Hartz-IV nach Scheidung

Der Ehemann ist ein Akademiker, der bisher nicht berufstätig war, und ausschließlich von der Ehefrau unterhalten worden ist. Er reicht Scheidung ein.
Wie lange ist nun seine berufstätige Ehefrau verpflichtet, ihn zu unterhalten?
Unter welchen Umständen und wann darf er Hartz-IV beantragen?
Vielen Dank für die Antworten.

Ich verstehe es nicht ganz, ein Noch-Studierender möchte Hartz-IV???

Oder ein bereits Ausgebildeter der keine Arbeit findet/sucht?
Ist die Person bereits arbeitslos/ arbeitssuchend gemeldet? (Oder sucht er lieber eine Überbrückung bis zur 2.Frau die ihn aushält?)

Ich versteh die Frage nicht ganz, aber vielleicht bin ich auch nur zu blöd. Bin halt ne schwer arbeitende Nicht-Akademikerin :frowning:(

Aber die Antworten hierzu würden mich doch interessieren.

Hi

Ich verstehe es nicht ganz, ein Noch-Studierender möchte
Hartz-IV???

ich verstehe das so: Da sitzt ein Kukuck im Nest und wird jetzt rausgeschmissen. Die verdienende EX ist natürlich unterhaltspflichtig auch wenn er HartzIV beantragt,dann gibts eben weniger vom Hartzer

LG
Mikesch

Hallo

Wie lange ist nun seine berufstätige Ehefrau verpflichtet, ihn
zu unterhalten?

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=919

Unter welchen Umständen und wann darf er Hartz-IV beantragen?

Beantragen darf er es theoretisch immer. Bei Bedürftigkeit könnte auch was gezahlt werden.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Der Ehemann ist ein Akademiker, der bisher nicht berufstätig
war, und ausschließlich von der Ehefrau unterhalten worden
ist. Er reicht Scheidung ein.
Wie lange ist nun seine berufstätige Ehefrau verpflichtet, ihn
zu unterhalten?

Diesen Teil der Frage stellst Du am besten nochmal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, falls hier dazu nicht genügend Antworten kommen. Denn da gehört sie eigentlich hin :smile:.

Gruß
Liza

Ich verstehe es nicht ganz, ein Noch-Studierender möchte
Hartz-IV??? :open_mouth:der ein bereits Ausgebildeter der keine Arbeit findet/sucht? :Ist die Person bereits arbeitslos/ arbeitssuchend gemeldet?

Wie bereits erwähnt: „Der Ehemann ist ein Akademiker“ ( = seit längerer Zeit fertig mit Studium), „der bisher nicht berufstätig war“ (seit längerer Zeit erfolglos arbeitssuchend; allerdings verheiratet und somit ohne Anspruch auf jegliche Sozialleistungen)

Wie bereits erwähnt: „Der Ehemann ist ein Akademiker“ ( = seit
längerer Zeit fertig mit Studium), „der bisher nicht
berufstätig war“ (seit längerer Zeit erfolglos arbeitssuchend;
allerdings verheiratet und somit ohne Anspruch auf jegliche
Sozialleistungen)

Nur weil er das eine Studium beendet hat, heisst es nicht das er nicht ein Weiteres begonnen hat, dehalb wollte ich nachfragen … Ich kenne Akademiker die mit 42 noch fleißig die Uni besuchen. Mein Ex (32) hatte 2 Abschlüsse neben seinem Doktor. (art, finances UND pharm.)

ich verstehe das so: Da sitzt ein Kukuck im Nest und wird
jetzt rausgeschmissen.

nö, der Kuckuck reicht doch die Scheidung ein.

Gruß
Nelly