Nach Grundwehrdienst selbständig

Ist es möglich, dass ein ehemaliger Abiturient nach seinem Grundwehrdienst ein Gewerbe gründet und weiterhin familienversichert bleibt? Wie viel darf er dann verdienen? Während eines anschließenden Studiums, das etwa drei Monate später beginnt, soll es nebengewerblich geführt werden (da Studium „Hauptberuf“). Was ist mit dieser Überbrückungsphase in Hinsicht auf den Status (arbeitslos oder arbeitssuchend) bei der Arbeitsagentur? Da der Abiturient noch nicht gearbeitet hat, dürfte er kein Arbeitlosengeld erhalten. Zudem handelt es sich bei den Zwischenzeiten um Überbrückungsphasen zweier Ausbildungsabschnitte und so besteht auch keine Meldepflicht. Muss die Arbeitsagentur über die Gewerbegründung informiert werden? Welche Versicherungsgrenzen sind weiterhin zu beachten? Was passiert mit dem Kindergeld?

Zum Teil falsches Brett, ansonsten …
Hallo erstmal!

Ist es möglich, dass ein ehemaliger Abiturient nach seinem Grundwehrdienst ein Gewerbe gründet und weiterhin familienversichert bleibt? Wie viel darf er dann verdienen?
Während eines anschließenden Studiums, das etwa drei Monate später beginnt, soll es nebengewerblich geführt werden (da Studium „Hauptberuf“).

-> Brett „Versicherungen“!!

Was ist mit dieser Überbrückungsphase in Hinsicht auf den Status (arbeitslos oder arbeitssuchend) bei der Arbeitsagentur?

Man sollte sich arbeitslos ohne Leistungen melden. Dann wird dieser Zeitraum der Rentenversicherung als Anwartschaftszeit gemeldet.

Da der Abiturient noch nicht gearbeitet hat, dürfte er kein Arbeitlosengeld erhalten.

Korrekt.

Zudem handelt es sich bei den Zwischenzeiten um Überbrückungsphasen zweier Ausbildungsabschnitte und so besteht auch keine Meldepflicht.

Auch korrekt, aber s. o.: Rentenanwartschaftszeit.

Muss die Arbeitsagentur über die Gewerbegründung informiert werden?

Prinzipiell nein; interessiert uns nicht.
Ausnahme: Du hast Dich arbeitslos ohne Leistungen gemeldet; dann musst Du Dich natürlich wieder abmelden (wegen der Meldung an den Rentenversicherungsträger und der Statistik)!

Welche Versicherungsgrenzen sind weiterhin zu beachten?

-> Auch Brett „Versicherungen“!

Was passiert mit dem Kindergeld?

Wenn Du mit Deiner Selbständigkeit unter der Jahreseinkommensgrenze bleibst: gar nix. Läuft weiter. S. a. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…

Gruß
Liza

Muss die Arbeitsagentur über die Gewerbegründung
informiert werden?

Ja.

Welche Versicherungsgrenzen sind weiterhin zu beachten?

Die Einkunftsgrenze bei der Familienversicherung (Krankenkasse)
Bei einem Gewerbe zählt der durchschnittlich Gewinn, nicht der Umsatz.

Was passiert mit dem Kindergeld?

Es gibt halt eine Einkommensgrenze.
Steht alles hier: http://klicktipps.de/kindergeld.php

Alternative, wenn man zwischen Abi und Studium sehr viel verdient: In dieser Zeit kein Kindergeld beantragen.

Gruß JK