Fragen über Fragen …
… ohne deren Beantwortung eine korrekte und vollständige Beantwortung Deiner Frage nicht möglich ist.
Hi!
1. Erst schreibst Du:
mal angenommen, der Peter ist Student und hat nebenbei für 800 € monatlich vom 01.03.06 – 28.02.08 gearbeitet.
Aber im letzten Absatz steht dann:
Wird dem Peter also sein Verdienst vom 01.09.07 – 01.09.08 zur Berechnung herangezogen, er also dann nur 6 Monate für diese Berechnung gearbeitet und er somit einen Durchschnittsverdienst von 400 € hat?
(Hervorhebungen durch mich)
Kann ich das dann so verstehen, dass Peter zwar durchgängig angestellt war, aber es auch Monate gab, in denen er nicht gearbeitet hat?
Und in den Monaten, in denen er dann gearbeitet hat, hat er 800 € bekommen?!
Sonst verstehe ich den letzten Absatz nicht.
2. Falls ich den letzten Absatz richtig interpretiere und in der Zeit vom 01.09.07 – 31.08.08 nur 6 Monate gearbeitet wurden: Wie viele Monate wurde denn in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit (01.09. 06 – 31.08.08) insgesamt gearbeitet?
3. Sind die 800 €/Monat brutto oder netto? Befand sich Peter also in der sozialversicherungsrechtlichen Gleitzone (400,01 – 800,00 € brutto/Monat)?
Oder auch kurz und knapp: Bestand für Peter Sozialversicherungspflicht (Einzahlung in KV, PV, RV, AV)?
Nun ist dem Peter bekannt, dass zur Berechnung der Höhe des Alg I der Verdienst der letzten 12 Monate wichtig ist.
Als Brutto-Alg (das sog. Bemessungsentgelt) wird der durchschnittliche Brutto-Verdienst (grundsätzlich) der letzten 12 Monate des AN berechnet.
Mehr kann hierzu erst gesagt werden (falls dann überhaupt noch nötig), wenn obige Fragen beantwortet wurden.
Gruß
Liza