Hallo,
wieviel darf man zu Hartz IV dazu verdienen? Bei ALG 1 sind es 165.-.
Gruß
Kosmokatze
Hallo,
wieviel darf man zu Hartz IV dazu verdienen? Bei ALG 1 sind es 165.-.
Gruß
Kosmokatze
Hallo Mietze
Hallo,
wieviel darf man zu Hartz IV dazu verdienen?
Soviel man will, gilt auch für ALG I
Bei ALG 1 sind es
165.-.Gruß
Kosmokatze
Der Kater
Hallo,
wieviel darf man zu Hartz IV dazu verdienen? Bei ALG 1 sind es
165.-.
Dazuverdienen darf man 400 Euro. Die ersten 100 darf man ungekürzt behalten. ab dem 101 bis zum 400sten darf man noch einen Teil behalten. Bei 400 Euro Nebenverdienst sind das ca 165.
Grüsse
Jörg
Hallo
Dazuverdienen darf man 400 Euro.
Wieso nur 400 Euro?
Verdienst: 0 bis 100,- => davon werden nicht angerechnet: 100 %
Verdienst: 101 bis 800,- => davon werden nicht angerechnet: 20 %
Verdienst: 801,- bis 1200,- => davon werden nicht angerechnet: 10 %
Wenn einer also 1000,- Euro Einkommen hat, dann werden ihm nicht angerechnet (kriegt er also zusätzlich zum ALG II Satz):
Angerechnet werden also 1000 - 260 = 740,-.
Wenn er also 300,- Miete hat und einen Bedarf von 350,-, zusammen 750,-, dann kriegt er noch 10,- ALG II.
Ab 1200 wird alles angerechnet, wenn man Kinder hat, irgendwie erst ab 1500.
So habe ich das verstanden. Bitte korrigieren, wenn es einer (wirklich) besser weiß.
Viele Grüße
Simsy
Hallo Mietze
wieviel darf man zu Hartz IV dazu verdienen?
Soviel man will, gilt auch für ALG I:
Falsch: Lese Broschüre > i : Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen!!!
Bei ALG 1 sind es 165.-.
Bei ALG I gilt:
Grenze 1
In EURO: Max 165. (Geltendmachung von Fahrtkosten: Betrag kann um diesen Wert höher sein!)
Ist der Betrag höher als 165 EURO, wird der darüberliegende Betrag vom ALG I abgezogen! Mann / Frau arbeitet dann umsonst.
Grenze 2
Max. 14 Std. 59 Min und 59 Sekunden je Woche.
Werden 15 Wochenstunden erreicht, ist dies eine Versicherungspflichtige Tätigkeit, d.h.:
Es werden Beiträge zu Lohn,- Kirchen,- Rentenversicherung usw. erhoben.
Zusätzlich gilt: Für diese Woche gibt es kein ALG I.
Der Arbeitgeber muß hierzu die Bescheinigung für Nebeneinkommen ausfüllen. ( Formblatt Nr.: BA II32 - 1.05)
Diese Tätigkeit muß auch gemeldet werden.
Die Bescheinigung muß ausgefüllt monatlich dem Amt unaufgefordert vorgelegt werden.
Nette Gruß,
Werner
Hiho,
wer hätte gedacht, dass ich mal auf die Seite von der altersschwachen Katze schlagen würde
Hallo Mietze
wieviel darf man zu Hartz IV dazu verdienen?
Soviel man will, gilt auch für ALG I:
Falsch: Lese Broschüre > i : Wissenswertes zum Thema
Nebeneinkommen!!!
Und was steht dort? Wirklich, dass man es nicht „darf“?? das würde mich sehr überraschen. Oder einfach nur, dass der Staat, wo jemand (wie die meisten Arbeitnehmer) entspechend ökonomisch selbständig ist, seine Unterstützung eben zurückschraubt?
Bei ALG 1 sind es 165.-.
Bei ALG I gilt:
Grenze 1
In EURO: Max 165. (Geltendmachung von Fahrtkosten: Betrag kann
um diesen Wert höher sein!)
Ist der Betrag höher als 165 EURO, wird der darüberliegende
Betrag vom ALG I abgezogen! Mann / Frau arbeitet dann umsonst.
