Hallo Ihr Lieben,
mal angenommen, eine junge Frau bekommt ein Baby und hat bis zur Entbindung die Schule noch besucht, war also ohne Einkommen, außer Schüler-BAföG.
Nun bekommt sie Elterngeld und Alg II.
Sie möchte einen Nebenjob ca. 15 Std./Woche + 5 €/Std. annehmen. Wie sähe es da mit der Anrechnung aus? Im WWW findet man leider nur Fälle mit Einkommen vorher.
Danke im Voraus!
Hi!
Sie möchte einen Nebenjob ca. 15 Std./Woche + 5 €/Std. annehmen. Wie sähe es da mit der Anrechnung aus?
Das findet man in § 11 SGB III : http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
Folgendes kann man (sofern es anfällt; etliches vom unten Aufgezählten trift NICHT auf Nebenjobs § 11 (2)):
1. auf das Einkommen zu entrichtende Steuern 2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung 3. Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene (z. B. Kfz-Haftpflichtv., Wohngebäudev.) oder des Grundes und der Höhe nach angemessene Versicherungen 4. (staatlich) geförderte Altersvorsorgebeiträge (z. B. Riester-Rente) über dem Mindesteigenbetrag 5. mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (z. B. Werbungskosten) -> Für Nr. 3 – 5 gilt hier für die junge Frau ein abziehbarer Pauschbetrag von insg. 100 € (§ 11 (2) S. 2) 6. ein Freibetrag nach § 30 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html) 7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
8. [entfällt definitiv, da Person nicht mehr in der Ausbildung]Das von mir Fettmarkierte trifft hier auf alle Fälle zu.
Was nach den abzugsfähigen Punkten übrigbleibt, wird dann aufs Alg II angerechnet.
LG
Liza