. Bin mir aber nicht ganz sicher ob das an der richtigen Stelle ist?

Mein Sachverhalt:
Ich habe bisher gearbeitet und wurde betrieblich gekündigt. Die nächsten 3 Wochen kann ich noch Vollzeit als Freiberufler weiterarbeiten. Anschließend habe ich meinen „Jahresurlaub“ den ich schon vor der Kündigung gebucht hatte (ich mache für 4 Wochen einen Sprachkurs im Ausland).

Frage:
Muss/soll ich mich sofort arbeitslos melden? Wenn nicht, ab wann soll ich mich dann arbeitslos melden? Sind Probleme mit dem Urlaub zu erwarten? Was muss ich beachten?

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.

IMMER SOFORT

Muss/soll ich mich sofort arbeitslos melden?

JA, einige Tage VERSPÄTUNG werden toleriert, sonst gibt es ABZÜGE des ALGs. Aber in den letzten Jahren haben wir das alle so gemacht, dass wir SOFORT nach Erhalt der Kündigung die Stechkarte geschnappt haben und zum Arbeitsamt gegangen sind. Alle fehlenden Unterlagen können immer noch nachgereicht werden.

Wenn nicht, ab
wann soll ich mich dann arbeitslos melden? Sind Probleme mit
dem Urlaub zu erwarten? Was muss ich beachten?

4 Wochen sind ein bisschen viel. Aber in der ersten Zeit passiert sowieso nicht viel. Tipp: Telephon auf Handy umleiten.

Gruß

Stefan

Hi!

Hallo, habe eine Frage zum arbeitslos Melden. Bin mir aber
nicht ganz sicher ob das an der richtigen Stelle ist?

Bist Du!

Frage:
Muss/soll ich mich sofort arbeitslos melden?

Ja! Hierzu siehe: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Sind Probleme mit dem Urlaub zu erwarten? Was muss ich beachten?

Zusatzfragen: Zu wann bist Du gekündigt worden, und in welchem Zeitraum findet Dein Urlaub statt (noch während des Arbeitsverhältnisses oder nach Eintritt der Arbeitslosigkeit)?

Gruß
Liza

N’Abend,

4 Wochen sind ein bisschen viel. Aber in der ersten Zeit
passiert sowieso nicht viel. Tipp: Telephon auf Handy
umleiten.

Naja, das Thema hatte wir hier letztens schon… in den ersten drei Monaten kannst du das wohl komplett knicken mit Urlaub, zumindest offiziell. Aber wenn ich mich recht erinnere, gilt das nicht, wenn du bereits was gebucht hast… Vier Wochen sind glaube ich etwas über dem Jahresurlaub, den dir die Agentur bietet…

nähere Infos hier: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

Gruß
Demenzia

Hi!

Hallo, habe eine Frage zum arbeitslos Melden. Bin mir aber
nicht ganz sicher ob das an der richtigen Stelle ist?

Bist Du!

Hi Liza, Danke!

Frage:
Muss/soll ich mich sofort arbeitslos melden?

Ja! Hierzu siehe:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

D.h. obwohl noch als Freiberufler tätig, trotzdem arbeitslos melden?

Sind Probleme mit dem Urlaub zu erwarten? Was muss ich beachten?

Zusatzfragen: Zu wann bist Du gekündigt worden, und in welchem
Zeitraum findet Dein Urlaub statt (noch während des
Arbeitsverhältnisses oder nach Eintritt der Arbeitslosigkeit)?

Gruß
Liza

Das „Problem“ ist, mein Arbeitgeber hat bisher versäumt, mich schriftlich zu kündigen, mich aber mündlich vor ca. 4 Wochen darüber informiert, dass zum 31.07 ende ist.

Der Urlaub ist erst nach meiner bereits beendeten Festanstellung und nach meiner 3-wöchigen Tätigkeit als Freiberufler.

Hallo Demenzia, danke für den hilfreichen Link. Ähnliches hatte ich auch unter den FAQs gefunden (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…). Hoffe dass der Urlaub kein Problem ist, da es ja ein privater Bildungsurlaub ist (Sprachkurs mit Zertifikat). Wenn es dann nur für drei Wochen ALG geben sollte ist das halte so.