Wieso umsonst? Verstehe ich jetzt nicht! Mann/Frau bekommt doch Gehalt?
Grenze 2
Max. 14 Std. 59 Min und 59 Sekunden je Woche.
Werden 15 Wochenstunden erreicht, ist dies eine
Versicherungspflichtige Tätigkeit, d.h.:
Es werden Beiträge zu Lohn,- Kirchen,- Rentenversicherung usw.
erhoben.
Jo, und ist daran so überraschend oder so dramtisch oder so falsch? Geht doch fast jedem Angestellten so…
Zusätzlich gilt: Für diese Woche gibt es kein ALG I.
Und deswegen „darf“ man also nicht voll arbeiten gehen? Merkwürdig…
Der Arbeitgeber muß hierzu die Bescheinigung für
Nebeneinkommen ausfüllen. ( Formblatt Nr.: BA II32 - 1.05)
Diese Tätigkeit muß auch gemeldet werden.
Die Bescheinigung muß ausgefüllt monatlich dem Amt
unaufgefordert vorgelegt werden.
Muss? Kann ich die Formulierung mal verlinkt haben?
Bommel
Hallo Mikesch,
diesen Spruch hast du vor einiger Zeit schonmal geäußert und ich fand ihn damals wie heute ziemlich bescheiden.
Gruß
Samira
…:::Soviel man will, gilt auch für ALG I:
Falsch: Lese Broschüre > i : Wissenswertes zum Thema
Nebeneinkommen!!!Und was steht dort? Wirklich, dass man es nicht
"darf"?? das würde mich sehr überraschen.
Oder einfach nur, dass der Staat, wo jemand (wie die meisten
Arbeitnehmer) entspechend ökonomisch selbständig ist, seine
Unterstützung eben zurückschraubt?Bei ALG 1 sind es 165.-.
Bei ALG I gilt:
Grenze 1
In EURO: Max 165. (Geltendmachung von Fahrtkosten: Betrag kann
um diesen Wert höher sein!)
Ist der Betrag höher als 165 EURO, wird der darüberliegende
Betrag vom ALG I abgezogen! Mann / Frau arbeitet dann umsonst.Wieso umsonst? Verstehe ich jetzt nicht! Mann/Frau bekommt
doch Gehalt?
>> Ganz einfach: Was oberhalb von 165 Euro liegt wird vom ALG I abgezogen! Information liegt bei Jobagentur aus.
Grenze 2
Max. 14 Std. 59 Min und 59 Sekunden je Woche.
Werden 15 Wochenstunden erreicht, ist dies eine
Versicherungspflichtige Tätigkeit, d.h.:
Es werden Beiträge zu Lohn,- Kirchen,- Rentenversicherung usw.
erhoben.Jo, und ist daran so überraschend oder so dramtisch oder so
falsch? Geht doch fast jedem Angestellten so…
> Darum geht es nicht:
Zusätzlich gilt: Für diese Woche gibt es kein ALG I.
Wenn der Verdienst höher als ALG I ist: lohnt es sich, sonst nicht!
Und deswegen „darf“ man also nicht voll
arbeiten gehen? Merkwürdig…Der Arbeitgeber muß hierzu die Bescheinigung für
Nebeneinkommen ausfüllen. ( Formblatt Nr.: BA II32 - 1.05)
Diese Tätigkeit muß auch gemeldet werden.
Die Bescheinigung muß ausgefüllt monatlich dem Amt
unaufgefordert vorgelegt werden.Muss? Kann ich die Formulierung mal verlinkt haben?
Bommel
Kannst du, nur nicht heute. Findest du aber auf den Seiten des Amtes. Alle Formulare.
Nachtrag: Ich mache dies grade und weiß deshalb Bescheid. Gehe zum Amt, informiere dich.
