Wenn man angenommen als Student, 4 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Job (dh. 20 Stunden/Woche, innerhalb Semesterferien 10 Std/Tag) gearbeitet hat, sich dann exmatrikuliert und 9 Monate als normaler Angestellter bei einer Versicherung Vollzeit arbeitet und dann arbeitslos wegen „Nicht Vertragsverlängerung“ wird, aber 1 Monat später wieder eine neue Vollzeit Arbeitsstelle hat…
Bekommt man dann für diesen einen Monat ALG oder muss man wie die […] zum Sozialamt oder keine Ahung Harz4 Schalter?
Eine schnelle Antwort wäre für fiktive Zukunftsplanung toll. 
Danke schon im Vorraus.
MOD Liza: Ausdruck, der (trotz Verfremdung ( **** )) als Beleidigung aufgefasst werden kann bzw. einfach nicht zum Umgangston im Brett dazugehören soll, gelöscht (s. kursiv)
Bekommt man dann für diesen einen Monat ALG oder muss man wie
die […] zum Sozialamt oder keine Ahung Harz4
Schalter?
ALG I steht einem nur nach einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit von 12 Monate zu. Sozialamt fällt flach, also muss sich die Person mit den sog. […] beim ALG II Schalter einreihen.
Bei den sog. […] handelt es sich übrigens auch in einem großen Teil um genau solche Leute wie die fiktive Person. Ich finde es absolut […], wenn man die Leute die Hartz IV beziehen gleich in die […]-Schiene steckt! Sind nämlich die meisten nicht. Ein Großteil meiner Kunden in der Arge ist nämlich unverschuldet hilfebedüftig und würde sich wünschen nicht mehr ALG II beziehen zu müssen, mit unter mit dem Hintergrund dass sie von Menschen wie dem Fragesteller in die, ich schreibe es jetzt aus, Assi-Schublade gesteckt werden!!!
Eine schnelle Antwort wäre für fiktive Zukunftsplanung toll.

Ich hoffe für die fiktive Zukunftsplane, dass sich der mir etwas arrogant anmaßende Fragesteller niemals in die Situation kommen wird, auch auf Dauer ALG II beziehen zu müssen.
Danke schon im Vorraus.
Gern geschehen.
MOD Liza: Da ich bereits im Ursprungsposting den (verfremdeten) Ausdruck mit „A“ am Anfang gelöscht habe, habe ich dies nun auch in diesem Posting hier getan (s.kursiv) – und es auch gleich abgeschlossen, damit die „A“-Diskussion nicht ausartet.
Ggf. Alg-I-Anspruch!
Wenn man angenommen als Student, 4 Jahre in einem
sozialversicherungspflichtigen Job (dh. 20 Stunden/Woche,
innerhalb Semesterferien 10 Std/Tag) gearbeitet hat, sich dann
exmatrikuliert und 9 Monate als normaler Angestellter bei
einer Versicherung Vollzeit arbeitet und dann arbeitslos wegen
„Nicht Vertragsverlängerung“ wird, aber 1 Monat später wieder
eine neue Vollzeit Arbeitsstelle hat…
Bekommt man dann für diesen einen Monat ALG
Die Antwort von Nicole ist insofern falsch, dass man eben nicht „12 Monate ununterbrochen“ in einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben muss, bevor man einen Alg-I-Anspruch hat, sondern man muss innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate SV-pflichtig beschäftigt gewesen sein, um einen Mindestanspruch auf Alg zu haben!
Dabei ist es auch völlig egal, ob die zwölf Monate am Stück „absolviert“ wurden oder mit einer oder mehreren Unterbrechungen!
Rechtsgrundlage: § 123 Satz 1 i. V. m. § 124 (1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html; http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html).
Ob diese Anspruchsvoraussetzungen bei der fiktiven Person gegeben sind (also insg. 12 Monate SV-Pflicht in 2 Jahren), kann nur die Person selbst beantworten. Ggf. muss sie sich die entsprechenden fiktiven Gehaltszettel angucken, ob bzw. wann SV-Beiträge abgeführt wurden. (Fragwürdig könnte das evtl. bei den 10 Std./Wo. sein.)
Liebe Grüße
Liza
[MOD Liza] Etwas off-topic: Falschauskünfte
ALG I steht einem nur nach einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit von 12 Monate zu. Sozialamt fällt flach, also muss sich die Person mit den sog. A***s beim ALG II Schalter einreihen.
Also, ich finde die Ansicht des Posters bzgl. der Alg-II-Klientel auch äußerst fragwürdig (und habe daher den (trotz Verfremdung) beleidigenden Ausdruck im Ursprungsposting gelöscht). Aber das ist noch lange kein Grund, im Brustton der Überzeugung falsche Aussagen zu treffen (s.o. fett)!
(Korrektur der Aussagen siehe mein anderes Posting)
Ein Großteil meiner Kunden in der Arge ist nämlich
Das habe ich mir fast gedacht… Ich bin bei der „Alg-I-Konkurrenz“, weiß aber, dass ich von Alg II aufgrund mangelnder Praxis über mehr als ein erweitertes Grundwissen nicht verfügen kann – und halte mich entsprechend auch mit fachlichen Aussagen zurück.
Falls Du der Meinung sein solltest, dass Du über Dein Alg-II-Fachwissen (welches ich Dir in keiner Weise absprechen will!) hinaus auch noch eine gewisse überdurchschnittliche Alg-I-Kompetenz besitzt – was ich aus Deinen so sicher daherkommenden Aussagen zumindest herausgehört haben will –, dann würde ich Dich bitten, diese Selbsteinschätzung noch einmal gewissenhaft zu überprüfen!
Denn auch wenn weder die AGBs noch die Netiquette explizit verbieten, im Forum falsche Informationen/Halbwissen weiterzugeben bzw. diese/s im Besonderen auch noch als definitiv hinzustellen (am besten auch noch nach dem Motto „Klappe zu – Affe tot“), sehe ich als MOD mich doch in Fragen der Qualitätssicherung in der Verantwortung, dass der Brett-User möglichst richtige Auskünfte erhält (ggf. auch dadurch, dass Falschauskünfte durch Folgebeiträge korrigiert werden) und nicht von Falsch- oder Halb-richtig-Auskünften – im schlimmsten Fall von vermeintlich ausgewiesenen Fachleuten – verwirrt und auf die falsche Fährte geführt wird.
Einen Kommentar zu Deinem letzten Absatz (Thema: Arroganz) spare ich mir – sonst muss ich als MOD am Ende noch meinen eigenen Beitrag löschen. 
Gruß
MOD Liza
P.S.: Meine Aussagen bzgl. Weitergabe von Falschauskünften/Halbwissen gelten selbstverständlich für alle User dieses Brettes!