Hilfe vom sozialamt bei beurlaubung vom studium?

hallo,

ich muss im rahmen meines studiums ein pflichtpraktikum absolvieren. ich möchte mich dafür ein semster lang beurlauben lassen.

ich möchte nun wissen, wie ich in diesem halben jahr finanziell unterstützt werden kann? meine eltern sind nicht mehr zu unterhaltszahlungen verpflichtet, bafög wird im urlaubssemester nicht gezahlt, das praktikum ist womöglich nicht vergütet.

gibt es eine möglichkeit vom sozialamt unterstützt zu werden? ich hab gehört, dass es bei beurlaubung wegen kindererziehung u.U. alg II gibt. würde es das o.ä. auch bei beurlaubung wg. pflichtpraktikum geben?

vielen Dank für eure Hilfe, Ines

Gegebenenfalls ja!
Hi!

Eine Antwort findets Du in der Wissensdatenbank SGB II: http://wdbfi.sgb-2.de/

Als Suchbegriff „Urlaubssemester“ eingeben. Unter dem 1. Treffer „BAföG - Student im Urlaubssemester“ steht die Antwort.

Gruß
Liza

Hallo Liza,

danke für deine Antwort. Ich kenne mich leider mit dem, was hinter den begriffen steckt, nicht wirklich aus. das stelle ich gerade an dieser formulierung fest: ‚Liegt dem o.g. „Urlaubssemester“ eine Beurlaubung zugrunde‘

was wäre denn dann ein urlaubssemester, dem keine beurlaubung zugrunde liegt?

heißt das für mich, ich lege am besten ein „urlaubssemester“ ein, und zwar ohne eine richtige „beurlaubung“? wird dann auch dieses „urlaubssemester“ garantiert nicht als fachsemester für den bafög-anspruch mitgezählt? dass die beim bafög-amt das semester bloß nicht mitzählen, ist nämlich der grund, warum ich ein urlaubssemester einlegen will.

lg Ines

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Hi!

‚Liegt dem o.g. „Urlaubssemester“ eine Beurlaubung zugrunde‘

was wäre denn dann ein urlaubssemester, dem keine beurlaubung
zugrunde liegt?

Sorry, ich versteh die Frage nicht so ganz. Wenn man ein Semester lang nicht studiert, sich für dieses Semster aber nicht von der (Fach-)Hochschule beurlauben lässt, dann ist das natürlich auch kein Urlaubssemester im Sinne des (Fach-)Hochschulegesetzes, was wiederum zur Folge hat, dass die dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung „Studium“ nicht unterbrochen wird und somit auch in keinem Falle Alg-II-Anspruch bestünde (s. Wissensdatenbank).

Beurlaubt werden kann man „i.d.R. nur aus wichtigem Grund, z.B. Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschaft, etc.“ (s.a. Wissensdatenbank).

heißt das für mich, ich lege am besten ein „urlaubssemester“
ein, und zwar ohne eine richtige „beurlaubung“?

Nein, im Gegenteil: mit Beurlaubung (sofern das geht; s.o. „wichtiger Grund“).
Denn nur, wenn man von der (Fach-)Hochschule beurlaubt wurde (oder der entsprechenden Stelle), ist das ein „Urlaubssemester“, dass die Arge auch als solches anerkennt, um in dieser Zeit evtl. Alg II zu zahlen.

wird dann auch
dieses „urlaubssemester“ garantiert nicht als fachsemester für
den bafög-anspruch mitgezählt?
dass die beim bafög-amt das
semester bloß nicht mitzählen, ist nämlich der grund, warum
ich ein urlaubssemester einlegen will.

Das ist 'ne Frage, die nicht ins Sozialversicherungrecht fällt und die ich Dir somit auch nicht beantworten kann (und die Du - wenn Du sie gerne über w-w-w beantwortet haben möchtest - im Brett „Universität und Schule“ stellen solltest, da dort die BaföG-Spezialisten zu finden sind). Du fragst außerdem am besten mal beim BaföG-Amt oder der Studentenberatung nach!

Wenn Du allerdings noch Fragen zu Alg II hast, dann bist natürlich hier richtig aufgehoben!

Gruß Liza

P.S.: Hast Du den Artikel in der Wissensdatenbank überhaupt gelesen?? Eigentlich war da alles schön erklärt.