Drohende Arbeitslosigkeit außer C1 Führerschein

Bei einem Arbeitnehmer (AN) endet zum 31.12.2006 das befristete Arbeitsverhältnis. Eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ab 01.01.07 möglich. Der Arbeitgeber (AG) fordert allerdings einen Führerschein der Klasse C1 (AN besitzt Klasse B). Welcher Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zur Kostenübernahme möglich ? Die AfA gibt keine konkrete Auskunft. Im Gegenteil die AfA sendet Sperrzeit wegen verspäteter Meldung schon mal vorab zu, sowie Arbeitslosenantrag. Termin Mitte Dezember 2006.

versteh ich nicht
Warum macht AN nicht den Füherschein?
Er könnte mit seinem AG über einen Zuschuß reden oder über eine Art Vorabfinanzierung und die dann von seinem Gehalt nach und nach abzahlen.

PP

Weil der AN das Geld nicht hat von 1600 Euro. Der AG finanziert nichts vor.

Wie wäre es mit dem Versuch, eine Fahrschule zu finden und den Schein auf Raten abzustottern?
PP

Selber zahlen ? Seit wann das denn ?

Wie wäre es mit dem Versuch, eine Fahrschule zu finden und den
Schein auf Raten abzustottern?
PP

Hallo,

das ist doch total uncool. Wenn ich es selbst nicht habe, muss es der Sozialstaat zahlen. So ist doch heute die Einstellung…

Gruß

S.J.

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Hallo

was macht der AN mit 1600€s monatlich??? Es gibt Leute, die müssen mit 600€s auskommen…

Weil der AN das Geld nicht hat von 1600 Euro. Der AG
finanziert nichts vor.

LG
Mikesch

Hallo

was macht der AN mit 1600€s monatlich???

Ich hatte das so verstanden, dass der Führerschein 1600€ kostet.

Weil der AN das Geld nicht hat von 1600 Euro.

Wie dem auch sei, entscheidend ist das Verhältnis Einkommen-Führerscheinkosten. Nur eine der Zahlen sagt gar nichts aus.

Simsy

PS: Ich würde auch raten, eher einen Kredit aufzunehmen als in die Arbeitslosigkeit zu gehen, zur Not mit hohen Zinsen, (aber mit Möglichkeit, schnell zurückzuzahlen! Und auch das Kleingedruckte lesen!). Wenn man erstmal raus ist aus dem Geschäft, dann sieht es sehr schlecht aus, und es demoralisiert sehr stark. Und dieser Führerschein kann noch dir viel Geld einbringen.

Der Führerschein kostet 1600 Euro. Der AN hat nicht 1600 Euro netto im Monat zur Verfügung, sondern viel weniger. Die Zusage vom AG steht. Wenn kein Führerschein gemacht wird bekommt der AN kein Festvertrag sondern ist ab 1.1. arbeitslos.

Der Führerschein kostet 1600 Euro. Der AN hat nicht 1600 Euro
netto im Monat zur Verfügung, sondern viel weniger. Die Zusage
vom AG steht. Wenn kein Führerschein gemacht wird bekommt der
AN kein Festvertrag sondern ist ab 1.1. arbeitslos.

Wie wäre es z.B. mit einem Kredit bei der Bank ?

Hallo

ich würde nochmal mit der ARGE reden, und zwar zum Vorgesetzten, und wenn das nicht hilft, zu dessen Vorgesetzten usw.

Und das schriftlich formulieren, dass die ARGE lieber jetzt 1600 € spart, und dafür später vielleicht jahrelang ALG zahlt. Sowas kommt auch beim Steuerzahler nicht gut an. Sie könnten ja auch einen Kredit gewähren, das ginge ja auch (oder würdest du das dann nicht machen?).

Wenn du in der Hierarchie immer weiter nach oben gehst, wirst du wahrscheinlich irgendwann zu einem kommen, dem es nicht egal ist, was die Öffentlichkeit davon denkt, und bei dem hast du eine Chance. Vielleicht kannst du das ja mal ein bisschen erwähnen, dass du dann deinen Abgeordneten fragen wirst, was das soll, oder so etwas.

Ansonsten könntest du natürlich auch klagen. Aber da müsstest du wohl erst einen schriftlichen Antrag darauf stellen, dann eine schriftlichen Bescheid, dann schriftlich Widerspruch einlegen, dann kriegst du Widerspruchbescheid, danach könntest du klagen, aber bis dahin ist es natürlich zu spät.

Aber vielleicht wäre es schon gut, etwas Schriftliches zu verlangen.

Die Arbeitsagenturen haben ihr Geld für Weiterbildung alle gar nicht ausgegeben, das ist doch absurd. Genau das ist doch eigentlich das Programm von Hartz 4, fordern und fördern. Aber an der Weiterbildung wird völlig ohne Not gespart.

