Hallo Wissende,
man nehme Folgendes an:
Eine verheiratete Frau mit einem schulpflichtigem Kind (6 Jahre) ist arbeitslos gemeldet. Nun will die Arbeitsagentur sie in eine Schulung vermitteln (Dauer: 8 Wochen, täglich 8 – 12 Uhr).
Da das Kind eingeschult wird und in den ersten Wochen die Schule auch mal vor 12:00 Uhr endet, hätte die Frau keine Betreuung für das Kind.
Die Arbeitsagentur teilt der Frau mit, dass sie das Alg I verweigert bekommt, wenn Sie nicht an der Schulung teilnimmt, egal ob das Kind betreut wird oder nicht.
Meine Frage ist: Kann die Arbeitsagentur die Frau dazu zwingen, an der Schulung teilzunehmen?
Ist es rechtens, das Alg I dann nicht auszuzahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten
MOD: Titel archivtauglich gemacht und Text formell editiert
Hallo,
Eine verheiratete Frau mit einem schulpflichtigem Kind (6 Jahre) ist arbeitslos gemeldet. Nun will die Arbeitsagentur sie in eine Schulung vermitteln (Dauer: 8 Wochen, täglich 8 – 12 Uhr).
Da das Kind eingeschult wird und in den ersten Wochen die Schule auch mal vor 12:00 Uhr endet, hätte die Frau keine Betreuung für das Kind.
Die Arbeitsagentur teilt der Frau mit, dass sie das Alg I verweigert bekommt, wenn Sie nicht an der Schulung teilnimmt, egal ob das Kind betreut wird oder nicht.
Voraussetzung für den Bezug von Alg I ist, dass der Leistungsempfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, zu gut deutsch Zeit hat einer Beschäftigung nachzugehen. In dem geschilderten Fall, ist die Frau weder von 8 – 12 Uhr noch am Nachmittag in der Lage zu arbeiten, da sie sich um das Kind kümmern muss/will.
Mal ganz ehrlich: Wenn man schon keine Zeit für einen 8-wöchigen Lehrgang hat, welchen Job will man dann annehmen? Insofern ist die Ansicht der AA nachvollziehbar.
Gruß
S.J.
MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo,
Da das Kind eingeschult wird und in den ersten Wochen die Schule auch mal vor 12:00 Uhr endet,
ich dachte, dass es die sog. „Verlässliche Grundschule“ bundesweit gibt.
In vielen Bundesländern gibt es jedenfalls die sogenannte Kernzeitbetreuung, damit Berufstätigkeit auch möglich ist.
Falls nicht, würde ich meinen, dass es sich lohnen würde, mal einen Brief an die zuständige Schulbehörde, das Ministerium und evtl.
Parteivertreter zu schreiben.
Agnes
MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert
Hi!
Die Arbeitsagentur teilt der Frau mit, dass sie das Alg I verweigert bekommt, wenn Sie nicht an der Schulung teilnimmt, egal ob das Kind betreut wird oder nicht.
Meine Frage ist: Kann die Arbeitsagentur die Frau dazu zwingen, an der Schulung teilzunehmen?
Ist es rechtens, das Alg I dann nicht auszuzahlen?
Das kommt darauf an, ob sich die Frau dem Arbeitsmarkt Vollzeit (VZ) zur Verfügung gestellt hat oder nicht bzw. für wie viele Stunden in welcher Verteilung Teilzeit (TZ).
Hat sich die Frau VZ oder TZ (mind.!) vom 7.30 – 12.30 Uhr (inkl. Fahrzeiten) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt (auf dieser Basis wird dann das Alg bezahlt), ist die Versagung des Alg durchaus rechtens und gerechtfertigt (siehe hierzu auch die Antwort von Steve).
Wenn die Frau die Schulung partout nicht antreten will (wegen der evtl. fehlenden Kinderbetreuung), bliebe der Frau hier lediglich die Möglichkeit, Ihre Verfügbarkeit(szeiten) zu verringern und dadurch eine Einbuße bei der Höhe des Alg hinzunehmen. (Hinweis: Eine solche Änderung kann nicht jede Woche oder jeden Monat erfolgen, sondern muss über einen gewissen Zeitraum konstant bleiben – sonst würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Vermittlungsmöglichkeit auf den üblichen Arbeitsmarkt seitens der AA verneint werden müssen und damit nicht nur dem Alg, sondern vermutlich der gesamten Arbeitslosigkeit die Anspruchsgrundlage entzogen werden.)
