Hallo,
gibt es einen Anspruch auf ALG I nach einem dreijährigen Studium im gehobenen Dienst einer Landesbehörde?
Status während der Ausbildung = Beamtenanwärter, d.h. es wurden keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet.
Gibt es in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung eine Art „Nachversicherung“, wenn der Anwärter nach der Ausbildung nicht übernommen wird?
Danke für alle Antworten und Hinweise!
ALG I - KEIN Anspruch nach Beamtenausbildung
Hi!
gibt es einen Anspruch auf ALG I nach einem dreijährigen
Studium im gehobenen Dienst einer Landesbehörde?
Status während der Ausbildung = Beamtenanwärter, d.h. es
wurden keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
entrichtet.
Und genau aus diesem Grund: Nein, kein Alg-Anspruch.
Gibt es in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung eine Art
„Nachversicherung“, wenn der Anwärter nach der Ausbildung
nicht übernommen wird?
Auch hier: nein.
Aber man kann Alg II beantragen. (Ob man’s dann auch bekommt, is wieder 'ne andere Frage…)
Gruß
Liza