Hi!
Person X ist arbeitslos seit April '08, bezieht Alg I und bekommt aus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung (welche unter 15 Std./Woche bleibt) ein wenig dazu.
Erst mal gut. 
Person X weiß auch, dass alles, was über den Freibetrag (165,00 €) verdient wird, auf das Alg I angerechnet wird.
Jupp.
Mitte Juni bekam Person X einen Bescheid über eine mögliche Sperrzeit wegen „Nichterscheinens zu einem persönlichen Termin“. Dem daraus folgende Widerspruch wurde Mitte Juli stattgegeben.
Okay.
In dieser Zeit wurde kein Alg I gezahlt, worauf Person X
dachte, dass es mit dem Widerspruch zusammenhing.
Person X dachte das, da es von der AA auf die Frage, was mit dem Alg I sei und wann es ausgezahlt würde, keine andere Auskunft gab, als die auf den Widerspruch.
Diese Vermutung wäre, wenn die Schilderung nicht weiterginge, wohl auch durchaus zutreffend.
Dies zog sich bis Ende Juli/Anfang August hin (zum zweiten Mal kein Alg I bekommen), worauf Person X endlich eine Antwort bekam, und zwar, dass das Alg I eingestellt wurde zu „Mitte Mai“, mit der Begründung, dass in zwei Kalenderwochen über die 15 Stunden gearbeitet wurde.
Hallo?
Ich ahne da was…
Ich habe beruflich ja ständig mit diesen NEK-Bescheinigungen zu tun. Und die häufigste Ursache, das Alg mit dieser Begründung einzustellen, ist, dass der NEK-AG – entweder aus Fahrlässigkeit (weil mal wieder irrtümlich die Monatsstundenzahl statt der wöchentlichen eingetragen wurde…) oder weil es tatsächlich den Tatsachen entsprach – dort bescheinigt, dass der Leistungsempfänger (LE) in mind. einer Woche 15 oder mehr Stunden gearbeitet hat.
Inwieweit jetzt was zutrifft (Schusseligkeit/Unwissenheit des AG oder tatsächliche Überschreitung der erlaubten 14,99… Std./Wo.) wird niemand ohne Akteneinsicht und/oder Rücksprache mit dem AG sagen können.
Keine zwei Tage später flatterten Unmengen an Briefen von der AA ins Haus. Gegenstand waren natürlich Rückforderungen, u. a. auch einer über die Erstattung von KV-/RV-Beiträgen, wo Person X sich bis zu einem Termin dazu äußern kann, ob diese nun erstattet werden müssen oder nicht.
Also war es eigentlich nur der Rüfo-Bescheid für das Alg, und für die KV/PV (RV doch eigentlich nicht; ist Person X über die AA privat rentenversichert?) war es erst mal „nur“ eine Anhörung (dass, wenn Person X sich nicht bis zu Termin tt.mm.jj dazu eingelassen hat, dann auch noch KV und PV zurückgefordert wird), oder?!
-> Wenn Person X sicher ist, dass sie in keiner Woche 15 oder mehr Stunden gearbeitet hat, sofort gegen Bescheid(e) Widerspruch einlegen. (Nur gegen Bescheide, nicht aber gegen Anhörungen kann Widerspruch eingelegt werden!)
Einen Tag später erhält Person X von seiner „ehemaligen“(?) Krankenkasse Post, dass die AA die Leistung zu Ende Mai eingestellt hätte, also dementsprechend eine Abmeldung.
Jupp. Abmeldung erfolgte durch die AA wegen der Rüfo.
Heißt das jetzt, dass Person X unwissend ab Ende Mai nicht mehr krankenversichert ist?
Unwissend insofern, dass man davon nix wusste, weil der Abmeldungsbescheid erst jetzt bei Person X eingegangen ist?!
Das hat halt mit der rückwirkenden Abmeldung aus dem Leistungsbezug zu tun.
Person war jedoch nach § 19 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html) bis 30.06.08 nachversichert (sofern die Abmeldung aus dem L-Bezug zum 31.05.08 erfolgte).
Person X hat auch versucht einen persönlichen Termin deswegen zu bekommen, worauf er als Antwort bekam, für solche Angelegenheiten gäbe es keine persönlichen Gespräche, sondern nur Rückrufe.
Es kann durchaus sein, dass das in der für Person X zuständigen AA so geregelt ist, dass erst mal grundsätzlich keine telefonischen Terminierungen möglich sind. Das wäre nicht unnormal.
Aber was spräche dagegen, einen Rückruf zu vereinbaren? Zurückrufen tut in der Regel der zuständige Leistungssachbearbeiter. (Der bekommt vom Service Center ein Ticket, dass er das machen soll. RR-Zeitraum beträgt i.d.R. 2 – 7 Tage. (Ja, ich weiß…)) Und evtl.(!) lässt der sich ja auf ein persönliches Gespräch ein?
Person X hängt nun irgendwie in der Luft und weiß nicht, was sie noch alles machen soll. Sie weiß nicht mal, ob nun das gesamte Alg I erloschen ist oder nur teilweise.
Es ist bei einer solchen Rüfo nicht alles erloschen!
Deswegen: Sofort (Montag) zur AA gehen und sich erneut arbeitslos melden, sonst erhält man auch in Zukunft kein Alg!!! Mit Antrag und allem drum und dran.
Dort Situation nochmals schildern; ggf. schreiben auch die dem Leistungs-SB ein RR-Ticket! Was mit den Zeitraum vom 01.06. – 10.08.08 ist, kann man nach der erneuten Antragstellung auch noch klären! Aber so ist wenigstens erst mal für die Zukunft (bis zum regulären Alg-Anspruchsende) der Lebensunterhalt gesichert.
Tipp: Sich erkundigen (oder, sofern man es selber weiß, das Datum nennen oder noch besser nachweisen), wann man das letzte Mal in der AA vorgesprochen hat (wegen was auch immer); das wird immer im PC dokumentiert (sollte es zumindest…). Wenn dies in der Zeit vom 01.06. – 10.08.08 der Fall war, kann evtl. ab diesem früheren Datum eine Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitslosmeldung angenommen werden (und damit ein Alg-Anspruch rückwirkend entstehen) – das muss aber i.d.R. vom zuständigen Arbeitsvermittler anerkannt werden (nicht von der Eingangszonenkraft). Also, auf jeden soll Person X Fall nachfragen!
LG
Liza
MOD: Text analog zu Ursprungsposting editiert