Kranken AL-geld Erwerbsunfähigkeit offene Fragen

Liebe www-ler,

wir wenden uns im Folgenden mit einer Frage an Euch:

Angenommen Herr X war im Jahr 2005 von April bis August (mit Wiedereingliederung) (ab Mai Krankengeld) wegen der Bandscheibe krankgeschrieben und ist jetzt seit Mai (ab Juni Krankengeld) wegen Schilddrüsenproblemen, Bandscheibe, Augenproblemen, Magenbeschwerden (durch die vielen Medikamente) und und und wieder krank.

Wie lange bezahlt die Krankenkasse?

Wir haben nachgelesen, dass die Krankenkasse bis zu 78 Wochen bezahlen wird. Wenn zwischen der letzten Erkrankung und der erneuten Erkrankung mindestens 6 Monate gearbeitet wurde.

Der Bekannte hat jetzt einen Anruf von der Krankenkasse bekommen, dass nur noch eine Zahlung bis Juni 2007 erfolgen soll. (Also praktisch nur für 1 Jahr)

Eine Rehamaßnahme wurde von Seiten der BFA abgelehnt, warum weiß sonst wer.

Was ist wenn der Betroffene bis dahin nicht wieder arbeitsfähig ist?

Die Krankenkassenangestellte sagte ihm irgendwas von einer Erwerbsminderungsrente bzw. von Arbeitslosengeld. Aber tritt eine Erwerbsminderungsrente auch ein, wenn die Rehamaßnahmen abgelehnt wurden?

Wo muss so ein Antrag gestellt werden?

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? (67 % vom Krankengeld oder vom letzten Arbeitsbruttoentgelt? )

Wie lange wird Arbeitslosengeld bezahlt?

Was kommt dann, wenn keine Erwerbsminderungsrente befürwortet wird?

Wie ist das dann mit seinem Job? Hat er Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung, wenn es ihm besser geht? (trotz Arbeitslosengeld)

Er ist seit 20 Jahren in ein und demselben Unternehmen, bekommt er dann eine Abfindung?

Fragen über Fragen, aber vielleicht kann ihm ja jemand helfen, der bereits so was mitgemacht hat. Wir werden ihm gerne die Antworten weiterleiten, da Herr X keinen Internetzugang hat.

Hallo,

Wie ist das dann mit seinem Job? Hat er Anspruch auf eine
Weiterbeschäftigung, wenn es ihm besser geht? (trotz
Arbeitslosengeld)

Insofern nicht gekündigt wird, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und dann ist die Frage, ob er wieder an seiner alten Stelle einsetzbar ist, was vertraglich geregelt ist und ob die Möglichkeit besteht ihn anderweitig einzusetzen.

Er ist seit 20 Jahren in ein und demselben Unternehmen,
bekommt er dann eine Abfindung?

Erst mal: es gibt kein automatisches Anrecht auf Abfindung. Und wenn der AG nicht kündigt oder versucht den AN „loszuwerden“ seh ich bis jetzt auch keinen Grund für eine Abfindung.

AG = Arbeitgeber
AN = Arbeitnehmer

MfG

HALLO,

angenommen der AG kündigt dem AN (kann er das einfach?) wie sieht es dann aus mit einer Abfindung? Ist ja nur ne Frageum sicherzugehen, dass X dann alles richtig macht, sollte es soweit kommen !!!

Übrigens vielen Dank für die rasche Antwort

Er ist seit 20 Jahren in ein und demselben Unternehmen,
bekommt er dann eine Abfindung?

Erst mal: es gibt kein automatisches Anrecht auf Abfindung.
Und wenn der AG nicht kündigt oder versucht den AN
„loszuwerden“ seh ich bis jetzt auch keinen Grund für eine
Abfindung.

AG = Arbeitgeber
AN = Arbeitnehmer

MfG

HALLO,

angenommen der AG kündigt dem AN (kann er das einfach?)

Kommt drauf an, ob der AN Kündigungsschutz hat (hängt von der Mitarbeiterzahl der Firma ab).
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

wie
sieht es dann aus mit einer Abfindung?

Das kann man nicht voraussagen.

Ist ja nur ne Frageum
sicherzugehen, dass X dann alles richtig macht, sollte es
soweit kommen !!!

Tut mir leid, aber Sicherheit bieten kann die anonyme Ausage eines unbekannten users in einem Forum nicht. Und im vorraus beratschlagen, was man dann macht, kann man da eh nicht. Der einzige Tipp, den man pauschal geben kann ist: Nichts vom AG unterschreiben in dem ein Angebot zur Auflösung des Arbeitsvertrages gemacht wird, ohne vorher einen Fachmann (= Anwalt) das ganze anschauen zu lassen.

KRG, Alg, EU - offene Fragen
Hi!

Angenommen Herr X war im Jahr 2005 von April bis August (mit
Wiedereingliederung) (ab Mai Krankengeld) wegen der
Bandscheibe krankgeschrieben und ist jetzt seit Mai (ab Juni
Krankengeld) wegen Schilddrüsenproblemen, Bandscheibe,
Augenproblemen, Magenbeschwerden (durch die vielen
Medikamente) und und und wieder krank.

Wie lange bezahlt die Krankenkasse?

Wir haben nachgelesen, dass die Krankenkasse bis zu 78 Wochen
bezahlen wird. Wenn zwischen der letzten Erkrankung und der
erneuten Erkrankung mindestens 6 Monate gearbeitet wurde.

Der Bekannte hat jetzt einen Anruf von der Krankenkasse
bekommen, dass nur noch eine Zahlung bis Juni 2007 erfolgen
soll. (Also praktisch nur für 1 Jahr)

Eine Rehamaßnahme wurde von Seiten der BFA abgelehnt, warum
weiß sonst wer.

