Student und Alg I

Hallo,

mal angenommen, der Peter ist Student und hat nebenbei für 800 € monatlich vom 01.03.06 – 28.02.08 gearbeitet. Am 31.08.08 ist der Peter fertig mit seinem Studium, hat aber noch keine Arbeit und meldet sich zum 01.09.08 arbeitslos.

Nun ist dem Peter bekannt, dass zur Berechnung der Höhe des Alg I der Verdienst der letzten 12 Monate wichtig ist.

Wird dem Peter also sein Verdienst vom 01.09.07 – 01.09.08 zur Berechnung herangezogen, er also dann nur 6 Monate für diese Berechnung gearbeitet und er somit einen Durchschnittsverdienst von 400 € hat?

Gruß
Arnim

MOD: in Titel und Text „AG I“ in „Alg I“ geändert

Fragen über Fragen …
… ohne deren Beantwortung eine korrekte und vollständige Beantwortung Deiner Frage nicht möglich ist.

Hi!

1. Erst schreibst Du:

mal angenommen, der Peter ist Student und hat nebenbei für 800 € monatlich vom 01.03.06 – 28.02.08 gearbeitet.

Aber im letzten Absatz steht dann:

Wird dem Peter also sein Verdienst vom 01.09.07 – 01.09.08 zur Berechnung herangezogen, er also dann nur 6 Monate für diese Berechnung gearbeitet und er somit einen Durchschnittsverdienst von 400 € hat?

(Hervorhebungen durch mich)
Kann ich das dann so verstehen, dass Peter zwar durchgängig angestellt war, aber es auch Monate gab, in denen er nicht gearbeitet hat?
Und in den Monaten, in denen er dann gearbeitet hat, hat er 800 € bekommen?!
Sonst verstehe ich den letzten Absatz nicht.

2. Falls ich den letzten Absatz richtig interpretiere und in der Zeit vom 01.09.07 – 31.08.08 nur 6 Monate gearbeitet wurden: Wie viele Monate wurde denn in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit (01.09. 06  – 31.08.08) insgesamt gearbeitet?

3. Sind die 800 €/Monat brutto oder netto? Befand sich Peter also in der sozialversicherungsrechtlichen Gleitzone (400,01 – 800,00 € brutto/Monat)?
Oder auch kurz und knapp: Bestand für Peter Sozialversicherungspflicht (Einzahlung in KV, PV, RV, AV)?

Nun ist dem Peter bekannt, dass zur Berechnung der Höhe des Alg I der Verdienst der letzten 12 Monate wichtig ist.

Als Brutto-Alg (das sog. Bemessungsentgelt) wird der durchschnittliche Brutto-Verdienst (grundsätzlich) der letzten 12 Monate des AN berechnet.

Mehr kann hierzu erst gesagt werden (falls dann überhaupt noch nötig), wenn obige Fragen beantwortet wurden.

Gruß
Liza

Hallo.

1. Erst schreibst Du:

mal angenommen, der Peter ist Student und hat nebenbei für 800 € monatlich vom 01.03.06 – 28.02.08 gearbeitet.

Aber im letzten Absatz steht dann:

Wird dem Peter also sein Verdienst vom 01.09.07 – 01.09.08 zur Berechnung herangezogen, er also dann nur 6 Monate für diese Berechnung gearbeitet und er somit einen Durchschnittsverdienst von 400 € hat?

(Hervorhebungen durch mich)
Kann ich das dann so verstehen, dass Peter zwar durchgängig angestellt war, aber es auch Monate gab, in denen er nicht gearbeitet hat?

Upps, da habe ich mich wirklich unverständlich ausgedrückt.
Also, der Peter hatten eine Zeitvertrag vom 01.03.06 – 28.02.08. Die Befristung lief am 28.02.08 aus. Er hat danach nicht mehr gearbeitet.

Und in den Monaten, in denen er dann gearbeitet hat, hat er 800 € bekommen?!

Nicht immer, s. u.

3. Sind die 800 €/Monat brutto oder netto? Befand sich Peter also in der sozialversicherungsrechtlichen Gleitzone (400,01 – 800,00 € brutto/Monat)?
Oder auch kurz und knapp: Bestand für Peter Sozialversicherungspflicht (Einzahlung in KV, PV, RV, AV)?

