Hi!
‚Liegt dem o.g. „Urlaubssemester“ eine Beurlaubung zugrunde‘
was wäre denn dann ein urlaubssemester, dem keine beurlaubung
zugrunde liegt?
Sorry, ich versteh die Frage nicht so ganz. Wenn man ein Semester lang nicht studiert, sich für dieses Semster aber nicht von der (Fach-)Hochschule beurlauben lässt, dann ist das natürlich auch kein Urlaubssemester im Sinne des (Fach-)Hochschulegesetzes, was wiederum zur Folge hat, dass die dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung „Studium“ nicht unterbrochen wird und somit auch in keinem Falle Alg-II-Anspruch bestünde (s. Wissensdatenbank).
Beurlaubt werden kann man „i.d.R. nur aus wichtigem Grund, z.B. Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschaft, etc.“ (s.a. Wissensdatenbank).
heißt das für mich, ich lege am besten ein „urlaubssemester“
ein, und zwar ohne eine richtige „beurlaubung“?
Nein, im Gegenteil: mit Beurlaubung (sofern das geht; s.o. „wichtiger Grund“).
Denn nur, wenn man von der (Fach-)Hochschule beurlaubt wurde (oder der entsprechenden Stelle), ist das ein „Urlaubssemester“, dass die Arge auch als solches anerkennt, um in dieser Zeit evtl. Alg II zu zahlen.
wird dann auch
dieses „urlaubssemester“ garantiert nicht als fachsemester für
den bafög-anspruch mitgezählt?
dass die beim bafög-amt das
semester bloß nicht mitzählen, ist nämlich der grund, warum
ich ein urlaubssemester einlegen will.
Das ist 'ne Frage, die nicht ins Sozialversicherungrecht fällt und die ich Dir somit auch nicht beantworten kann (und die Du - wenn Du sie gerne über w-w-w beantwortet haben möchtest - im Brett „Universität und Schule“ stellen solltest, da dort die BaföG-Spezialisten zu finden sind). Du fragst außerdem am besten mal beim BaföG-Amt oder der Studentenberatung nach!
Wenn Du allerdings noch Fragen zu Alg II hast, dann bist natürlich hier richtig aufgehoben!
Gruß Liza
P.S.: Hast Du den Artikel in der Wissensdatenbank überhaupt gelesen?? Eigentlich war da alles schön erklärt.