Viel Glück
Simsy

ooiu

Hallo,
habe ich das richtig verstanden? Die Arge zahlt Weiterbildung von Personen, die gar keine Leistungen beziehen? Aufgrund welcher Regelung?
Gruß
loderunner

Hallo

Die Arge zahlt Weiterbildung
von Personen, die gar keine Leistungen beziehen? Aufgrund
welcher Regelung?

Soweit ich das verstanden habe, hat der AN hier einen Antrag auf Leistungen gestellt.

ALG II können hilfebedürftige arbeitsfähige
Personen bekommen.
Hilfebedürftigkeit
„Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit … nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften … und Mitteln ( Einkommen, Vermögen) sichern kann und der die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen … oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.“
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/… (unter „Hilfebedürftigkeit“).

Viele Grüße
Simsy

Alg II oder Alg?
Hi!

Die Arge zahlt Weiterbildung
von Personen, die gar keine Leistungen beziehen? Aufgrund
welcher Regelung?

Soweit ich das verstanden habe, hat der AN hier einen Antrag
auf Leistungen gestellt.

ALG II können hilfebedürftige arbeitsfähige
Personen bekommen.
Hilfebedürftigkeit
„Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine
Eingliederung in Arbeit … nicht oder nicht
ausreichend aus eigenen Kräften … und Mitteln ( Einkommen,
Vermögen) sichern kann und der die erforderliche Hilfe nicht
von anderen, insbesondere von Angehörigen … oder von Trägern
anderer Sozialleistungen erhält.“
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…
(unter „Hilfebedürftigkeit“).

So wie ich den Zusammenhang verstanden habe, geht es hier doch viel eher um Alg (I) und nicht um Alg II, oder? Soll heißen: Das SGB II kommt hier nicht zur Anwendung und die ARGE ist nicht zuständig, sondern hier gilt SGB III und die AA ist zuständig.

Gruß
Liza

Hallo,

Soweit ich das verstanden habe, hat der AN hier einen Antrag
auf Leistungen gestellt.

Soweit ich das verstanden habe, möchte hier jemand einen Führerschein bezahlt bekommen, damit er keinen Antrag stellen muss. Er arbeitet noch, wird aber gekündigt (bzw. nicht weiterbeschäftigt), wenn er keinen Führerschein hat.
Also nochmal: gibt es Hilfen für jemand, der Einkommen hat und keine weiteren Leistungen erhält?
Gruß
loderunner

Hallo

Also nochmal: gibt es Hilfen für jemand, der Einkommen hat und
keine weiteren Leistungen erhält?

Man kann auch Antrag auf genau diese Hilfen stellen, wenn man sie sich von seinem Einkommen nicht leisten kann.

Wenn jemand akut von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann das bestimmt vom Amt bewilligt werden, und das wäre bestimmt auch im Sinne der Agenda 2010.

Allerdings hat wahrscheinlich Liza recht, dass hier eigentlich nicht ALG II, sondern ALG I zur Diskussion steht (Es könnte aber doch ALG II sein, wenn der AN vor seiner befristeten Tätigkeit langzeitarbeitslos war und diese Tätigkeit nicht lang genug war.).

Das weiß ich jetzt nicht, wie es bei ALG I ist, und ich habe auch keine Lust danach zu suchen, da der Fragesteller hier keine Rückmeldungen gibt und es vielleicht sowieso nicht liest.

Viele Grüße
Simsy

Danke! (o.w.T.)
-nix-

Bitte Quellen für diese Aussagen
Hallo,

enstpricht das von dir gegebene deiner persönlichen Meinung oder hast Du irgendwelche Quellen vorzuweisen, die einen Rechtsanspruch begründen ?

Sicher erhöht der Besitz eines Führerscheins die Berufsaussichten. Deiner Auffassung nach, müsste das AA dann jedoch jedem, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist und keinen Führerschein besitzt, einen solchen finanzieren. Das gälte dann natürlich für jede andere Bildungsmaßnahme wie Computerkurs, Ausbildereignungsprüfung, Meisterschule etc. Willkommen im Vollkaskostaat.

Meines Erachtens ist das völliger Unsinn, was Du hier empfiehlst. Es dürfte weder ein Rechtsanspruch bestehen, noch dürfte es sinnvoll sein, sich durch die Institutionen zu „Beschweren“. Wer mit den Gesetzen nicht zufrieden ist, sollte in die Politik gehen und darauf hinwirken, dass diese geändert werden.

Gruß

S.J.

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Hi,

Zeig mir doch mal bitte die Bank, die Jemandem einen Kredit gibt, wenn er arbeitslos ist oder nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat.

Gruß
Sticky

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Hallo,

in der Regel reichen die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Wir reden hier nicht über 500.000 Euro. Eine Summe von 1600 Euro dürfte finanzierbar sein.

Nicht immer nur diskutieren was nicht geht, sondern lieber was geht.

Gruß

S.J.

Zeig mir doch mal bitte die Bank, die Jemandem einen Kredit
gibt, wenn er arbeitslos ist oder nur einen befristeten
Arbeitsvertrag hat.

Gruß
Sticky

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