Peters Verdienst wurde immer pro Stunde abgerechnet. Dadurch hat er mal mehr, mal weniger im Monat als brutto 800 € gehabt. In den Semesterferien hat er auch mehr gearbeitet, hat aber immer nur RV bezahlt.
Vom 14.12.07 – 28.02.08 hat er dann mehr als 20 Stunden gearbeitet und war somit für diese Zeit voll sozialversicherungspflichtig.

Gruß, Fred

Vom 14.12.07 - 28.02.08 hat er dann mehr als 20 STunden
gearbeitet und war somit für diese Zeit voll
Sozialversicherungspflichtig.

ähhh, alg1 gibt es doch nur wenn mindestens 12monate eingezahlt worden sind…

und das sind doch nur 3monate…

oder sehe ich da was falsch?

Antworten :smile:
Hi!

Upps, da habe ich mich wirklich unverständlich ausgedrückt.
Also, der Peter hatten eine Zeitvertrag vom 01.03.06 – 28.02.08. Die Befristung lief am 28.02.08 aus. Er hat danach nicht mehr gearbeitet.

Nein, Du hast Dich glaub’ ich korrekt ausgedrückt, aber ich habe das mit dem 28.02.08 überlesen!

Peters Verdienst wurde immer pro Stunde abgerechnet. Dadurch hat er mal mehr, mal weniger im Monat als brutto 800 € gehabt. In den Semesterferien hat er auch mehr gearbeitet, hat aber immer nur RV bezahlt.
Vom 14.12.07 – 28.02.08 hat er dann mehr als 20 Stunden gearbeitet und war somit für diese Zeit voll sozialversicherungspflichtig.

Und volle SV-Pflicht bestand im Zeitraum 01.09.06 – 28.02.08 ausschließlich vom 14.12.07 – 28.02.08??

Wenn dem tatsächlich so sein sollte, wurde KEIN Alg-Anspruch erworben!

Der Peter müsste dann Alg II beantragt werden, wenn er Geld haben möchte.
Die Anspruchsvoraussetzungen für Alg II finden sich in FAQ:1743.

LG
Liza

Frage zu Antworten :smile:
Hallo,

(…)

Und volle SV-Pflicht bestand im Zeitraum
01.09.06 – 28.02.08
ausschließlich vom 14.12.07 – 28.02.08??

Wenn dem tatsächlich so sein sollte, wurde KEIN Alg-Anspruch
erworben!

Werden denn in der Gleitzone keine Abgaben vom AN zur Sozialversicherung gemacht?

Fred

Werden denn in der Gleitzone keine Abgaben vom AN zur Sozialversicherung gemacht?

Nein. Du lernst hier gerade den Unterschied zwischen Arbeits verhältnis und Beschäftigungs verhältnis kennen…

Hallo Liza,

Werden denn in der Gleitzone keine Abgaben vom AN zur Sozialversicherung gemacht?

Nein. Du lernst hier gerade den Unterschied zwischen
Arbeits verhältnis und
Beschäftigungs verhältnis kennen…

könntest Du mir dies bitte erklären? Ich wollte nämlich schon schreiben, dass (weil ich das selber mal ausgerechnet habe) auch bei Einkommen in der Gleitzone Sozialversicherungsbeiträge, mithin auch die Arbeitslosenversicherung, gezahlt werden (nur andere Berechnung, mit dem Faktor F). Bin aber über Freds Aussage, er habe nur RV gezahlt, gestolpert und dachte: „Mal Abwarten, was Liza dazu schreibt“…Und siehe da, es ist anders (puh, wenigstens nix Falsches geschrieben :wink:)

Hängt das mit seinem Studentenstatus zusammen? Konnte Fred sich „aussuchen“, was er an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen wollte?

Lieben Gruß

Trillian

die meisten arbeitgeber stellen doch deswegen so gerne studis ein, weil sie bis 20wochenstunden keine sozialabgaben zahlen müssen…

und wenn keine 12 monate arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden, dann sehe ich kein alg I

egal ob angestellt oder nicht, das zahlen zählt…