Gruß Werner
Das ist die einzig richtige Antwort
Hallo,
diesen Spruch hast du vor einiger Zeit schonmal geäußert und
ich fand ihn damals wie heute ziemlich bescheiden.
ich finde das ist die einzig richtige Antwort. „Bescheiden“ finde ich es vielmehr, wenn Leute Sozialleistungen in Anspruch nehmen und dann gerade soviel zu Arbeiten bereit sind, dass ihnen bloss nichts gekürzt wird. Die Frage als solches impliziert doch, dass sehr wohl mehr gearbeitet und verdient werden könnte, man dazu aber eben nicht bereit sei, da man dann zumindest zum Teil selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen würde. Also möchte man ALG kassieren und nur so viel arbeiten, dass nichts angerechnet wird = Man will mit möglichst wenig Arbeit möglichst viel Geld zur Verfügung haben. Dass für dieses Geld andere hart arbeiten müssen und von ihren Abgaben die Sozialkassen füllen, wird aber nicht berücksichtigt.
Gruß
S.J.
wieder diese Parolen…
>> Ganz einfach: Was oberhalb von 165 Euro liegt wird
vom ALG I abgezogen! Information liegt bei Jobagentur aus.
Hä? Was wird wovon von wem abgezogen?
Max. 14 Std. 59 Min und 59 Sekunden je Woche.
Werden 15 Wochenstunden erreicht, ist dies eine
Versicherungspflichtige Tätigkeit, d.h.:
Es werden Beiträge zu Lohn,- Kirchen,- Rentenversicherung usw.
erhoben.Jo, und ist daran so überraschend oder so dramtisch oder so
falsch? Geht doch fast jedem Angestellten so…> Darum geht es nicht.
Doch, denn Du hast ja behauptet, man dürfe eben nicht mehr arbeiten, das war falsch es hat lediglich sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.
Zusätzlich gilt: Für diese Woche gibt es kein ALG I.
Wenn der Verdienst höher als ALG I ist: lohnt es sich, sonst
nicht!
Oha, da haben wir wieder mal die richtige Einstellung.
Muss? Kann ich die Formulierung mal verlinkt haben?
Kannst du, nur nicht heute. Findest du aber auf den Seiten des
Amtes. Alle Formulare.
Jo, da warte ich auch drauf. ich bin übrigens sicher, dass in den Infobroschüren des Jobcenters nirgends steht, jemand dürfe nicht mehr arbeiten.
Nachtrag: Ich mache dies grade und weiß deshalb Bescheid.
Ich sehe nur Halbwissen
Gehe zum Amt, informiere dich.
ich warte lieber auf den von Dir versprochenen Link.
T.
Danke für diese Antwort.
Gruß
K.
Dazuverdienen darf man 400 Euro.
Wieso nur 400 Euro?
Verdienst: 0 bis 100,- => davon werden nicht angerechnet:
100 %
Verdienst: 101 bis 800,- => davon werden nicht angerechnet:
20 %
Verdienst: 801,- bis 1200,- => davon werden nicht
angerechnet: 10 %Wenn einer also 1000,- Euro Einkommen hat, dann werden ihm
nicht angerechnet (kriegt er also zusätzlich zum ALG II Satz):
- 100 % von 100,- = 100,-
- 20 % von 800 - 700 = 140,-
- 10 % von 1000 - 800 = 20,-
Zusammen: 260,- werden
nicht angerechnet.Angerechnet werden also 1000 - 260 = 740,-.
Wenn er also 300,- Miete hat und einen Bedarf von 350,-,
zusammen 750,-, dann kriegt er noch 10,- ALG II.Ab 1200 wird alles angerechnet, wenn man Kinder hat, irgendwie
erst ab 1500.So habe ich das verstanden. Bitte korrigieren, wenn es einer
(wirklich) besser weiß.Viele Grüße
Simsy
Hallo,
diesen Spruch hast du vor einiger Zeit schonmal geäußert und
ich fand ihn damals wie heute ziemlich bescheiden.
