Kein Leistungsanspruch mehr auf Alg I?

Hallo zusammen,

hier folgender Fall:

Person X ist arbeitslos seit April '08, bezieht Alg I und bekommt aus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung (welche unter 15 Std./Woche bleibt) ein wenig dazu.
Person X weiß auch, dass alles, was über den Freibetrag (165,00 €) verdient wird, auf das Alg I angerechnet wird.

Mitte Juni bekam Person X einen Bescheid über eine mögliche Sperrzeit wegen „Nichterscheinens zu einem persönlichen Termin“. Dem daraus folgende Widerspruch wurde Mitte Juli stattgegeben.
In dieser Zeit wurde kein Alg I gezahlt, worauf Person X dachte, dass es mit dem Widerspruch zusammenhing.
Person X dachte das, da es von der AA auf die Frage, was mit dem Alg I sei und wann es ausgezahlt würde, keine andere Auskunft gab, als die auf den Widerspruch.

Dies zog sich bis Ende Juli/Anfang August hin (zum zweiten Mal kein Alg I bekommen), worauf Person X endlich eine Antwort bekam, und zwar, dass das Alg I eingestellt wurde zu „Mitte Mai“, mit der Begründung, dass in zwei Kalenderwochen über die 15 Stunden gearbeitet wurde. Hallo?

Keine zwei Tage später flatterten Unmengen an Briefen von der AA ins Haus. Gegenstand waren natürlich Rückforderungen, u. a. auch einer über die Erstattung von KV-/RV-Beiträgen, wo Person X sich bis zu einem Termin dazu äußern kann, ob diese nun erstattet werden müssen oder nicht.

Einen Tag später erhält Person X von seiner „ehemaligen“(?) Krankenkasse Post, dass die AA die Leistung zu Ende Mai eingestellt hätte, also dementsprechend eine Abmeldung.
Heißt das jetzt, dass Person X unwissend ab Ende Mai nicht mehr krankenversichert ist?

Person X hat auch versucht einen persönlichen Termin deswegen zu bekommen, worauf er als Antwort bekam, für solche Angelegenheiten gäbe es keine persönlichen Gespräche, sondern nur Rückrufe.

Person X hängt nun irgendwie in der Luft und weiß nicht, was sie noch alles machen soll. Sie weiß nicht mal, ob nun das gesamte Alg I erloschen ist oder nur teilweise. Dies geht leider auch nicht aus der Post von der AA hervor.

MOD: Artikel formell editiert

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

Deine Person X, wie du sie nennst, hat durchaus erst mal keinen Anspruch auf Alg I, da es abzusehen und evtl. zu klären ist, wie hoch der Freibetrag bei der Person X ist. Das ist von Stadt/Bundesland meistens unterschiedlich.

Wie ist das mit dem 15 Stunden, hat die Person X diese in der Woche geleistet oder im Monat? Hat er diese Tätigkeit bei seinem PAP (Persönlichen Ansprechpartner) gemeldet?

Er ist nicht unwissentlich von der Krankenkasse abgemeldet, da er ja ein Schreiben hierüber bekommen hat. Aber keine Angst, im Notfall, ist jedes Krankenhaus verpflichtet, diese Person X zu versorgen.

Wie ist das mit der Rückforderung, woher will die Arbeitsagentur denn wissen, wie viel die zurückfordern sollen? Es fehlen einfach noch zu viele Details, um dir einen anständigen Tipp geben zu können, um gegen die ARGE vorgehen zu können.

Gruß
david

MOD: Text formell editiert (@david: Laut Netiquette ist auch Rechtschreibung zu achten!)

Hi!

Sorry, dass Folgende recht ungehalten klingt, aber ich kann darin nicht die geringste Hilfestellung erkennen! Eher im Gegenteil. Vielmehr scheint Person X schon jetzt mehr zu wissen als Du.

wie hoch der Freibetrag bei der Person X ist. Das ist von Stadt/Bundesland meistens unterschiedlich.

So ein Schwachfug! Vielleicht solltest Du Dir mal § 141 (1) + (2)SGB III durchlesen (-> http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__141.html), und zum noch besseren Verständnis auch noch die entsprechenden Passagen in der DA zu § 141 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…)!

