Sperre bei nicht angetretenem Folgevertrag ?

Hallo,

wenn jemand einen befristeten Vertrag hat, einen weiteren befristeten Folgevertrag angeboten bekommt, diesen aber nicht annimmt, sperrt das Arbeitsamt dann das Arbeitslosengeld ?

Wie sieht das aus, wenn die Tätikeit aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgesetzt werden kann (z.B. Lehrer mit ganz schlimmen Kindern, Attest des Arztes liegt vor oder so) ?

Danke und Gruß
Elton

Nein!
Hi!

wenn jemand einen befristeten Vertrag hat, einen weiteren
befristeten Folgevertrag angeboten bekommt, diesen aber nicht
annimmt, sperrt das Arbeitsamt dann das Arbeitslosengeld ?

Kurz und knapp: nein!

Gruß
Liza

P.S.: Denk daran, dass Du Dich spätestens 3 Monate vor Auslaufen des befristeten Vertrages zumindest arbeitsuchend melden musst, sonst gibt’s eine Woche Sperrzeit!