Hallo,
besteht bei Beamten die Möglichkeit an die Mobilitätshilfeleistungen zu kommen, obwohl es sich als Beamter um eine nicht-versicherungspflichtige „Arbeit“ handelt?
Hintergrund ist ein größerer Umzug nach bestandenen Diplom in einer entfernten Stadt, der näher rückt…
Besten Dank für eure Antworten (Hilfe)
Nico
Hallo Nico,
nun,wo kriegt man so ein Diplom so schnell??..*grinz*…
Als „Diplomierter“ - XXXXX solltest du aber eigentlich über die
Beihilfe-Richtlinien informiert sein…
…an der Verwaltungsfachschule…
…ja eigentlich sollte man darüber auch im Rahmen der Hochschule informiert werden ,aber dem ist nicht so… 
Warum sind Umzugskosten Beihilfefähig (in einer bayrischen Stadt auch?
…bin leider für den Wirtschaftszweig (BWL, Controlling etc) ausgebildet
Hi!
besteht bei Beamten die Möglichkeit an die
Mobilitätshilfeleistungen zu kommen, obwohl es sich als
Beamter um eine nicht-versicherungspflichtige „Arbeit“
handelt?
Hintergrund ist ein größerer Umzug nach bestandenen Diplom in
einer entfernten Stadt, der näher rückt…
Leider no chance – zumindest nicht, wenn es der Beamte auf die „Mobilitätshilfen“ nach § 53 SGB III abgesehen hat, denn ein Beamter gehört nicht zum förderfähigen Personenkreis (der da Arbeitslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsnehmer umfasst): http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__53.html
Was evtl. vorhandene Mobilitätsbeihilfen von anderen Ämtern/Stellen angeht, kann ich Dir (mangels Wissen) keine Antwort geben.
Gruß
Liza
P.S.: Gibt’s nicht irgendwelche speziellen Beamten-Umzugsbeihilfen vom staatlichen AG?
Hallo,
Warum sind Umzugskosten Beihilfefähig (in einer bayrischen
Stadt auch?
Umzugskosten sind definitiv NICHT beihilfefähig.
Gruß Jörg König