Wann beginnt die Sperrfrist ?!

Mal angenommen es erwartet einen eine dreimonatige Sperrfrist.

Beginnt diese Sperrfrist ab Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung oder erst ab „Beschluss“ o.ä.

Anders gefragt: Wenn man sich arbeitslos meldet und drei Monate keinerlei Hilfe vom Arbeitsamt bezieht…dann beim Arbeitsamt aufschlägt, sich selbständig machen und Gründerzuschuss beantragen möchte…

Alle Unterlagen werden geprüft und aufgrund einer fristlosen Kündigung wird eine dreimonatige Sperrfrist verhängt

Was wird das Ergebnis sein?
Werden die drei „verbrachten“ Monate ohne jeglichen Bezug angerechnet ?

Soweit mir bekannt ist entscheidet ja der Sachbearbeiter über die Sperrfrist. Kann man ihm das irgendwie plausibel machen, daß man ja quasi schon drei MOnate ohne Bezüge hinter sich hat?

Hallo

Mal angenommen es erwartet einen eine dreimonatige Sperrfrist.

Beginnt diese Sperrfrist ab Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung
oder erst ab „Beschluss“ o.ä.

wenn man sich nicht meldet passiert ja nix, also muss man sich schon melden, ab dann beginnt sich die Bürokratie zu drehen , eher nicht.

lG
Mikesch

Hallo! (Anrede)

Mal angenommen es erwartet einen eine dreimonatige Sperrfrist.

Wenn schon, dann eine 12-wöchige. Es gibt keine 3-Monats-Sperrzeiten.

Beginnt diese Sperrfrist ab Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung
oder erst ab „Beschluss“ o.Ä.

Weder noch (s. Bsp. unten).

Anders gefragt: Wenn man sich arbeitslos meldet und drei
Monate keinerlei Hilfe vom Arbeitsamt bezieht… dann beim
Arbeitsamt aufschlägt, sich selbständig machen und
Gründerzuschuss beantragen möchte…

Wie jetzt? Hat man sich nun schon vor drei Monaten arbeitslos gemeldet oder erst danach?
Ich denke, Du meinst eher, dass man sich erst 3 Monate, nachdem man seinen Job verloren hat, arbeitslos meldet, sich selbstständig mach will und GZ beantragen möchte.

Alle Unterlagen werden geprüft und aufgrund einer fristlosen
Kündigung wird eine dreimonatige

12-wöchige…

Sperrfrist verhängt. Was wird das Ergebnis sein?
Werden die drei „verbrachten“ Monate ohne jeglichen Bezug
angerechnet?

Ja. Ein Beispiel:

  • Fristlose Kündigung am 31.10.06
  • Persönliche Arbeitslosmeldung bei der AA 3 Monate später am 01.02.07
    -> Grundanspruch auf Alg entsteht am 01.02.07, die Sperrzeit wg. der fristlosen Kündigung jedoch läuft vom 01.11.06 bis 23.01.07 (12 Wochen ab dem Tag „nach dem Sperrzeit-begründenden Ereignis“ (wie es so schön im Gesetzesdeutsch heißt), hier der 31.10.06 = Tag der fristlosen Kündigung).
    Soll heißen: Ab dem 1. Tag der Arbeitslosmeldung (01.02.07) hat man in diesem Fall hier Anspruch auf Auszahlung von Alg.

Soweit mir bekannt ist entscheidet ja der Sachbearbeiter über
die Sperrfrist.

Sperrzeiten sind keine Ermessensentscheigungen des Sachbearbeiters, sondern es gilt: Ist einer der im Gesetz genannten Sperrzeitgründe gegeben, dann tritt auch eine Sperrzeit ein.

Kann man ihm das irgendwie plausibel machen,
daß man ja quasi schon drei Monate ohne Bezüge hinter sich
hat?

Das musst Du ihm nicht plausibel machen. Der sieht anhand der Arbeitsbescheinigung und der Kündigung, wann das letzte Beschäftigungsverhältnis geendet hat und sieht auch im PC, dass Du Dich erst 3 Monate danach gemeldet hast.
Für den Zeitraum, von wann bis wann die Sperrzeit eintritt, ist der Tag der tatsächlichen Arbeitslosmeldung vollkommen unerheblich (Stichwort: Sperrzeit-begründendes Ereignis)!

Gruß (Schlussformel)
Liza

Nein Nein, also die Meldung der Arbeitslosigkeit erfolgte einen Tag nach der Kündigung.

Die Sachbearbeiterin sagt aber, daß eh eine 12 wöchige Sperrfrist ansteht, und man sich überlegen kann wir man es mit der Selbständigkeit macht. ALG1 + Gründerzuschuss würde es „ab sofort“ geben, dann verkürzt sich die Bezugsdauer um die Sperrzeit, oder man wartet jetzt die drei Monate ab.

Diese drei Monate sind jetzt rum und ich frag mich einfach ob diese drei Monate jetzt als Sperrzeit angerechnet werden oder nicht.
Nicht das jetzt nochwas kommt vonwegen „Das wird nicht angerechnet, selber Schuld wenn Sie sich nur arbeitslos gemeldet und nichts weiter unternommen haben“

Ich hab nämlich jetzt eine andere Sachbearbeiterin durch einen Umzug und ich hab keine Ahnung wie die das sieht