(Übrigens sind nicht nur die _Alg-I-Nebeneinkommens_freibeträge bundeseinheitlich geregelt, sondern sowohl die NEK- als auch die Vermögensfreibeträge für Alg II. Das nur nebenbei.)

Wie ist das mit dem 15 Stunden, hat die Person X diese in der Woche geleistet oder im Monat?

Äh, es ist der Person bereits bekannt, wie hoch die wöchentliche NEK-Arbeitszeit betragen darf, nämlich unter 15 Stunden.

Hat er diese Tätigkeit bei seinem PAP (Persönlichen Ansprechpartner) gemeldet?

Das glaube ich kaum – hat ein _Alg-I-_Empfänger doch gar keinen solchen…

Er ist nicht unwissentlich von der Krankenkasse abgemeldet, da er ja ein Schreiben hierüber bekommen hat.

Natürlich weiß die Person, dass sie bei der KK abgemeldet worden ist – durch das eben von Dir genannte Schreiben. Und weiter???

Aber keine Angst, im Notfall, ist jedes Krankenhaus verpflichtet, diese Person X zu versorgen.

Die einzige vernünftige Antwort in Deinem Posting. Aber leider dem Grundproblem auch nicht wirklich dienlich…

Wie ist das mit der Rückforderung, woher will die Arbeitsagentur denn wissen, wie viel die zurückfordern sollen?

Indem sie rechnet…??!!

Es fehlen einfach noch zu viele Details, um dir einen anständigen Tipp geben zu können, um gegen die ARGE vorgehen zu können.

Nein. Das Problem ist, dass Du einfach fachlich nicht in der Lage scheinst, einen anständigen Tipp zu geben!
Das sieht man schon daran, dass Person X nicht gegen die ARGE vorgehen muss, sondern gegen die Arbeitsagentur! (ARGE = Alg II, AA = Alg I)

Gruß
Liza

Hi!

Person X ist arbeitslos seit April '08, bezieht Alg I und bekommt aus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung (welche unter 15 Std./Woche bleibt) ein wenig dazu.

Erst mal gut. :smile:

Person X weiß auch, dass alles, was über den Freibetrag (165,00 €) verdient wird, auf das Alg I angerechnet wird.

Jupp.

Mitte Juni bekam Person X einen Bescheid über eine mögliche Sperrzeit wegen „Nichterscheinens zu einem persönlichen Termin“. Dem daraus folgende Widerspruch wurde Mitte Juli stattgegeben.

Okay.

In dieser Zeit wurde kein Alg I gezahlt, worauf Person X
dachte, dass es mit dem Widerspruch zusammenhing.
Person X dachte das, da es von der AA auf die Frage, was mit dem Alg I sei und wann es ausgezahlt würde, keine andere Auskunft gab, als die auf den Widerspruch.

Diese Vermutung wäre, wenn die Schilderung nicht weiterginge, wohl auch durchaus zutreffend.

Dies zog sich bis Ende Juli/Anfang August hin (zum zweiten Mal kein Alg I bekommen), worauf Person X endlich eine Antwort bekam, und zwar, dass das Alg I eingestellt wurde zu „Mitte Mai“, mit der Begründung, dass in zwei Kalenderwochen über die 15 Stunden gearbeitet wurde.
Hallo?

Ich ahne da was…
Ich habe beruflich ja ständig mit diesen NEK-Bescheinigungen zu tun. Und die häufigste Ursache, das Alg mit dieser Begründung einzustellen, ist, dass der NEK-AG – entweder aus Fahrlässigkeit (weil mal wieder irrtümlich die Monatsstundenzahl statt der wöchentlichen eingetragen wurde…) oder weil es tatsächlich den Tatsachen entsprach – dort bescheinigt, dass der Leistungsempfänger (LE) in mind. einer Woche 15 oder mehr Stunden gearbeitet hat.

Inwieweit jetzt was zutrifft (Schusseligkeit/Unwissenheit des AG oder tatsächliche Überschreitung der erlaubten 14,99… Std./Wo.) wird niemand ohne Akteneinsicht und/oder Rücksprache mit dem AG sagen können.