Was ist wenn der Betroffene bis dahin nicht wieder
arbeitsfähig ist?

Die Krankenkassenangestellte sagte ihm irgendwas von einer
Erwerbsminderungsrente bzw. von Arbeitslosengeld. Aber tritt
eine Erwerbsminderungsrente auch ein, wenn die Rehamaßnahmen
abgelehnt wurden?

Wo muss so ein Antrag gestellt werden?

Antrag auf EM-Rente beim Rentenversicherungsträger, Alg-Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur.
Nach der Aussteuerung von der GKV (i.d.R. nach 78 Wo.) kann man Alg nach § 125 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html) beantragen. Bitte hierzu unbedingt die FAQ:1791 (ab „Antwort:“) durchlesen!!

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? (67% vom Krankengeld oder
vom letzten Arbeitsbruttoentgelt?)

60 (ohne Kinder) bzw. 67% (mit mind. 1 Kind) vom letzten Bruttoarbeitsentgelt. (Bei dieser Aussage gehe ich davon aus, dass Herr X (trotz KRG-Bezuges) in den letzten 2 Jahren vor Entstehen der Arbeitslosigkeit mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte - wenn ich mich nicht verrechnet habe… Wenn doch: Bescheid sagen!)
Rechtsgrundlage: § 129 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__129.html) i.V.m. § 130 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html)

Wie lange wird Arbeitslosengeld bezahlt?

In der Regel für 12 Monate (wenn ich recht in der Annahme gehe, dass Herr X mind. in den letzten 24 Monaten vor Entstehen der Arbeitslosigkeit der Sozialversicherungspflicht unterlegen hat (durch Arbeitsentgelt und KRG-Bezug)).
Bei Personen die 55 Jahre oder älter sind, kann eine höhere Anspruchsdauer möglich sein: s. Tabelle in § 127 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html).

Was kommt dann, wenn keine Erwerbsminderungsrente befürwortet
wird?

Grundsätzlich kann der Alg-Anspruch voll ausgeschöpft werden (egal, ob der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur nun feststellt, dass § 125 SGB III vorliegt oder nicht). Anschließend wäre dann Alg II oder, wenn immer noch keine Arbeitsfähigkeit vorliegt, Sozialgeld zu beantragen.

Wie ist das dann mit seinem Job? Hat er Anspruch auf eine
Weiterbeschäftigung, wenn es ihm besser geht (trotz
Arbeitslosengeld)?

Er ist seit 20 Jahren in ein und demselben Unternehmen,
bekommt er dann eine Abfindung?

Diese beiden Fragen gehören in Brett „Arbeitsrecht“ und können Dir dort auch sicherlich kompetenter beantwortet werden als hier!

Liebe Grüße
Liza

o.t.

Diese beiden Fragen gehören in Brett „Arbeitsrecht“ und können
Dir dort auch sicherlich kompetenter beantwortet werden als
hier!

Hallo Liza,

Ich hätte sie abschnippeln und mitnehmen können (wo ich grad mal da war), aber meine Schere ist nicht mehr die neueste und so hats nicht geklappt. :wink:

MfG

:wink:
OwT

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Liebe www-ler,

wir wenden uns im Folgenden mit einer Frage an Euch:

Angenommen Herr X war im Jahr 2005 von April bis August (mit
Wiedereingliederung) (ab Mai Krankengeld) wegen der
Bandscheibe krankgeschrieben und ist jetzt seit Mai (ab Juni
Krankengeld) wegen Schilddrüsenproblemen, Bandscheibe,
Augenproblemen, Magenbeschwerden (durch die vielen
Medikamente) und und und wieder krank.

Wie lange bezahlt die Krankenkasse?

Wir haben nachgelesen, dass die Krankenkasse bis zu 78 Wochen
bezahlen wird. Wenn zwischen der letzten Erkrankung und der
erneuten Erkrankung mindestens 6 Monate gearbeitet wurde.

Das stimmt so leider nicht !

Der Bekannte hat jetzt einen Anruf von der Krankenkasse
bekommen, dass nur noch eine Zahlung bis Juni 2007 erfolgen
soll. (Also praktisch nur für 1 Jahr)

Das kann schon eher hinkommen, da vom Beginn der laufenden Erkrankung drei Jahre zurückgegangen wird. Alle Vorerkrankungen, die mit der jetzigen Erkrankung in usrsächlichem Zusammenhang stehen werden auf die /8 Wochen angerechnet - so kann es deshlab zu dem 1 Jahr gekommen sein

Eine Rehamaßnahme wurde von Seiten der BFA abgelehnt, warum
weiß sonst wer.

Was ist wenn der Betroffene bis dahin nicht wieder
arbeitsfähig ist?

Mit der Mitteilung über das Leistungsende meldet sich der Betreffende sofort beim Arbewitsamt und erhält dann ab dem Tag nach dem Leistungsende von dort Leistungen - da Arbeitsverhältnis besteht weiter wenn es nicht (egal von wem) gekündigt wird

Die Krankenkassenangestellte sagte ihm irgendwas von einer
Erwerbsminderungsrente bzw. von Arbeitslosengeld. Aber tritt
eine Erwerbsminderungsrente auch ein, wenn die Rehamaßnahmen
abgelehnt wurden?

Eine Erwerbsminderungsrente nach einer Ablehnung von Reha-Maßnahmen
ist durchaus möglich wenn der RV-Träger in einer Reha-Maßnahme keinen
Sinn bzw. kein Ziel sieht.

Wo muss so ein Antrag gestellt werden?

Am besten über einen Rentenberater (Adresse gibt es bei der Kasse)
beim Rentenversicherungsträger.

Gruss
Czauderna