Was ist daran bescheiden Menschen darauf hinzuweisen, dass kein Gemeinwesen funktioniert, aus dem alle nur raus, in das aber keiner reinzahlen will? Was ist das für eine kranke Anspruchshaltung, nur soviel durch eigene - offensichtlich mögliche und zumutbare - Arbeit zu verdienen wollen, wie man dafür auch noch eine staatliche Belohnung bekommt, die von all den Deppen bezahlt wird, die sich nicht zu fein sind voll zu arbeiten, ihren Unterhalt selbst zu verdienen, und Steuern und Sozialabgaben eigentlich dafür zahlen, dass wirklich Bedürftige, die nicht die Chance haben - es vielleicht aber gerne machen würden - ihren eigenen Unterhalt selbst zu verdienen? Und ich rede hier nicht von Großverdienern die neben Villa, Sportwagen und Luxusleben die Steuern und Sozialabgaben noch locker abdrücken können, sondern von ganz normalen Arbeitnehmern, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, und froh sind, wenn sie mal eine Woche Urlaub im Harz machen können.
Wenn ich mir die Stories von Mandanten anhöre, die dringenden Personalbedarf haben, Tariflohn oder mehr zahlen würden, und dann von Leuten überschwemmt werden, die bloß eine Bestätigung für die Arge haben wollen, dass sie sich vorgestellt haben, und nicht im Traum daran denken, tatsächlich ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, weil man dann keine Zeit mehr für Schwarzarbeit hätte, und sich unter dem Strich schlechter stellen würde, dann wird mir schlecht. Und ich kann den einen Mandanten gut verstehen, der inzwischen jeden solchen Fall zur Anzeige bei der Arge bringt, weil der keinen Bock mehr hat für solche Schmarotzer Steuern zu zahlen und sich von denen gleichzeitig das Geschäft kaputt machen zu lassen (und damit die Arbeitsplätze bei ihm im Unternehmen konkret gefährden).
Musste mal gesagt werden!
die ihr alle unter meiner Antwort euch geäussert habt. Der altersschwache Kater könnte aber ruhig ein paar mehr * vertragen… 
Der Kater
schnurr,schnurr…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Arbeiten dürfen
Hallo
Und was steht dort? Wirklich, dass man es nicht
"darf"??
Wen einer einen ungünstigeren Steuersatz bekommt, wenn er 10,- Euro mehr verdient, dann würde der auch sagen, dass er diese 10,- nicht verdienen darf, obwohl das natürlich nicht verboten ist. Das ist doch völlig klar was damit gemeint ist.
Nur ist ALG II m. W. so konzipiert, dass es da keinen Sprung gibt, ab dem das Arbeiten wirklich ungünstiger ist als nicht oder weniger arbeiten (außer man arbeitet schwarz). Ich denke, dass ein Mehrverdienst auch immer ein - wenn auch geringfügiges - Mehreinkommen bedeutet.
Ein anderes Problem ist, dass nicht ganz wenige Argen ihre Klienten teilweise durch fehlerhafte Bescheide u.ä. so stark beschäftigen, dass die gar keine Zeit haben arbeiten zu gehen.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Ein anderes Problem ist, dass nicht ganz wenige Argen ihre
Klienten teilweise durch fehlerhafte Bescheide u.ä. so stark
beschäftigen, dass die gar keine Zeit haben arbeiten zu gehen.
Das ist ja mal wieder ein tolles Argument. Wer arbeiten geht, braucht doch die ARGE nicht mehr, und muss dann auch keine falschen Bescheide mehr korrigieren?!
Hallo bommel
da liegst du aber völlig falsch, es gibt mittlerweile viele 100.000 die arbeiten gehen, aber so mies bezahlt werden, dass sie trotzdem Anspruch auf H4 haben, nennt man „Aufstocker“
Der Kater
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
o.t. Aufstocker
da liegst du aber völlig falsch, es gibt mittlerweile viele
100.000 die arbeiten gehen, aber so mies bezahlt werden, dass
sie trotzdem Anspruch auf H4 haben, nennt man „Aufstocker“
Nach einer sehr interessanten (und durchaus glaubwürdigen und nachvollziehbaren) „Kontraste“-Recherche im Zusammenhang mit dem geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 € (die ich aber leider aufgrund der Komplexität des Berichts/des Sachverhaltes nicht wiedergeben kann; vielleicht findet sich das in der ARD-Mediathek) bleiben davon am Schluss noch 16.000 „echte“ Aufstocker über.
Fand ich mehr als interessant…
Gruß
Liza