Fazit: Aller Wahrscheinlichkeit nach besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Schulung. (Es sei denn, die Frau hat sich dem Arbeitsmarkt wirklich nur für das Minimum (oder etwas mehr) von drei Stunden täglich zur Verfügung gestellt.)
Das kann sich jetzt nur noch die Frau selbst beantworten.
Gruß
Liza
Kinderbetreuung
hallo auch,
gerade mit solchen maßnahmen wird die verfügbarkeit von müttern geprüft
und die anzahl derjenigen, die sich dann freiwillig beim arbeitsamt abmelden, weil sie eigentlich gar nicht verfügbar sind, sondern nur das geld erhalten wollten, ist gar nicht mal so niedrig!
warum hat sie sich denn dann gemeldet, wenn sie nicht arbeiten gehen kann?
wenn das kind unter 10 jahre alt ist, dann zählt die zeit auch zur anrechnungszeit zur rente, wenn’s nur deshalb ist, dann kann sie sich abmelden.
wenn sie leistungen erhält, ist es nur legitim, dass geprüft wird, ob sie auch wirklich zeitlich verfügbar ist.
eine kinderbetreuung während der maßnahme wird vom amt bezahlt. vielleicht findet sich eine freundin, nachbarin, die bereit ist, für die dauer der maßnahme die betreuung zu übernehmen?
gruß
paragraphenmaus
Hi
ich kann nur in die selbe Kerbe hauen. Sie hat sich nicht arbeitslos, sondern arbeitsuchend gemeldet. Wenn sie keine Zeit zum Arbeiten hat…
B
Hallo Wissende,
vielen Dank für eure Antworten!
Hab noch eine Frage am Rande zu diesem fiktiven Fall:
Man nehme an: Die Arbeitsagentur hat bisher noch keine Mühen unternommen, der Frau eine Arbeit zu besorgen. Wieso wird diese dann in eine Schulung gesetzt, um besser vermittelbar zu sein, obwohl die Vermittelbarkeit noch gar nicht überprüft wurde (da Arbeitsstellen in diesem Bereich ausreichend vorhanden sind)?
Vielen Dank und viele Grüße
Arbeitslos - Arbeitsuchend
Hi!
Sie hat sich nicht arbeitslos, sondern arbeitsuchend gemeldet.
??? Natürlich ist sie arbeitslos gemeldet, sonst würde sie kein Alg erhalten!
Nur arbeitsuchend zu sein hingegen ist 'ne relativ unverpflichtende Sache.
Man hat kein Recht auf irgendwelche Leistungen oder Anrechnungszeiten, aber is auch zu nix verpflichtet.
Und wer seine Arbeitsuchend-Meldung nicht alle drei Monate erneuert, wird einfach wieder aus dem System abgemeldet.
Gruß
Liza
Hallo Stephan,
Man nehme an: Die Arbeitsagentur hat bisher noch keine Mühen unternommen, der Frau eine Arbeit zu besorgen.
ich finde es immer wieder sehr erschreckend und faszinierend zugleich, dass viele die irrige Meinung haben, dass die Arbeitsagentur alleinig dazu verpflichtet ist, dem Arbeitslosen einen Job zu besorgen.
Falsch gedacht: Der Arbeitslose ist in der Pflicht sich einen neuen Job zu besorgen! Ist die Frau in diesem fiktiven Fall diesbezüglich schon tätig geworden? Sprich: Hat sie sich Stellenangebote rausgesucht und hat Bewerbungen geschrieben? Hat sie Initiativbewerbungen gestartet?
Gruß
Samira
1 „Gefällt mir“
Hi
??? Natürlich ist sie arbeitslos gemeldet,
sonst würde sie kein Alg erhalten!
aha… wenn du meinst.
Die Agentur benutzt meine Formulierung…
http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-H/Limb…
B
Hallo,
lies mal bitte richtig, dann wirst du eventuell selber drauf kommen.
