Rückforderung von ALG möglich?

Hallo Liebe Experten,

meine Frau ist seit einigen Monaten arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld (kein Hartz IV).

Nun ist sie aufgrund eines Bandscheibenvorfalls krank und konnte an einem Seminar des Arbeitsamtes nicht teilnehmen.

Unter welchen Umständen kann das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zurück fordern? Ist es überhaupt möglich, dass das Arbeitsamt eine Rückforderung stellt?

Danke für die Hilfe.

Marc.

Hallo Marc,

Unter welchen Umständen kann das Arbeitsamt das
Arbeitslosengeld zurück fordern?

Das ganze alg II? Wenn z.B. zuviel gezahlt worden wäre, weil jemand eine Arbeit aufgenommen und es nicht sofort gemeldet hat.

Ist es überhaupt möglich,
dass das Arbeitsamt eine Rückforderung stellt?

Klar ist das unter bestimmten Umständen möglich. Bezieht sich das irgendwie auf den Krankheitsfall deiner Frau? Hat sie eine AU abgegeben?

MfG

Es handelt sich nicht um ALG II. Ja, die Frage bezieht sich hauptsächlich auf den Krankheitsfall. Die AU-Bescheinigung ist selbstverständlich an das Arbeitsamt geschickt worden.

Hat das Amt aufgrund der Krankheit einen Anspruch auf Rückzahlung?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hat das Amt aufgrund der Krankheit einen Anspruch auf
Rückzahlung?

Wenn irgendwas falsch berechnet wurde z.B., ja.

Machen wirs doch mal einfacher: Wird denn eine Rückzahlung gefordert und wenn ja, was stehn denn für §§ drin in dem Bescheid?

Aktuell liegt keine Rückforderung vor. Wir sind halt einfach zu ehrlich und machen uns Gedanken, ob denn aufgrund der Krankheit etwas auf uns zukommen kann.

Danke für die Hilfe.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aktuell liegt keine Rückforderung vor. Wir sind halt einfach
zu ehrlich und machen uns Gedanken, ob denn aufgrund der
Krankheit etwas auf uns zukommen kann.

Ehrlich waert am laengsten :wink: Meistens…

Nein, das Arbeitsamt kann/wird nichts zurueckfordern. Bzw. sie koennen viel, aber nicht in diesem Fall :wink:

Gruss

Hallo,

ALG wird auch im Krankheitsfall 6 Wochen weitergezahlt, danach wird Krankengeld gezahlt. Insofern hat sie also zunächst weiterhin Anspruch. Wegen des verpassten Seminars könnte sie vll. eine Sperrzeit bekommen, dagegen würde ich dann an ihrer Stelle Widerspruch einlegen, da sie ja krank war und dies beweisen kann.

Gruß
Nelly

Hi!

ALG wird auch im Krankheitsfall 6 Wochen weitergezahlt, danach
wird Krankengeld gezahlt. Insofern hat sie also zunächst
weiterhin Anspruch. Wegen des verpassten Seminars könnte sie
vll. eine Sperrzeit bekommen, dagegen würde ich dann an ihrer
Stelle Widerspruch einlegen, da sie ja krank war und dies
beweisen kann.

Die AUB scheint ja wohl an die AA geschickt worden. D.h., das Fehlen bei der Maßnahme ist damit automatisch entschuldigt (sofern sich der AU-Zeitraum mit dem Zeiraum der Maßnahme deckt), womit auch keine Sperrzeit eintritt.

Gruß
Liza (die jeden Tag das Fehlen bei Maßnahmen aufgrund von AU entschuldigt… :sunglasses:

Die AUB scheint ja wohl an die AA geschickt worden. D.h., das
Fehlen bei der Maßnahme ist damit automatisch entschuldigt
(sofern sich der AU-Zeitraum mit dem Zeiraum der Maßnahme
deckt), womit auch keine Sperrzeit eintritt.

Hi,
davon würde ich nach meinen bisherigen zahlreichen Erfahrungen (wenn auch aus zweiter Hand) mit der Agentur für Arbeit nicht automatisch ausgehen, daher dieser Hinweis von mir. Nix für ungut.

Gruß
Nelly