Fristlose Kündigung

Hallo www-ler,

seit Januar kommt der Lohn einer Firma für alle Mitarbeiter ständig zu spät. Nun haben die Mitarbeiter seit 2 Monaten keinen Lohn mehr bekommen. (Am 15. August wäre der nächste Fällig.)

Vom Chef erfährt man nur, dass der Lohn zwar irgendwann sicher kommen soll, aber wann kann er nicht sagen.

Mitarbeiter A war u.a. für die Buchhaltung zuständig und ist daher informiert, dass der Chef schon lange Insolvenz anmelden wollte, es aber noch nicht getan hat. Mitlerweile hat Mitarbeiter A die Arbeit vorläufig niedergelegt, bis der Lohn kommt (wobei das nicht absehbar ist bzw. man nicht mehr damit rechnen kann).

Für den Fall, dass Mitarbeiter A kündigt, ist er ja eigentlich 3 Monate gesperrt. Wenn Mitarbeiter A kündigt, weil er kein Geld mehr bekommt und es auch keine Aussicht darauf gibt, wird er dann auch gesperrt?

Wenn ja, gibt es für Mitarbeiter A eine Möglickeit, Hilfe bzw. Unterstützung zu beantragen?

Vielen Dank im Voraus.

sssilviaaa

Hallo

Für den Fall, dass Mitarbeiter A kündigt, ist er ja eigentlich
3 Monate gesperrt. Wenn Mitarbeiter A kündigt, weil er kein
Geld mehr bekommt und es auch keine Aussicht darauf gibt, wird
er dann auch gesperrt?

Da würde ich das Arbeitsamt fragen, aber nicht auf deren mündlichen Auskünfte verlassen. Wenn, dann erst schriftlich geben lassen oder fragen wo das steht.

Ansonsten ist das ja eine Sache fürs Arbeitsrecht.
Wenn man keinen Lohn bekommt, muss man dann noch arbeiten? Ich denke mal nicht, jedenfalls nicht mehr nach so langer Zeit. Die Zeit kann man dann nutzen, um zu den Ämtern zu laufen und sich dort zu erkundigen, außerdem um eine neue Stelle zu suchen. Dann kann ja der AG kündigen, und der AN ist aus dem Schneider.

Wirklich wissen tu ich aber nicht, zu was ein AN verpflichtet ist, wenn er dauerhaft keinen Lohn bekommt.

Ich denk aber, dass das ein triftiger Grund sein müsste, zu kündigen, auch für das Arbeitsamt.

Wenn ja, gibt es für Mitarbeiter A eine Möglickeit, Hilfe bzw.
Unterstützung zu beantragen?

Ich würde unbedingt so schnell wie möglich Hartz 4 und/oder Sozialhilfe beantragen, da es das ja auf keinen Fall rückwirkend gibt. Das ist ein komplizierter bzw. seltener Fall, und die Sachbearbeiter werden nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Aber wenn man kein Einkommen und nichts hat, das werden sie schon verstehen.

Die können ja auch einen vorläufigen Bescheid machen, so dass man erstmal Geld hat, dass dann irgendwann später mit dem zustehenden Lohn verrechnet werden kann (wenn da noch was zu holen ist), oder mit ALG I.

Viele Grüße
Simsy

Hallo sssilviaaa,

Mitarbeiter A sollte sich schnellstens beim Arbeitsamt melden, denn nur bis zu 3 Monate zahlt das AA das Konkursausfallgeld. Dort kann man sich auch weitergehend für solche Fälle beraten lassen.
Außerdem sollte A mal prüfen, ob denn der AG die Krankenversicherungsbeiträge abgeführt hat, ansonsten könnte es beim nächsten Arztbesuch zum bösen Erwachen kommen.
Alles Gute für A wünscht BM

Hallo

Ansonsten ist das ja eine Sache fürs Arbeitsrecht.
Wenn man keinen Lohn bekommt, muss man dann noch arbeiten?