Keine zwei Tage später flatterten Unmengen an Briefen von der AA ins Haus. Gegenstand waren natürlich Rückforderungen, u. a. auch einer über die Erstattung von KV-/RV-Beiträgen, wo Person X sich bis zu einem Termin dazu äußern kann, ob diese nun erstattet werden müssen oder nicht.

Also war es eigentlich nur der Rüfo-Bescheid für das Alg, und für die KV/PV (RV doch eigentlich nicht; ist Person X über die AA privat rentenversichert?) war es erst mal „nur“ eine Anhörung (dass, wenn Person X sich nicht bis zu Termin tt.mm.jj dazu eingelassen hat, dann auch noch KV und PV zurückgefordert wird), oder?!
-> Wenn Person X sicher ist, dass sie in keiner Woche 15 oder mehr Stunden gearbeitet hat, sofort gegen Bescheid(e) Widerspruch einlegen. (Nur gegen Bescheide, nicht aber gegen Anhörungen kann Widerspruch eingelegt werden!)

Einen Tag später erhält Person X von seiner „ehemaligen“(?) Krankenkasse Post, dass die AA die Leistung zu Ende Mai eingestellt hätte, also dementsprechend eine Abmeldung.

Jupp. Abmeldung erfolgte durch die AA wegen der Rüfo.

Heißt das jetzt, dass Person X unwissend ab Ende Mai nicht mehr krankenversichert ist?

Unwissend insofern, dass man davon nix wusste, weil der Abmeldungsbescheid erst jetzt bei Person X eingegangen ist?!
Das hat halt mit der rückwirkenden Abmeldung aus dem Leistungsbezug zu tun.
Person war jedoch nach § 19 (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html) bis 30.06.08 nachversichert (sofern die Abmeldung aus dem L-Bezug zum 31.05.08 erfolgte).

Person X hat auch versucht einen persönlichen Termin deswegen zu bekommen, worauf er als Antwort bekam, für solche Angelegenheiten gäbe es keine persönlichen Gespräche, sondern nur Rückrufe.

Es kann durchaus sein, dass das in der für Person X zuständigen AA so geregelt ist, dass erst mal grundsätzlich keine telefonischen Terminierungen möglich sind. Das wäre nicht unnormal.
Aber was spräche dagegen, einen Rückruf zu vereinbaren? Zurückrufen tut in der Regel der zuständige Leistungssachbearbeiter. (Der bekommt vom Service Center ein Ticket, dass er das machen soll. RR-Zeitraum beträgt i.d.R. 2 – 7 Tage. (Ja, ich weiß…)) Und evtl.(!) lässt der sich ja auf ein persönliches Gespräch ein?

Person X hängt nun irgendwie in der Luft und weiß nicht, was sie noch alles machen soll. Sie weiß nicht mal, ob nun das gesamte Alg I erloschen ist oder nur teilweise.

Es ist bei einer solchen Rüfo nicht alles erloschen!
Deswegen: Sofort (Montag) zur AA gehen und sich erneut arbeitslos melden, sonst erhält man auch in Zukunft kein Alg!!! Mit Antrag und allem drum und dran.
Dort Situation nochmals schildern; ggf. schreiben auch die dem Leistungs-SB ein RR-Ticket! Was mit den Zeitraum vom 01.06. – 10.08.08 ist, kann man nach der erneuten Antragstellung auch noch klären! Aber so ist wenigstens erst mal für die Zukunft (bis zum regulären Alg-Anspruchsende) der Lebensunterhalt gesichert.

Tipp: Sich erkundigen (oder, sofern man es selber weiß, das Datum nennen oder noch besser nachweisen), wann man das letzte Mal in der AA vorgesprochen hat (wegen was auch immer); das wird immer im PC dokumentiert (sollte es zumindest…). Wenn dies in der Zeit vom 01.06. – 10.08.08 der Fall war, kann evtl. ab diesem früheren Datum eine Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitslosmeldung angenommen werden (und damit ein Alg-Anspruch rückwirkend entstehen) – das muss aber i.d.R. vom zuständigen Arbeitsvermittler anerkannt werden (nicht von der Eingangszonenkraft). Also, auf jeden soll Person X Fall nachfragen!

LG
Liza

MOD: Text analog zu Ursprungsposting editiert