ALG Nebenjob Existenzgründerzuschuss

Liebe Experten,

Ein hypothetischer Fall:

Angestellter Arbeitnehmer geht als Nebenjob einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Jetzt wird er im Hauptberuf arbeitslos. Kann er diesen „Nebenjob“ neben dem Bezug von ALG weiter machen? Wenn er zum Ende der Bezugsdauer von ALG eine Vollexistenz draus machen will- bekommt er dann den Existenzgründerzuschuß?

Danke für Eure Antworten,
katzeolivia

Alg - Nebentätigkeit - Gründungszuschuss
Hi!

Angestellter Arbeitnehmer geht als Nebenjob einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Jetzt wird er im Hauptberuf arbeitslos. Kann er diesen „Nebenjob“ neben dem Bezug von ALG weiter machen?

Dazu siehe FAQ:2638.

Wenn er zum Ende der Bezugsdauer von ALG eine Vollexistenz draus machen will - bekommt er dann den Existenzgründerzuschuß?

Wenn, dann den sog. Gründungszuschuss.
Näheres hierzu bzw. zur Selbständigkeit findest Du unter diesem Link der BA: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25276/Navigation/zen…

LG
Liza

Hallo

Wenn er zum Ende der Bezugsdauer von ALG eine Vollexistenz draus machen will - bekommt er dann den Existenzgründerzuschuß?

Wenn, dann den sog. Gründungszuschuss.

Ich hab die Links jetzt nicht durchstudiert (zu viel Arbeit), ich möchte nur darauf hinweisen, dass es wahrscheinlich wesentlich günstiger ist, noch wärend der Bezugsdauer von ALG eine Vollexistenz draus zu machen, da es doch sonst nur dieses Einstiegsgeld gibt, wenn mich nicht alles täuscht.

Oder ist mit „zum Ende“ eher „fast am Ende“ und nicht „nach“ gemeint?

Viele Grüße
Simsy

Danke für Eure Antworten!

@simsy: Nachdem ich mich (mit Mühe, denn ich bin diesem Amtsdeutsch nur schwer gewachsen…)durch die links gelesen hab, glaube ich,man müßte mindestens 90 Tage vor Ende der Bezugsdauer von ALG in die Vollexistenz gehen. Ist das richtig?
Grundlegende Frage für mich war, ob man diese Unterstützung nur für völlig neue Geschäftseröffnung kriegt oder das schon vorher eine Weile gemacht haben darf- und ich glaube nun, man darf ??

LG
katzeolivia

Halo Olivia

@simsy: Nachdem ich mich (mit Mühe, denn ich bin diesem
Amtsdeutsch nur schwer gewachsen…)durch die links gelesen
hab, glaube ich,man müßte mindestens 90 Tage vor Ende der
Bezugsdauer von ALG in die Vollexistenz gehen. Ist das
richtig?

Ach so, das weiß ich nicht so genau, weil ich mich nicht durch die Links gelesen habe …

Grundlegende Frage für mich war, ob man diese Unterstützung
nur für völlig neue Geschäftseröffnung kriegt oder das schon
vorher eine Weile gemacht haben darf- und ich glaube nun, man
darf ??

Das weiß ich auch nicht ganz genau.
Das heißt, ich weiß schon, dass das möglich ist, ich weiß nur nicht genau, ob es nur unter bestimmten Umständen möglich ist. Das Problem dabei ist, dass das viele Sachbearbeiter nicht wissen, sondern nur sehr wenige. Und wenn sie davon nichts wissen, sagen sie ja meistens, das ginge nicht.

Ich würde mich mal bei der IHK und der Wirtschaftsförderung am Ort durchfragen. Die kennen manchmal den Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur, der da ganz genau bescheid weiß, und können einem die Nummer verraten.

Viele Grüße
Simsy

Hi Simsy,

dann werd ich mich mal nächste Woche etwas durch die Institutionen telefonieren,
Danke und viele Grüße!