Kommt drauf an. Siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… (da wird auch was zum Zurückbehaltungsrecht gesagt)

Ansonsten siehe auch http://www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/zitieren-2.p…

MfG

Hi!

seit Januar kommt der Lohn einer Firma für alle Mitarbeiter
ständig zu spät. Nun haben die Mitarbeiter seit 2 Monaten
keinen Lohn mehr bekommen. (Am 15. August wäre der nächste
Fällig.)

Vom Chef erfährt man nur, dass der Lohn zwar irgendwann sicher
kommen soll, aber wann kann er nicht sagen.

Mitarbeiter A war u.a. für die Buchhaltung zuständig und ist
daher informiert, dass der Chef schon lange Insolvenz anmelden
wollte, es aber noch nicht getan hat.

Könnte das evtl. den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen? Bei Interesse/Relevanz wird das bestimmt jemand im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ beantworten können.

Für den Fall, dass Mitarbeiter A kündigt, ist er ja eigentlich
3 Monate gesperrt.

Nein, wenn dann 12 Wochen :smile:.

Wenn Mitarbeiter A kündigt, weil er kein
Geld mehr bekommt und es auch keine Aussicht darauf gibt, wird
er dann auch gesperrt?

Das wird wohl eine Einzelfallentscheidung werden * , aber die Chancen, keine Sperrzeit zu bekommen, stehen gar nicht so schlecht.
Die Begründung für diese Aussage befindet sich in § 121 Abs. 2 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html

Zitat: „Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.

Ich nehme an, hier kämen tarifliche Bestimmungen und/oder Betriebsvereinbarungen in Frage.

Ob seitens des AN (arbeitsrechtlich) jedoch eine fristlose Kündigung möglich ist, weiß ich nicht. Das kann man Dir bestimmt im Brett „Arbeitsrecht“ sagen.

Wenn ja, gibt es für Mitarbeiter A eine Möglickeit, Hilfe bzw.
Unterstützung zu beantragen?

Dann kann A für die Zeit der Sperrzeit Alg II beantragen.

Gruß
Liza

*) Ob es definitiv eine Sperrzeit gibt oder nicht, wird Dir die AA vor der Kündigung niemals schriftlich geben (können), sondern erst, wenn gekündigt und Alg beantragt wurde, also im Rahmen des Alg-Bewilligungsverfahren!
Siehe hierzu auch meine Antwort an Simsy Mone.

Auskünfte der AA
Hi!

Für den Fall, dass Mitarbeiter A kündigt, ist er ja eigentlich
3 Monate gesperrt. Wenn Mitarbeiter A kündigt, weil er kein
Geld mehr bekommt und es auch keine Aussicht darauf gibt, wird
er dann auch gesperrt?

Da würde ich das Arbeitsamt fragen, aber nicht auf deren
mündlichen Auskünfte verlassen. Wenn, dann erst schriftlich
geben lassen oder fragen wo das steht.

Auch ich würde A dringend eine sog. „Leistungsberatung“ in der zuständigen Agentur empfehlen!
Aber von Deinen Ratschlägen kommt nur Letzterer in Frage („fragen, wo’s steht“), denn wir können solche Dinge gar nicht im Vorhinein schriftlich bescheinigen, da dies rechtlich nicht möglich ist! Es kann/darf immer nur der gesamte Sachverhalt gewürdigt werden (was nur mit den kompletten Antragsunterlagen (also nach Kündigung und Alg-Antragsstellung!) möglich ist).
Dies ist auch (oft) der Grund, dass manche mündliche Auskunft später im Bewilligungsverfahren keinen Bestand mehr hat, eben weil hier vielleicht noch Details „ans Licht“ kommen, die zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht bekannt waren (oder vom AN entweder bewusst verschwiegen oder einfach vergessen wurden zu erwähnen).

Und selbst wenn sich ein Kollege irrigerweise zu einer solchen schriftlichen Bestätigung hinreisen lassen würde (was ich mir beim besten Willen und selbst beim schlechtesten Denken über meine Kollegen (…) nicht vorstellen kann), dann hätte sie m.E. keinen rechtsbindenden Charakter, da eine solche Bescheinigung keinen Verwaltungsakt darstellt, wie es z. B. ein Sperrzeit- oder ein Bewilligungsbescheid tut.

Gruß
Liza

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