Hallo!
Mich interessiert folgender Fall, eventuell kann hier Auskunft gegeben werden:
Muss man mit einer Sperre des ALG rechnen wenn eine Änderungskündigung nicht unterschrieben wird?
In diesem Fall geht es um eine erhebliche Kürzung des monatlichen Verdienstes (Kürzung 700 Euro/brutto).
Wird hier von der Arbeitsangentur begründet, man hätte eine potentielle Arbeitslosigkeit umgehen können?
Freue mich sehr auf Antworten und bedanke mich!
Gruß,
Matthias
Hi!
Muss man mit einer Sperre des ALG rechnen, wenn eine Änderungskündigung nicht unterschrieben wird?
Wird hier von der Arbeitsangentur begründet, man hätte eine potentielle Arbeitslosigkeit umgehen können?
Zweimal NEIN.
Guckst Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Das sind die Durchführungsanweisungen (DAs) der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu § 144 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit.
Ich zitiere aus DA 144.9 : „Wird eine Änderungskündigung nicht angenommen, ist dies einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers nicht gleichzusetzen. Sie zieht in diesem Fall eine Arbeitgeberkündigung nach sich oder ist mit dieser verbunden.“
Ergo: Keine Sperrzeit.
LG
Liza
hallo liza
ich habe heute aus interesse an dieser situation mit einem bekannten der bei der AA beschäftigt ist gesprochen:
er meinte es wird sehr wohl geprüft bzw. es kann zu einer sperre kommen? bin in diesem fall irgendwie trotzdem ratlos…
hast du oder andere leser einen hinweis zu diesem geschilderten fall?
gruß + danke
Hi!
ich habe heute aus interesse an dieser situation mit einem
bekannten der bei der AA beschäftigt ist gesprochen:
(Bin ich ja auch&hellip)
er meinte es wird sehr wohl geprüft bzw. es kann zu einer
sperre kommen? bin in diesem fall irgendwie trotzdem ratlos…
Ich habe Dir diesbezüglich inzwischen auf Deine Mail geantwortet (etwas ausführlicher als mein vorheriges Posting) und hoffe, etwas Klarheit in die ggf. etwas komplexer ausfallendere Arbeitsweise des zuständigen Teams Arbeitnehmer-Leistung gebracht zu haben.
Gruß
Liza