Zwischen dem hier geschilderten Fall und der Situation, die im Artikel der Arbeitsagentur gemeint ist, besteht ein eklatanter Unterschied. Na, rate mal welcher.
Gruß
Samira
Hallo
Die Arbeitsagentur hat bisher noch keine Mühen unternommen, der Frau eine Arbeit zu besorgen.
Und ich hoffe die Dame hat etwas unternommen (??), eine Arbeit zu finden.
Hin und wieder checken die Arbeitsagenturn das nämlich und verlangen die Nachweise sämtlicher Bewerbungen und Absagen (wo, wann, was).
Wieso wird diese dann in eine Schulung gesetzt, um besser vermittelbar zu sein, obwohl die Vermittelbarkeit noch gar nicht überprüft wurde
Na weil’s offensichtlich ist, da sie immer noch keinen Job hat!! Die Arbeitsagentur will also unterstützen und helfen. So sehe ich das–
(da Arbeitsstellen in diesem Bereich ausreichend vorhanden sind)
Sind es wirklich?? Warum arbeitet die Dame dann nicht? Das versteh ich jetzt wirklich nicht!
Grüße
Jasmin
2 „Gefällt mir“
lies mal bitte richtig, dann wirst du eventuell selber drauf
kommen.
Zwischen dem hier geschilderten Fall und der Situation, die im
Artikel der Arbeitsagentur gemeint ist, besteht ein eklatanter
Unterschied. Na, rate mal welcher.
Hi
Der Fall ist mE völlig irrelevant. Arbeitslos ist man oder wird man, und man meldet sich bei der Agentur arbeitsuchend. Wer nicht nach Arbeit sucht, fällt afaik nicht unter Alg2, oder. Aber is mir wurscht, von mir aus meldet ihr euch arbeitslos.
B
Hallo,
du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden.
Hi
Der Fall ist mE völlig irrelevant.
Es IST relevant.
Arbeitslos ist man oder
wird man, und man meldet sich bei der Agentur arbeitsuchend.
So jetzt zum Mitschreiben. Der Fall der hier gepostet wurde, erzählt von einer ARBEITSLOSEN, die MOMENTAN KEINE ARBEIT HAT. Sie ist also arbeitslos gemeldet.
In der von dir verlinkten Veröffentlichung geht es darum, dass Leute, die NOCH IN ARBEIT STEHEN aber wissen, dass sie BALD arbeitslos werden sich schonmal ARBEITSSUCHEND melden sollen um möglichst nahtlos arbeiten gehen zu können. Erst, wenn sie keinen Job mehr haben würde diese sich dann ARBEITSLOS melden.
Wer nicht nach Arbeit sucht, fällt afaik nicht unter Alg2,
oder. Aber is mir wurscht, von mir aus meldet ihr euch
arbeitslos.
B
So, jetzt alles klärchen?
Gruß
Samira
2 „Gefällt mir“
Danke! Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. 
Arbeitslos ist man oder wird man, und man meldet sich bei der Agentur arbeitsuchend.
Man weiß, dass man arbeitslos wird und meldet sich bei Agentur vorsorglich schon mal arbeitsuchend. (U. a. um seiner frühzeitigen Meldepflicht nach § 37b SGB III nachzukommen; aber vielleicht hat die AA ja auch schon in dieser sog. „Aktionszeit“ einen Job für einen?! Man weiß ja nie…)
Zur Definition und Unterscheidung von „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“ empfehle ich die intensive Lektüre der §§ 15, 16 (1), 37b, 117 (1) Nr. 1, 118 (1), 119, 122 (1) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__15.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__16.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37b.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__117.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__118.html
[http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.htmlhttp://b…](http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/ 119.htmlhttp://bundesrecht.juris.de/sgb_3/ 122.html)
Gruß
Liza
P.S. als MOD: Ja, ich weiß: Ich habe das ot-Thema selbst aufgemacht. (Konnte ja nicht ahnen, dass dieses Thema derartige Kreise zieht…)
Aber jetzt ist auch mal Schluss! Bei weiteren Fragen zum Thema „Arbeitslos – Arbeitsuchend“ bitte neuen Thread aufmachen! Danke.