Aber muss ich mich nun trotz meiner freiberuflichen Tätigkeit jetzt schon arbeitslos melden oder erst danach?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo ibuega,

Das „Problem“ ist, mein Arbeitgeber hat bisher versäumt, mich
schriftlich zu kündigen,

Dann bist du auch noch nicht gekündigt! http://bundesrecht.juris.de/bgb/__623.html

mich aber mündlich vor ca. 4 Wochen
darüber informiert, dass zum 31.07 ende ist.

Insofern du keinen befristeten Vertrag hast, ist zum 31.07. eben nicht Schluss gewesen mit dem Arbeitsverhältnis.

Du bist also noch angestellt.

MfG

Moin,

Aber muss ich mich nun trotz meiner freiberuflichen Tätigkeit
jetzt schon arbeitslos melden oder erst danach?

Ehrlich - keine Ahnung… ich war noch nie freiberuflich… aber ich könnte mir vorstellen, dass du halt erst ab dem Zeitpunkt der Meldung einen Anspruch erwirkst.

Aber die Auskunft solltest du bei der Hotline der Agentur sofort in Erfahrung bringen können!

Viel Spaß beim Sprachkurs!!

Demenzia

Hey,

Dann bist du auch noch nicht gekündigt!
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__623.html

Und trotzdem gilt doch meines Wissens: Meldung muss erfolgen, sobald du erfahren hast (und damit ist wohl nicht das Aushändigen der schriftlichen Kündigung gemeint), dass du arbeitslos wirst…

Also ich würd einfach mal anrufen, bevor wir hier irgendwas falsches raten…

Gruß
Demenzia

Hi

Aber die Auskunft solltest du bei der Hotline der Agentur
sofort in Erfahrung bringen können!

würd ich abber erst Recht net wetten, denn bei Falschaussage wissen die von nix mehr und du hast Pech gehabt.
Lieber selber hingehn und fragen

Viel Spaß beim Sprachkurs!!

Demenzia

LG
Mikesch

Hi!

Dann bist du auch noch nicht gekündigt!
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__623.html

Und trotzdem gilt doch meines Wissens: Meldung muss erfolgen,
sobald du erfahren hast (und damit ist wohl nicht das
Aushändigen der schriftlichen Kündigung gemeint)

Genau das ist damit gemeint. (Lies doch mal den Link aus meinem vorherigen Posting.) Wie sollten wir das denn sonst nachprüfen? Du liebe Zeit, da haben wir ganz andere Sachen zu tun als wegen sowas dem AG hinterherzutelefonieren, nur dass am Ende wieder Aussage gegen Aussage steht!

Also ich würd einfach mal anrufen, bevor wir hier irgendwas
falsches raten…

Nicht von Dir auf andere schließen… :smile:

Gruß
Liza

Hi -

Genau das ist damit gemeint. (Lies doch mal den Link aus
meinem vorherigen Posting.) Wie sollten wir das denn sonst
nachprüfen? Du liebe Zeit, da haben wir ganz andere Sachen zu
tun als wegen sowas dem AG hinterherzutelefonieren, nur dass
am Ende wieder Aussage gegen Aussage steht!

is ja gut, reg dich bloß nicht auf… ich bin vielleicht zu treudoof, ich hab’s halt in der Tat ERnst genommen…

Nicht von Dir auf andere schließen… :smile:

ohoh - ich wollte DIR keineswegs zu nahe treten… ich denke nur, es ist allemal besser, sich vor Ort zu informieren…

Gruß
Demenzia

Nicht von Dir auf andere schließen… :smile:

ohoh - ich wollte DIR keineswegs zu nahe treten…

Bist Du nicht :smile:

ich denke nur, es ist allemal besser, sich vor Ort zu informieren…

Eben nicht. Meine Kollegen haben leider oft wenig Ahnung… Is echt so!

Gruß
Liza

Een nicht. Meine Kollegen haben leider oft wenig Ahnung… Is
echt so!

ziemlich traurig… aber irgendwie auch nicht verwunderlich… ich hatte offenbar Glück…

Gruß
Demenzia