Hallo Leute-bin neu hier und habe folgendes Problem-
Also: AN seit 12 Jahren im Unternehmen - 3 Jahre EZU - dazwischen 6 MOnate Hartz 4 wg. Trennung vom Ehepartner - nach EZU fristgerecht gekündigt. Bemessung ist aber angeblich nicht das letzte Bruttogehalt sondern An wird jetzt eingestuft. Nach vorliegendem Bescheid wären das 882 € (letztes Bruttogehalt 2.500) also fast 350 € Unterschied zwischen Einstufung und letztem Bruttoeinkommen. Kann das sein??? Widerspruch erfolgsversprechend?
Hallo, was ist denn bitte „EZU“?
Hallo, was ist denn bitte „EZU“?
Sorry-Erziehungsurlaub-heute glaube ich Elternzeit genannt
Hi!
Also: AN seit 12 Jahren im Unternehmen - 3 Jahre EZU -
dazwischen 6 MOnate Hartz 4 wg. Trennung vom Ehepartner - nach
EZU fristgerecht gekündigt. Bemessung ist aber angeblich nicht
das letzte Bruttogehalt sondern An wird jetzt eingestuft. Nach
vorliegendem Bescheid wären das 882 € (letztes Bruttogehalt
2.500) also fast 350 € Unterschied zwischen Einstufung und
letztem Bruttoeinkommen. Kann das sein???
Ja. Man wird „fiktiv eingestuft“, wenn man in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit zwar sozialversicherungspflichtig war (hier durch die Betreuungs- und Erziehungszeit eines unter 3-jährigen Kindes) und daher Anspruch auf Alg hat, aber in diesem Zeitraum nicht für mind. 150 Tage Arbeitsentgelt bekommen hat. Denn nur danach wird das Alg berechnet - oder man wird eben je nach seiner Qualifikation fiktiv eingestuft (§ 132 SGB III: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__132.html).
Widerspruch erfolgsversprechend?
Nein.
Gruß
Liza
P.S.: Sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war im Urlaub.
Hi Liza-danke für die Antwort-bist leider zu spät aus dem Urlaub gekommen *grins* -habe trotzdem mal Widerspruch eingelegt, mal sehen was dabei rauskommt. Finds echt nicht in Ordnung so eine Einstufung. Aber mehr als den Widerspruch ablehnen können sie ja nicht. TRotzdem lieben Dank