Rückzahlung von ALGII

Hallo!

Wenn man bisher ALGII bekommen hat, dann anfängt zu arbeiten, aber für den Monat, den man schon arbeitet noch ALGII bekommt, da man den Lohn erst Ende des Monats erhält, verlangt das Arbeitsamt das Geld für den letzten Monat zurück, wenn das Geld tatsächlich noch im gleichen Monat auf dem Konto eingeht. Käme es am ersten des nächsten Monats, wäre das anscheinend anders, weil das Zuflussprinzip gilt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit fundamentiert dagegen zu argumentieren?

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

Hallo

Hallo!

Wenn man bisher ALGII bekommen hat, dann anfängt zu arbeiten,
aber für den Monat, den man schon arbeitet noch ALGII bekommt,
da man den Lohn erst Ende des Monats erhält, verlangt das
Arbeitsamt das Geld für den letzten Monat zurück, wenn das
Geld tatsächlich noch im gleichen Monat auf dem Konto eingeht.
Käme es am ersten des nächsten Monats, wäre das anscheinend
anders, weil das Zuflussprinzip gilt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit fundamentiert dagegen zu
argumentieren?

das ist einmal eine eindeutige gesetzliche Regelung und schon will man auch dagegen fundamentiert argumentieren :frowning: man sollte viel lieber mit dem AG reden…

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

LG
Mikesch

das ist einmal eine eindeutige gesetzliche Regelung und schon
will man auch dagegen fundamentiert argumentieren :frowning: man
sollte viel lieber mit dem AG reden…

Mit dem Arbeitgeber? Wie gesagt: wenn das Geld vom Arbeitgeber Ende des Monats bereits eigegangen ist.

das ist einmal eine eindeutige gesetzliche Regelung und schon
will man auch dagegen fundamentiert argumentieren :frowning: man
sollte viel lieber mit dem AG reden…

Also Babette, noch mal zum mitverstehen :wink:

Mit dem Arbeitgeber? Wie gesagt: wenn das Geld vom Arbeitgeber
Ende des Monats bereits eigegangen ist.

Schildere dem AG die Situation und versuche ihn dahingehend zu beeinflussen, dass Geld ebend erst am 2.des Folgemonats da sein möge… so schwer kann das doch nicht sein

Der Mikesch

Hi!

Also Babette, noch mal zum mitverstehen :wink:

Mit dem Arbeitgeber? Wie gesagt: wenn das Geld vom Arbeitgeber Ende des Monats bereits eingegangen ist.

Apropos verstehen: Mir scheint, dass es sich hier tatsächlich um die Vergangenheit handelt: Das Geld ist bereits bei A eingegangen (vielleicht Ende Juni?)!
Somit wäre A nicht geholfen, wenn der AG im nächsten Monat (Juli?) das Gehalt zu einem anderen Zeitpunkt überweisen würde, denn Alg-II-Anspruch besteht ja für diesen Monat ohnehin nicht mehr.

Oder täusche ich mich, Babette?

Gruß
Liza

Hallo

Hi!

Also Babette, noch mal zum mitverstehen :wink:

Mit dem Arbeitgeber? Wie gesagt: wenn das Geld vom Arbeitgeber Ende des Monats bereits eingegangen ist.

Apropos verstehen: Mir scheint, dass es sich hier tatsächlich
um die Vergangenheit handelt: Das Geld ist
bereits
bei A eingegangen (vielleicht Ende Juni?)!
Somit wäre A nicht geholfen,

somit wäre die ganze Debatte völlig sinnlos,wenn der Fall schon eingetreten sein sollte…

Oder täusche ich mich, Babette?

Gruß
Liza

Der Kater

Hallo Liza!

Genauso hatte ich das gemeint! ALGII ist pünktlich zu Monatsanfang auf dem Konto von A eingegangen, der Lohn (für den gleichen Monat) dann zum Monatsletzten. Nun soll das ALGII für den einen Monat zurückgezahlt werden, was nicht der Fall wäre, wenn der Lohn einen Tag später (zum Ersten des Folgemonats) auf dem Konto eingegangen wäre.
Der Unterschied von nur einem Tag schien mir paradox, deshalb wollte ich nur mal nachhaken.
Ich danke dir für’s genaue Lesen! - Kleiner Hinweis an den Kater :wink:

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Hallo

Hallo Liza!

Genauso hatte ich das gemeint! ALGII ist pünktlich zu
Monatsanfang auf dem Konto von A eingegangen, der Lohn (für
den gleichen Monat) dann zum Monatsletzten.

dann schreib sowas das nächstemal auch für ältere Katers verständlich

Ich danke dir für’s genaue Lesen! - Kleiner Hinweis an den
Kater :wink:

Der Mikesch

Dazu kommt noch anderes. Wie ist denn der Fall, wenn die Person mitten im Monat den Job bekommt. Also für den aktuellen Monat ALG bekommt und am 15. eine Beschäftigung aufnimmt. Die Firma zahlt ja nur für die Zeit im Unternehmen. Kann die Arge dann das Geld für den 1. bis 15. des Monats zurückfordern?

Dazu kommt noch anderes. Wie ist denn der Fall, wenn die
Person mitten im Monat den Job bekommt. Also für den aktuellen
Monat ALG bekommt und am 15. eine Beschäftigung aufnimmt. Die
Firma zahlt ja nur für die Zeit im Unternehmen. Kann die Arge
dann das Geld für den 1. bis 15. des Monats zurückfordern?

ist denn da was zugeflossen?? Damit beantwortet sich das von selbst

Der Mikesch