Alg II, Elterngeld und Zuverdienst

Hallo Ihr Lieben,

mal angenommen, eine junge Frau bekommt ein Baby und hat bis zur Entbindung die Schule noch besucht, war also ohne Einkommen, außer Schüler-BAföG.
Nun bekommt sie Elterngeld und Alg II.

Sie möchte einen Nebenjob ca. 15 Std./Woche + 5 €/Std. annehmen. Wie sähe es da mit der Anrechnung aus? Im WWW findet man leider nur Fälle mit Einkommen vorher.

Danke im Voraus!

Hi!

Sie möchte einen Nebenjob ca. 15 Std./Woche + 5 €/Std. annehmen. Wie sähe es da mit der Anrechnung aus?

Das findet man in § 11 SGB III : http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html

Folgendes kann man (sofern es anfällt; etliches vom unten Aufgezählten trift NICHT auf Nebenjobs § 11 (2)):

1. auf das Einkommen zu entrichtende Steuern 2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung 3. Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene (z. B. Kfz-Haftpflichtv., Wohngebäudev.) oder des Grundes und der Höhe nach angemessene Versicherungen 4. (staatlich) geförderte Altersvorsorgebeiträge (z. B. Riester-Rente) über dem Mindesteigenbetrag 5. mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (z. B. Werbungskosten) -> Für Nr. 3 – 5 gilt hier für die junge Frau ein abziehbarer Pauschbetrag von insg. 100  € (§ 11 (2) S. 2) 6. ein Freibetrag nach § 30 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html) 7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
8. [entfällt definitiv, da Person nicht mehr in der Ausbildung]Das von mir Fettmarkierte trifft hier auf alle Fälle zu.

Was nach den abzugsfähigen Punkten übrigbleibt, wird dann aufs Alg II angerechnet.

LG
Liza